Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntgegeben, dass es eine mündliche Anhörung zum BKA-Gesetz durchführen wird:
Am Dienstag, 7. Juli 2015, 10.00 Uhr.
Es geht um zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) gegen das BKA-Gesetz, das aus der Zeit der großen Koalition 2008 stammt.
Kritisiert wurde bereits vor dem Inkrafttreten, dass das Bundeskriminalamt präventive Befugnisse bekommt, die geheimdienstliche Methoden wie Staatstrojaner, Rasterfahndung oder Lauschangriffe in den Polizeialltag bringen. Letztlich wurde damit eine Polizei neuer Art aus der Taufe gehoben.
Es wird auch um die sog. „Online-Durchsuchung“ gehen, das Behördensprech für den Staatstrojaner, denn die Bestimmungen dazu im BKA-Gesetz werden in den Schriftsätzen kritisiert. Einer der Beschwerdeführer, Michael Naumann, schrieb in der „Zeit“ anlässlich der Einreichung seiner Beschwerde bereits 2009:
Nicht gedeckt vom Grundgesetz ist jedoch die heimliche, vom BKA-Gesetz nicht ausgeschlossene „Invasion“ einer Wohnung, um einen Computer mit einem Programm zu „infiltrieren“ oder die Festplatte zu manipulieren.
Bild-Lizenz: CC BY-SA 2.0 via flickr
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