Möglicherweise verläßt uns demnächst unsere Bundesdatenschutzbeauftragte und wird wieder Bundestagsabgeordnete, weil eine CDU-Kollegin Lobbyistin wird.
Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff war bis zu dieser Legislaturperiode CDU-Abgeordnete aus Brandenburg. Bei der letzten Wahl verlor sie ihren Wahlkreis gegen Frank-Walter Steinmeier und da ihre CDU-Kollegen zuviele Wahlkreise direkt holten, zog sie nicht über die Landesliste ein. Dort steht sie auf Platz vier.
Direkt in den Bundestag zog ihre Parteikollegin Katherina Reiche. Diese ist aktuell Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, möchte aber demnächst in die Wirtschaft wechseln und als Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Lobbyistin werden. Soweit so gut. Spannend wird es, weil Reiche als Direktkandidatin zurücktritt, in diesem Fall aber die Landesliste greift. Dort sind aber von zehn Menschen schon neun im Bundestag – einzig Andrea Voßhoff fehlt. Die ist aber noch vier Jahre als Bundesdatenschutzbeauftragte gewählt.
Preisfrage: Verzichtet die CDU jetzt dank Katharina Reiche auf ein Mandat im Bundestag oder rückt Andrea Voßhoff nach und wir bekommen eine neue Bundesdatenschutzbeauftragte? Und wird sich die Meinung von Andrea Voßhoff zur Vorratsdatenspeicherung ändern, sollte sie wieder Bundestagsabgeordnete werden?
Und wieso haben wir keine Regelungen um zu verhindern, dass Katherina Reiche direkt vom Posten einer Staatssekretärin Lobbyistin eines Verbandes werden darf, was ihren früheren Arbeitsbereich tangiert?
Update: Annett Meiritz berichtet auf Twitter, dass Voßhoff in dieser Legislaturperiode nicht zurückwechseln wird.
Falls sich jemand mit Staatsrecht besser auskennt: Gibt es noch einen anderen Weg, wie die CDU-Brandenburg diesen Platz neu füllen könnte, muss der Wahlkreis neu gewählt werden oder bleibt das Mandat leer?
Nochmal Update: Die CDU verzichtet auf ein Mandat, da man noch ausreichend habe.
