Europäisches Parlament: Europäischer Gerichtshof soll Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten prüfen (Update)

Der Europäische Gerichtshof wird prüfen, ob die Übermittlung von Fluggastdaten nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung noch möglich ist. Das Europäische Parlament hat gerade beschlossen, das Abkommen mit Kanada gerichtlich zu überprüfen. Damit besteht eine Chance, die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten zu stoppen.

Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg. Bild: J._Patrick_Fischer. Creative Commons BY-SA 3.0.

Gestern berichteten wir: Kontaktiert eure Abgeordneten! Das Europaparlament soll Fluggastdaten vom EuGH überprüfen lassen. Das hat funktioniert: Gerade hat der Europaparlament dafür gestimmt!

Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, kommentiert:

Im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten hat der EuGH klargestellt, dass eine umfassende anlasslose Datensammlung gegen EU-Grundrechte verstößt. Es ist konsequent und sinnvoll, nun auch die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten auf den juristischen Prüfstand zu stellen.

Update: Hier die Presemitteilung des Parlaments:

The EU-Canada agreement on the transfer of Passenger Name Records (PNR) should be referred to the European Court of Justice (ECJ) for an opinion on whether it is in line with the EU treaties and Charter of Fundamental Rights, MEPs said in a vote on Tuesday. This is the first time that Parliament has asked that a PNR agreement be given a preliminary check by the Court before the final vote on the deal.

Da steht auch das Abstimmungsergebnis drin: 383 Stimmen dafür, 271 dagegen, 47 Enthaltungen.

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