Der AK Vorrat hat eine Sammlung begonnen, wie man die Vorratsdatenspeicherung umgehen kann, wenn sie am 1. Januar in Kraft treten sollte. Es geht hier nicht nur um die üblichen Anleitungen für TOR oder anonyme Email, sondern auch um Tipps für Provider und Telefonierer. Das Spektrum reicht von
Briefe schreiben
bis
„Ich richte als Internetdienstleister keine Postfächer mehr ein, sondern stelle meinen KundInnen eigene virtuelle Mailserver (entweder mit eigener Domain oder mit eigener Subdomain) zur Verfügung. Die KundInnen unterliegen nicht der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung, da sie ihre Mailserver nur für sich selbst (oder im engsten Familien-/Bekanntenkreis) nutzen. Ich unterliege nicht der E-Mail-Vorratsdatenspeicherung, da ich keine Dienste der elektronischen Post für die Öffentlichkeit anbiete.“
Bitte macht mit, ergänzt die Sammlung und prüft die Informationen.
gilt diese Nicht-Speicher-Pflicht auch für normale 08/15 share-Webhosting-Pakete, bei denen man keinen eigenen (v)Server hat, sondern nur dessen Dienste mit eigener Domain nutzen kann?
Kai: Genau das ist die Idee. Die Speicherpflicht gilt nur für Anbieter, die ihre Dienste öffentlich anbieten, das sagt der neue §113a TKG:
„Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste
für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet,
von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte
oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe
der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland
oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union zu speichern. (…)“
Der gesamte Gesetzestext ist hier.
Webhosting ist ohnehin von der Speicherung nicht betroffen, im Gegenteil, siehe http://www.wirspeichernnicht.de