Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Einschränkung der staatlichen Transparenz reißt nicht ab. Nach zahlreichen journalistischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Oppositionspolitiker:innen warnt nun auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland: Die geplanten Änderungen würden zu einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund und gleichzeitig zu mehr Bürokratie führen.
„Die Zeiten der Geheimnistuerei in Amtsstuben schienen überwunden“, heißt es in einer heute veröffentlichen gemeinsamen Pressemitteilung der Konferenz. Sie ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Bundesländer, in denen ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz besteht. In der Regel sind dies die gleichen Behörden, die auch für die Datenschutzaufsicht zuständig sind.
Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen sei es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Menschen massiv einzuschränken, so die Informationsfreiheitsbeauftragten heute. „Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns.“
Eine Petition der Transparenzorganisation FragDenStaat zum Schutz der Informationsfreiheit hat unterdessen bereits mehr als 300.000 Unterschriften in wenigen Tagen erhalten.
„Kommt einer Abschaffung nahe“
CDU, CSU und SPD hatten sich letzte Woche im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen geeinigt. Einer der Punkte: Weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es regelt seit Anfang 2006, dass Bundesbehörden der Öffentlichkeit grundsätzlich Zugang zu relevanten Informationen gewähren müssen. Journalist:innen, Unternehmer:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder anderweitig Interessierte können seitdem Anträge auf Herausgabe von Informationen stellen. Auch in der Arbeit von netzpolitik.org spielt das IFG eine wichtige Rolle.
Dass der Staat vor seinen Bürger:innen keine Geheimnisse haben sollte – oder wenn, dann nur in absoluten Ausnahmefällen – erscheint aus heutiger Perspektive geradezu selbstverständlich. Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes stellte 2006 jedoch einen Paradigmenwechsel dar, wie erst kürzlich die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hervorhob. Bis dahin galt schließlich das Preußische Amtsgeheimnis, dem zufolge Akten und Informationen staatlicher Behörden grundsätzlich geheim sind.
Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.
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Dahin will die schwarz-rote Koalition dem Bekunden nach zwar nicht zurück, vielmehr verkauft sie ihre Pläne als Vereinfachungen, die Menschen die Nutzung des IFG erleichtern sollen. Mit diesem Framing geht die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten jedoch hart ins Gericht: „Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe“, so die Pressemitteilung.
„Rückkehr in die Zeit vor über 20 Jahren“
Die Hürden für Auskünfte nach dem IFG würden durch die Pläne der Koalition stark erhöht. In der Pressemitteilung kritisiert die Konferenz besonders, dass IFG-Anfragen nur noch dann möglich sein sollen, wenn die antragstellende Person ein „berechtigtes Interesse“ hat.
Dies sei eine „die Abkehr vom Prinzip des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen“. Nicht mehr der Staat müsse die Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellerr:innen müsse das Informationsinteresse rechtfertigen. „Dies wäre eine Rückkehr in die Zeit vor über zwanzig Jahren, als es noch gar kein Informationsfreiheitsgesetz gab und das Prinzip ‚verschlossenen Obrigkeitswissens‘ herrschte.
Anfragen sollen zudem nur noch dann möglich sein, wenn die fragende Person keine anderen Informationsrechte hat. Die Konferenz kritisiert außerdem, dass die Koalition den Kreis der antragsberechtigten Personen massiv einschränken will. So sollen nur noch Deutsche oder Bürger:innen eines EU-Landes mit Wohnsitz in Deutschland Auskunft erhalten. Vereinen, NGOs und anderen juristischen Personen soll der Informationszugang ganz gestrichen werden.
„Bürokratischer Aufwand würde erheblich steigen“
Weiter kritisieren die Informationsfreiheitsbeauftragten Pläne für steigende Gebühren und pauschale Ausnahmen für komplette Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung. Schließlich sehe bereits das bislang geltende Gesetz einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor. Schon heute würden es gesetzliche Ausnahmen ermöglichen, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren.
„Es besteht deshalb daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen.“ Die Bundesregierung nutze „den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit.“
Dass die Änderungen dazu beitragen sollen, das IFG für Menschen verständlicher zu machen, erschließe sich der Konferenz nicht. Stattdessen würden der Verwaltung durch die umfassenden Einschränkungen zusätzliche umfangreiche Prüfungspflichten auferlegt werden:
Für jeden einzelnen Antrag müssten die Antragsberechtigung und das Informationsinteresse geprüft und jeder Bearbeitungsschritt für die nachfolgende Kostenerhebung dokumentiert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen.
“Verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“
Vorige Woche hatte bereits Louisa Specht-Riemenschneider, die scheidende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), deutliche Kritik an dem Vorhaben geübt. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, so die Juristin, die das Amt aus gesundheitlich Gründen aufgibt.
Von ihrem Nachfolger Moritz Hennemann ist bislang keine Einlassung zum Thema bekannt.
Stattdessen kritisierten nun auch zwei ehemalige BfDIs die Pläne der Regierung. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen Peter Schaar und Ulrich Kelber die Beschlüsse des Koalitionsausschusses als „verheerend“. Schaar hatte das Amt von 2003 bis 2013 inne, Kelber von 2019 bis 2024.
„Die angekündigten Änderungen offenbaren ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“, so die beiden ehemaligen Bundesbeauftragten. Sie fordern: „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“

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