Es ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche: Mit jeder neuen Legislaturperiode kommt auch die Forderung nach erneutem Ausbau der geheimdienstlichen Überwachung. Aktuell wird dem Bundesnachrichtendienst (BND) seine Wunschliste kredenzt. Tagesschau.de berichtet über die geplante erhebliche Ausweitung der BND-Befugnisse, über die sich derzeit die Bundesregierung abstimmt.
Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.
Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.
Manche der bekanntgewordenen Pläne sind noch vage und ohne technische Details. Erst der Wortlaut im geplanten Gesetz wird Klarheit bringen. Sicher ist aber: All diese Überwachungsmaßnahmen sind geheim, was einen Rechtsschutz für Betroffene fast unmöglich macht. Die Kontrolle dieser mächtigen Instrumente soll im Kern beim Nationalen Sicherheitsrat liegen, der im Kanzleramt angesiedelt ist. Sieht er eine „nachrichtendienstliche Sonderlage“ oder eine „systematische Gefährdung“ und stimmt das Parlamentarische Kontrollgremium zu, können die Geheimen loslegen.
Schon jetzt massenhafte Überwachung
Der deutsche Auslandsgeheimdienst darf bereits heute weiträumig abhören und Metadaten durchforsten. Zum einen erlaubt das derzeitige BND-Gesetz ihm das zur Gewinnung von Erkenntnissen aus dem Ausland, die außen- oder sicherheitspolitisch wichtig sind. Juristen nennen das die „strategische Fernmeldeaufklärung“. Praktisch ist es eine gewaltige Rasterfahndung direkt an den Glasfaserkabeln der Internetknoten, die in Echtzeit stattfindet. Zum anderen kann der Geheimdienst auch nach dem G10-Gesetz rasterfahnden, wenn es um das strategische Belauschen derjenigen internationalen Kommunikation geht, die in Deutschland beginnt oder endet.
Die massenhafte Überwachung der Ausland-Ausland-Kommunikation durch den BND wurde jahrelang ohne ausreichende gesetzliche Grundlage durchgeführt und war damit rechtswidrig. Im NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags, der ab März 2014 die Praktiken des BND unter die Lupe nahm, blieb daran kein Zweifel. Das Kanzleramt schaffte in der Folge die gesetzlichen Grundlagen und ebnete den Weg für die bruchlose Fortführung der Massendatenanalysen, nur diesmal gesetzlich normiert. Einst Rechtswidriges und weitere neue Befugnisse sind seither legalisiert, weitere Reformen folgten.
Reporter ohne Grenzen (RSF) geht gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) seit März 2025 mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das aktuelle BND-Gesetz vor. Der Schutz von Medienschaffenden sei darin nicht ausreichend berücksichtigt. Die umfassende Erlaubnis zur Überwachung auch von Journalisten gefährde die Pressefreiheit. Auch gegen die Staatstrojaner-Nutzung durch den BND geht RSF gerichtlich vor.
Den Argumenten von RSF und GFF schenkt das Kanzleramt nicht nur kein Gehör, sondern will die menschenrechtlich fragwürdigen Befugnisse noch drastisch ausweiten. Der BND soll weiter an einigen Internetknoten bis zu einer Obergrenze von 30 Prozent den gesamten Datenverkehr abgreifen dürfen. Dabei geht es um eine unsinnig hoch liegende Grenze von „30 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“, die bei den heutigen Kommunikationsgegebenheiten ohne Zweifel weit über dem liegt, was der BND technisch überhaupt leisten könnte. Aber statt die Massendaten wie bisher mit Filterbegriffen zu durchsuchen, soll er nach den neuen Vorstellungen künftig auch noch die Inhalte analysieren dürfen.
Der Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung, den Juristen des Kanzleramts nach Angaben der Journalisten von WDR und NDR gezogen haben, wirkt hier reichlich schief. Da nicht jeder Provider in die Pflicht genommen wird, um alle Verbindungsdaten vorzuhalten, sondern nur große Internetknoten zur Kooperation gezwungen würden, wäre das Vorhaben keine Vorratsdatenspeicherung, so die namenlosen Juristen.
Allerdings bezog und bezieht sich die Vorratsdatenspeicherung nie auf anlasslos gespeicherte Inhaltsdaten, sondern auf Verkehrsdaten der Kommunikation. Für den BND hingegen sollen künftig auch die Inhalte der Kommunikation zur Analyse vorgehalten werden. Dagegen ist die seit zwanzig Jahren diskutierte und in Deutschland aktuell schon wieder geforderte Vorratsdatenspeicherung also ein quantitativ und qualitativ weit geringerer Eingriff in Grundrechte.
Gezieltes Hacken und Sabotage
Es ist weiter eine Art Wettrüsten im Gange. Denn die Erlaubnis zur Massenspeicherung und -analyse und zum ausgiebigeren Hacken für den BND begründet das Kanzleramt laut Süddeutscher Zeitung mit den Fähigkeiten anderer Geheimdienste. Die Gesetzesnovelle diene auch dazu, „mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten“.
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Ein gezieltes Hacken oder Sabotieren ist eine glasklare Eingriffsbefugnis und damit weit weg von den Aufklärungsmaßnahmen, für die der BND geschaffen wurde, aber gefährlich nah am Gewaltverbot des Grundgesetzes, das selbstverständlich auch den Auslandsgeheimdienst bindet. Es mag sein, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Hacking-Angriffe durch ihre Häufigkeit bei manchen Menschen ein gewisses Normalitätsgefühl hervorrufen. In Wahrheit ist aber eine Erlaubnis für aktives Hacken und Sabotage für den deutschen Auslandsgeheimdienst eine ganz erhebliche Ausweitung seiner Befugnisse, die nicht mal im Ansatz mit einer ausgewogenen Kontrollmöglichkeit durch das Parlament oder gar die Öffentlichkeit versehen werden kann. In diese Karten werden sie sich nicht blicken lassen.
Das wiegt umso schwerer, als dass gerade bei diesem Geheimdienst eine verbesserte Kontrolle eigentlich ein Muss wäre. Der BND ist in seiner Geschichte so oft beim Lügen erwischt worden, dass allein das Lesen der zugehörigen Wikipedia-Seiten über die Skandale Stunden einnehmen kann. Man könnte nach der Lektüre meinen, Gesetze interessieren die Geheimen ohnehin wenig.
Kaum oder nur schlecht kontrollierte geheime Instanzen mit Milliarden-Budget und so mächtigen Werkzeugen darf es in einer parlamentarischen Demokratie gar nicht geben. Schon gar nicht, wenn sie in ihrer Geschichte immer wieder bewiesen haben, dass sie die Kontrollgremien über technische Sachverhalte und Operationen gar nicht oder nur lückenhaft informieren.
Noch kein Zeitplan
Ein Zeitplan für das neue BND-Gesetz steht noch nicht. Die Ressort-Abstimmungen laufen aber bereits.
Der Deutsche Journalisten-Verband protestiert und sieht nach den vorab bekannt gewordenen neuen Plänen die Pressefreiheit in Gefahr. Um den mit hoher Sicherheit umfangreichen Gesetzentwurf genauer zu analysieren, muss er aber erstmal vorliegen. Dass auch diesmal wieder nur eine Simulation der Verbändebeteiligung stattfinden wird, ist nicht auszuschließen.

Dieser Artikel zeugt IMHO von extremer Sachkenntnis, insbesondere auch der rechtlichen Situation. Hut ab!
Gleichzeitig ist das ein dünnes Eis. Denn die Regeln, auf die ihr euch beruft, sind nicht „gottgegeben“, auch wenn sich mancher Politiker für sowas ähnliches hält. Politiker würden auch die Kirchhoffischen Gesetze ändern wollen, wenn sie könnten.
Grundlegender (Lebenswirklichkeit) ist:
Was würde der paritätische Wohlfahrtsverband wohl zu diesen Ideen sagen? Ach Gott, wir haben da ganz andere Probleme. Und Jugendliche, was sagen die? Null Problemo, Tor, VPN und Pappas Account. Oder auch: die können mich mal. Und die Verbrecher, die man fangen will? Lachen sich tot, während die ihren Mafia-Messenger nutzen. Hackt mal fleißig und notfalls wird was auf das Handy geladen, was niemand mehr kontrollieren kann, weil dem „Hacker“ seine Frau fremdgeht?
Immerhin, Hein Doof wird ertappt, wenn er ein Spiel aus dem Internet zieht, dass er sich sowieso nicht leisten könnte oder gar der Blogger, der den falschen Font einbindet. Und das Ausländerproblem, das mit der „falschen Geburt“, wird gleich mit gelöst.
Die Welt wird so nicht besser kontrollierbar. Sie wird komplett nicht mehr nachvollziehbar und provoziert Willkür, wie es bisher jede Diktatur bewiesen hat, die solche Mittel einsetzte.
Ist die Demontage der Demokratie „Kampf gegen den Terror“? Merkt ihr (Politiker) nicht, dass ihr den Rechtsstaat so abschafft, das grundrechtlich garantierte Gleichgewicht zu Fall bringt, aber sonst nicht einmal den eigenen Machterhalt erreicht? Projekt 18 ist schon lange überholt! Statt dessen spielt ihr extremen Kräften in die Hände. Denn ihr lebt das vor!