Wir halten mal fest: Nicht alles, was in den letzten Monaten an Praktiken und Kooperationen des Bundesnachrichtendiensts rauskam, war legal. Das werden selbst Wohlmeinende einräumen müssen. Die Konsequenz daraus, nämlich einst Illegales mit einem neuen Gesetz aus der Schmuddelecke zu holen, ist die Idee der BND-„Reform“.
Das Gefährliche an den erweiterten Möglichkeiten, die der Gesetzgeber dem Geheimdienst einräumen will, ist vor allem, dass sich die Wahrnehmung geheimer Programme in eine ungesunde Richtung verschoben hat. Aus rational nur schwer nachvollziehbaren Gründen wird der Auslandsnachrichtendienst heute als ein wirkungsvolles Mittel gegen Terrorismus wahrgenommen. Da halfen auch keine drei Jahre Snowden-Veröffentlichungen voller Wirtschaftsspionage oder die Untersuchungen des Geheimdienstausschusses im Bundestag. Stattdessen befinden sich auch bei uns die Geheimdienste auf Expansionskurs – NSU- und NSA-Skandal hin oder her. Mit dem Terrorismus-Angst-Hammer kann man noch jede gesetzliche Überwachungserweiterung begründen – soweit sich die Große Koalition überhaupt noch bemüht, ihre BND-„Reform“ sachlich zu untermauern.

In Wahrheit aber wird ein bloßes Wunschdenken per Gesetz festgeschrieben. Die Hoffnung nämlich, dass der Auslandsgeheimdienst etwas gegen den Terrorismus ausrichten könnte. Faktisch bleibt es allerdings noch immer unbelegt, dass Massenüberwachung Abhilfe gegen terroristische Anschläge bedeuten würde. Und Beweise können nicht ersetzt werden durch Raunen aus „Sicherheitskreisen“ oder angebliche „Hinweise aus den Geheimdienstkreisen“.
Das ganze monströse Heuhaufen-Programm der NSA brachte nachweislich (vielleicht) zwei Fälle, in denen es gegen Anschlagsplanungen nutzbringend war. Was aber sehr wohl belegt ist: dass Geheimdienste in der Vergangenheit in terroristische Aktivitäten organisatorisch verwickelt waren, Terroristen nachweislich finanziert haben, dass sie gefoltert haben.
Was wir statt der Aufrüstung in Sachen Geheimdienste mal bräuchten, wäre ein Nachdenken darüber, wie politisch damit umzugehen ist, dass wir den Geheimen jede Dreistigkeit, jede Unwahrheit durchgehen lassen. Nach Ende der medialen Berichterstattung und Untersuchungsausschüsse geht es weiter wie zuvor, man legt nur noch eine Schippe drauf. Die Große Koalition simuliert nicht einmal Interesse an den Erkenntnissen und wartet ab, was der Untersuchungsausschuss nach Ende seiner Tätigkeit zu empfehlen hat. Noch bevor der laufende Ausschuss seine Feststellungen zu Papier bringt und Vorschläge unterbreitet, werden sie schon ignoriert. Die Kritik von Sachverständigen, Zivilgesellschaft, Journalisten und der UNO bleibt durch die Große Koalition zeitgleich mit einer Arroganz unkommentiert, die man Demokratieverachtung nennen kann.
Und die neue Konstruktion der parlamentarischen Bewachungskommission erzeugt nicht mal den Anschein, dass sich nach dem Inkrafttreten des neuen BND-Gesetzes etwas zum Besseren wenden könnte. Es bleibt dabei, dass alles im Geheimen besprochen und marginal geprüft wird, dass sich der Geheimdienst nur dann zu rechtfertigen hat, wenn durch die Presse etwas auffliegt. Für eine staatliche Institution, die geheim operiert und zu einem internationalen Informationsaustauschring gehört, in den parlamentarisch niemand Einblick hat, ist das kein akzeptabler Zustand. Seien wir doch mal ehrlich: Die parlamentarische Kontrolle funktioniert nur theoretisch, praktisch bleibt sie kaum vorhanden.
Ausbau der Überwachungsbefugnisse
Wer das eine Geheimdienst-„Reform“ nennt, was diesen Freitag durch den Bundestag beschlossen werden wird, macht sich geradezu lustig über jeden Zeitungsleser, der die BND-Machenschaften der letzten Jahre verfolgt, sich mit den technischen Fakten auseinandergesetzt oder Einblicke in die Operationen der Partnerdienste genommen hat. Diese „Reform“ ist ein Ausbau, und er sollte auch so benannt werden.
Wenn aber keine Beweise vorgelegt werden können, dass diesem Ausbau der Überwachungsbefugnisse und gleichzeitigem Abbau der Kontrollmöglichkeiten und Freiheitsrechte aller ein sinnvoller, effizienter, gar verhältnismäßiger Nutzen gegenübersteht, dann sollte eine Gesellschaft das ihren Volksvertretern nicht durchgehen lassen.
