Juni 2025. Makta ist auf dem Weg zum Ausländeramt Köln, einem hell geklinkerten Block im Stadtteil Kalk. Sie muss ihre Duldung verlängern, wie jeden Monat. Als sie im Büro ihrer Sachbearbeiterin ankommt, warten dort vier Polizist*innen auf sie. Sie halten sie fest und durchsuchen sie. Das Handy, das sie in einer Tasche bei sich trägt, nehmen ihr die Polizist*innen weg.
„Ich habe nur noch geweint, ich habe gefleht“, sagt Makta. Sie brauche das Handy, um in Kontakt mit ihren Töchtern in Eritrea zu bleiben. „Ich habe doch kein Verbrechen begangen, warum machen sie das?“ Die Sachbearbeiterin sagt nur, sie müsse das tun, Anordnung von oben.
Das Amt legt ihr einen Zettel vor, den sie unterschreiben soll. Ein Dolmetscher erklärt ihr, was dort steht. Ihr Handy wird als „Datenträger eines ausreisepflichtigen Ausländers“ eingeordnet. Es wird „gemäß § 50 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz“ in Verwahrung genommen, um damit ihre Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Bis zur Ausreise.
Makta unterschreibt den Zettel nicht. „Sie haben mich ja gezwungen“, sagt sie. Den Code zu ihrem Handy gibt sie aber heraus. „Ich hatte Angst vor der Polizei.“
„Bislang wurden 130 Datenträger in Verwahrung genommen“
Makta heißt eigentlich anders, in dieser Geschichte nennen wir sie so, um sie nicht in noch mehr Bedrängnis zu bringen. Der Fall, von dem sie uns berichtet hat, ist nur einer von vielen, die sich derzeit auf dem Kölner Ausländeramt abspielen dürften. „Bislang wurden 130 Datenträger in Verwahrung genommen“, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. Das sind die Zahlen seit Anfang des Jahres.
Die „Datenträger“ sind in der Regel Smartphones von Menschen, die auf Amtsdeutsch „ausreisepflichtig“ sind. Sie dürfen nicht in Deutschland bleiben. Haben sie keine gültigen Ausweispapiere, darf die Ausländerbehörde ihr digitales Leben durchsuchen und auswerten. Darin soll sie nach Hinweisen auf ihre Identität oder Staatsangehörigkeit suchen.
Mithilfe der Indizien, so die Vorstellung, sollen die Behörden eher Termine bei Botschaften und letztlich Papiere für die Betroffenen bekommen. Wie oft das gelingt, ist nicht klar. Die meisten Bundesländer führen dazu keine Statistik.
Erst durch einen Hinweis aufgefallen
Das Aufenthaltsgesetz erlaubt diese Durchsuchungen bereits seit 2015, sie sind in fast allen Bundesländern inzwischen Standard. Neu ist allerdings, dass die Betroffenen in Köln ihre Geräte nicht mehr wiederbekommen – laut der Einzugsbescheinigung auch nicht, nachdem die Behörde ihre Daten ausgewertet hat. „Bis zur Ausreise“ werden die Geräte jetzt in Verwahrung genommen.
Die Rechtsgrundlage dafür hat die Ampelregierung vergangenes Jahr mit dem „Rückführungsverbesserungsgesetz“ geschaffen. Ein Paragraf, der das Einbehalten von Passpapieren erlaubt, regelt seither zusätzlich: Auch Datenträger sollen bis zur Ausreise verwahrt werden.
netzpolitik.org hat über verschiedene Aspekte der Verschärfungen berichtet. Aufgefallen ist die Verwahrungsregelung aber erst, nachdem Menschen aus der Geflüchtetenhilfe die Linken-Abgeordnete Clara Bünger darauf hingewiesen haben. Bünger sitzt im Innenausschuss des Bundestags, sie hat die aktuelle Bundesregierung gefragt, wie das Einziehen der Handys mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei. Die Antwort war keine Antwort: Der Vollzug des Aufenthaltsrechts sei Ländersache.
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NRW: Hunderte Datenträger allein in diesem Jahr eingezogen
Auf Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher der Stadt Köln: Seit Jahresbeginn habe das Ausländeramt Köln 130 Datenträger auf Grundlage der neuen Regelung eingezogen. Das Gesetz ist schon seit Februar 2024 in Kraft, doch aus dem Jahr davor gebe es keine Zahlen.
„Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt ein Sprecher. „Ist die freiwillige Mitwirkung nicht zielführend oder wird sie abgelehnt, wird die Person zur Herausgabe des Datenträgers aufgefordert. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt und tatsächliche Anhaltspunkte für den Besitz vorliegen, können die Person, die von ihr mitgeführten Sachen und die Wohnung durchsucht werden.“
Damit stellen sich neue Fragen: Wie viele Datenträger haben Ausländerbehörden seit den gesetzlichen Änderungen im restlichen Nordrhein-Westfalen „bis zur Ausreise“ in Verwahrung genommen? Und was machen andere Bundesländer? Bislang gibt es dazu keine Erfahrungsberichte.
Das zuständige Familienministerium in NRW teilt mit, dass im Bundesland von Anfang 2025 bis Ende Juni insgesamt 344 Datenträger zur Durchsuchung eingezogen wurden. Im Jahr davor waren es 218.
Handy-Razzia zur Identitätsfeststellung wird bundesweiter Standard
Datenauslesung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Das Bundesland hat dazu technisch vorgesorgt. Denn nicht alle Betroffenen geben wie Makta die Zugangsdaten zu ihren Handys heraus. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang zu den Daten verschaffen kann.
NRW hat die Lizenz für so ein Werkzeug für die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld und Essen erworben. Von welchem Hersteller es stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung von Hendrik Wüst allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage dazu keine Angaben machen, auch nicht zu den Kosten. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt das Ministerium im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software einsetzen, kommen die Werkzeuge aus dem Produktkatalog des israelischen Unternehmens Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensische Software vor allem an Ermittlungsbehörden, Geheimdienste oder das Militär. Und an Ausländerbehörden in Deutschland.
Auch die Datenträger aus Köln werden nach Essen versandt, teilt ein Sprecher der Stadt mit, dort technisch ausgelesen und von einer Person mit Befähigung zum Richteramt ausgewertet. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen. „Der Auftrag gebenden Behörde wird nach der Auswertung ein Bericht mit den gesetzlich zugelassenen Informationen zur Verfügung gestellt.“
„In dieser Reichweite eine reine Repressionsmaßnahme“
Der Berliner Rechtsanwalt Matthias Lehnert bezweifelt, dass der Zweck des Gesetzes rechtfertigen kann, dass Ausländerbehörden die Datenträger dauerhaft einziehen. Lehnert ist auf Migrationsrecht spezialisiert und hat vergleichbare Fälle betreut. Er sagt, es sei ohnehin unklar, wie Datenträger dabei helfen sollten, eine Rückführung zu erleichtern, und warum sie dafür bis zur Ausreise in Verwahrung genommen werden sollten. „In dieser Reichweite wäre die Norm eine reine Repressionsmaßnahme.“
Die neue Regel bedeute, dass es für Menschen noch schwerer wird, ihre Ausreise vorzubereiten – ohne Möglichkeit, ihre Familie oder Netzwerke im Herkunftsland zu kontaktieren. „Das ist verfassungsrechtlich nicht haltbar – und es ist im Endeffekt auch sinnlos, Menschen derart ihre Ausreise und die Rückkehr zu erschweren.“
Der Wortlaut der neuen Regelung lasse außerdem zu, dass die Datenträger ihren Besitzer*innen für lange Zeit entzogen werden. Lehnert warnt: „Das aber dürfte verfassungsrechtlich unzulässig sein. Denn die Grundrechte verlangen nicht nur das Recht, dass die Daten geschützt werden; sondern auch, dass man kommunizieren darf, und zudem schützen sie bekanntlich auch das Eigentum am Handy.“
Davy Wang, der bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten koordiniert, hat ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken. „Die Stadt Köln greift in unverhältnismäßiger Weise in das Eigentumsrecht der Betroffenen ein.“ Auf Mobiltelefonen seien viele private und sensible Daten gespeichert, zu denen die Betroffenen keinen Zugang mehr haben. Mit dem Entzug ihres zentralen Kommunikationsmittels verlieren sie außerdem den Zugang zu digitalen Diensten, Informationsquellen und sozialen Kontakten. „Besonders problematisch ist dies für Menschen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich ein gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen“, sagt Wang.
Aufgrund der Länge der Verwahrung komme die Wirkung faktisch einer Enteignung gleich, sagt Wang. Abschiebeverfahren ziehen sich teils über Jahre. „In bestimmten Fällen ist eine Abschiebung faktisch gar nicht möglich, etwa weil Herkunftsstaaten eine Rücknahme verweigern oder gesundheitliche Gründe eine Abschiebung verhindern.“ In solchen Fällen bliebe die Ausreise auf unbestimmte Zeit ausgesetzt – und die Smartphones und Laptops der Betroffenen ebenso lang bei den Behörden.
Wozu, das sei auch aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar: „Die Ausländerbehörden fertigen beim Auslesen ohnehin eine digitale Kopie des gesamten Datenbestandes an, was dazu führt, dass damit gleichzeitig die Notwendigkeit entfällt, den Datenträger selbst weiter einzubehalten.“
Weiterer Baustein im Repertoire der Behörden
Die Linken-Abgeordnete und Juristin Clara Bünger fordert, die Regierung müsse die Regelung zurücknehmen. „Dass diese Regelung Anfang 2024 unter der Ampel beschlossen wurde, zeigt, dass nicht erst seit dem Amtsantritt von Merz und Dobrindt mit aller Härte gegen ausreisepflichtige Menschen vorgegangen wird“, sagt sie. Seit Jahren werde das Asyl- und Aufenthaltsrecht Schritt für Schritt verschärft, die Rechte der Betroffenen beschnitten. „Unter Dobrindt wird diese Politik, die sich um Grund- und Menschenrechte nicht schert, weiter normalisiert.“
Die Durchsuchungen der Datenträger sind nur ein weiterer Baustein im Repertoire der Behörden. Gleichzeitig mit der Änderung hat die Ampel etwa auch die Möglichkeiten für die Abschiebehaft ausgeweitet. Die Polizei darf nun unangemeldet und zu jeder Tageszeit auftauchen, um ausreisepflichtige Menschen abzuschieben.
Ob Makta ihr Handy wieder zurückbekommt, weiß sie nicht. Nachdem sie im Sommer plötzlich nicht mehr erreichbar war, haben sich ihre Kinder große Sorgen gemacht, sagt sie. Erst über einen Anruf bei Verwandten haben sie erfahren: Es geht ihr gut.
Vor ein paar Wochen konnte sie sich ein neues Gerät kaufen, mit Geld, das sie von ihren Verwandten in Deutschland geliehen hat. Arbeiten darf sie inzwischen nicht mehr, ihren Job als Putzkraft in einem Supermarkt hat sie verloren.
Nächsten Monat wird sie wieder zum Ausländeramt gehen müssen, wieder ihre Duldung verlängern. „Ich habe richtig Angst“, sagt sie.

Es muss viel schwerer werden, Menschen ihr Handy abzunehmen, da ohne eine Teilhabe am öffentlichen Leben sehr schwer wir. Und dann sind da noch die ganzen Zugänge, 2FA, Banking Apps, Passwortmanager usw. Bis man das alles wieder beantragt/zurückgesetzt hat gehen Wochen ins Land, in denen man erheblich eingeschränkt ist und in unangenehme Situationen kommen kann (zb online Banking nicht mehr möglich)…
„Arbeiten darf sie inzwischen nicht mehr, ihren Job als Putzkraft in einem Supermarkt hat sie verloren.“
Zielführende Politik vorher ging Sie einer Sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach und zahlte auch Steuern. Nun muss der Staat für ihren Lebensunterhalt aufkommen den sie vorher selbst verdiente. Eine Arbeitserlaubnis ist zusätzlich zur Duldung zu beantragen und kann jeder Zeit entzogen werden. Eine Ausbildung oder Arbeit ist ein Grund zur Duldung, diese Menschen sind Behördlicher Willkür schutzlos ausgeliefert. Wie war der Spruch „war Arbeitet darf bleiben???“
Was soll man da noch schreiben ausser: Das ist schockierend, menschenunwürdig, unverhältnismäßig!
Ich versuche zwar, Floskeln wie „Polizeistaat“ etc. zu vermeiden, aber genau solche und andere Methoden zeigen: Wir steuern genau auf einen solchen zu bzw. haben ihn schon!!
„Das ist verfassungsrechtlich nicht haltbar – und es ist im Endeffekt auch sinnlos, Menschen derart ihre Ausreise und die Rückkehr zu erschweren.“
In ihrem Bericht fehlt zur Verschärfung des Aufenthaltsrecht mir die Objektivität. Sie berichten einseitig und subjektiv aus der Sicht der Dame aus Eritrea. Dass die Dame offensichtlich seit längerem bereits nachvollziehbar ausreisepflichtig ist, geht unter. Dass die Dame offensichtlich nicht mitwirkt ihre Identität und damit Nationalität zu klären wird nicht erwähnt, wozu sie im übrigen nach dem AufenthG und AsylG verpflichtet ist. Dass die Dame zuvor einer Überprüfung ihres Smartphones nicht nachgekommen ist und erst nach der dritten Weigerung das Smartphone beschlagnahmt wird, wird von ihnen beiläufig erwähnt.
Die Objektivität fehlt auch in deinem Beitrag,
„Dass die Dame offensichtlich seit längerem bereits nachvollziehbar ausreisepflichtig ist, geht unter.“
Kennst du den Fall? Weißt du, ob und seit wann die Frau vollziehbar, nicht nachvollziehbar, ausreisepflichtig ist?
„Dass die Dame offensichtlich nicht mitwirkt ihre Identität und damit Nationalität zu klären wird nicht erwähnt“
Weißt du, was sie bei der Anhörung im BAMF erzählt hat? Weißt du, ob ihre Dokumente nicht als Fälschung eingestuft wurden, obwohl sie echt sind? Vielleicht hätte sie auch noch gar keine Möglichkeit oder die Mittel, um sich einen Pass zu besorgen.
Grundsätzlich sollten Mobiltelefone gar nicht von irgendwelchen Behörden eingezogen und die Daten darauf ausgewertet werden. In den meisten Fällen, legt der Zugriff auf diese Daten nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern auch von Dritten bloß.
„In den meisten Fällen, legt der Zugriff auf diese Daten nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern auch von Dritten bloß.“
Danke für die Aussprache.
Ergänzend ist noch anzumerken, dass sie sowohl formal „ausreisepflichtig“ ist als auch gleichzeitig eine Duldung aufweisen kann, da sie offensichtlich wie auch viele andere Geflüchtete aus Eritrea dorthin nicht abgeschoben werden kann. Zitat (https://www.anwalt.org/ausreisepflicht/): „Ist eine Rückführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, können Personen, die ausreisepflichtig sind, eine Duldung erlangen.“
Zu Eritrea: „Seit Jahren gehört Eritrea zu den Hauptherkunftsländern von nach Deutschland geflüchteten Menschen. Tausende fliehen vor dem dortigen Militärdienst, bei dem Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit und Misshandlungen bis hin zu Folter zum schrecklichen Alltag gehören. Wegen dieser Verfolgung haben in der Vergangenheit viele der Geflüchteten in Deutschland Flüchtlingsschutz bekommen. Doch obwohl sich die Menschenrechtslage laut UN-Sonderberichterstatter sogar verschlechtert hat, werden mittlerweile immer mehr Asylsuchende aus Eritrea abgelehnt und erhalten keinen Schutz.“ (https://www.proasyl.de/pressemitteilung/neues-eritrea-gutachten-bestaetigt-verweigerung-von-schutz-verkennt-realitaet/)
Es kann also durchaus sein, dass sie weiterhin „ausreisepflichtig“ bleibt, gleichzeitig aber aufgrund der Lage in Eritrea weiterhin eine Duldung erhält und niemals abgeschoben werden kann. Wenn sie dann hier aber auch weiterhin nicht arbeiten kann, wäre sie zu einem Leben im Limbo ohne Perspektive verdammt. Und ihr Handy bekäme sie auch nie zurück.
Ganz ehrlich, wie kann man nur auf solche Ideen kommen? Kontrollzwang? Rassismus? Paranoia? Angststörung? Ich habe keine Ahnung.
Da flüchtet jemand aus seiner Heimat, flüchtet vor Terror und Diktatur, lässt Freunde und Verwandte zurück und setzt sein Leben aufs Spiel. Und wir antworten mit Abschiebung, Wegnahme von persönlichem Besitz, schneiden alle verbliebenen Kontakte ab, verbieten es zu arbeiten und möchten sie/ihn samt Kinder einsperren.
Aus dieser Sicht und der Tatsache, dass hier die Schwächsten getreten werden und gegen Grundgesetz und Menschenrechte verstoßen wird, kann man nur noch eine Störung nach ICM annehmen. Den Verantwortlichen sollte man das C aus CDU und das S aus SPD streichen.
Polemisch? Gut, dann frage ich konkret: was soll damit erreicht werden? Wie wird es so auf der Welt menschlicher und besser? Wo ist der positive Effekt für das Gemeinwohl? Natürlich abgesehen davon, dass der Bundeskanzler eine sehr subjektive Idee von Stadtbildern hat, sehe ich nur Hass, ohne den geringsten positiven Effekt. Nicht einmal Geld wird gespart – man könnte die Leute arbeiten lassen – vielleicht bekommt man dann mal einen Handwerker und der Staat Steuern, Krankenversicherung usw…
Da muss ich nun doch wirklich mal unter „Harmful Dysfunction“ nachschlagen. Wie bei Asterix: die spinnen die Römer. Nur ist das hier nicht lustig, sondern massiv unmenschlich.
Ganz polemisch zurück: wir können die Welt nicht in Deutschland retten und der Versuch zerstört den deutschen Wohlstand und die deutsche Gesellschaft.
Die Linken stehen für offene Grenzen ohne Konzepte für Wohlstandserhaltung oder gesellschaftliche Integration. Das muss man sich leisten können, die taz hat nicht umsonst unlängst den „linken Mainstream“ als „jung und aus Akademikerhaushalt“ definiert.
> zerstört den deutschen Wohlstand und die deutsche Gesellschaft.
So, so „deutscher Wohlstand“? Was genau soll das denn sein? Was macht einen Stand zum Wohlstand? Gibt es eine Wohlstandsberechtigung, und wer ist davon ausgeschlossen?
Ach, „die deutsche Gesellschaft“. Ohne Definition stellt sich jeder darunter etwas unterschiedliches vor. Schwingt da eine Forderung nach einer homogenen Gesellschaft mit, was keine Gesellschaft jemals sein kann? Worin unterscheidet sich eine „deutsche“ Gesellschaft etwa von einer französischen oder US-Gesellschaft?
Ohne Präzisierung sind diese Begriffe nur trollhaftiges Geraune.
Ob es eine kluge Strategie ist, sich als die noch schlechtere Alternative zu positionieren?
Es ist offensichtlich die schlechtere Strategie für Wahlerfolge, jedenfalls wenn man Machtoptionen als Wahlziel anerkennt.
Die Mittelschicht wählt nicht „links“, denn da müsste sie ihren Wohlstand in ein Fass ohne Boden werfen.
Die Unterschicht wählt nicht „links“, denn aus einem Fass ohne Boden bekämen sie keine Hilfe.
Die Oberschicht wählt zT „links“, denn sie können das Fass ignorieren: die taz hat letztens diesen „linken Mainstream“ als „jung und aus Akademikerhaushalt“ identifiziert und hielt das für positiv.
Falls wieder der „Rechtsruck“ beklagt werden sollte…
Mag sein. Die Frage ist aber, wie konnte die „Unterschicht“ zur „Unterschicht“ werden?
Das Fass ohne Boden ist das Konto von Ultrareichen, deren Vermögen das Brutosozialprodukt ganzer Staaten überschreitet. Erzähl mir nichts von rechts und links!
Geld ist eine erstaunlich beschränkte Ressource: mit Geld alleine kann man praktisch nichts tun und keine anderen Ressourcen erschaffen. Man kann Geld nicht essen, nicht darin wohnen, es heilt oder pflegt niemanden, es bildet niemanden, es erfindet oder baut nichts, es bringt den Müll nicht raus, es schafft keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt oder persönliche Freiheit, es löst keine Probleme. Die Menge an Geld ist auch nich an die Menge real verfügbarer Ressourcen gebunden, weswegen die gigantischen Vermögensgewinne entweder im Neofeudalismus oder im Crash enden werden, d’accord.
Ändert nichts daran, dass wir nicht die Ressourcen haben, die Welt in Deutschland zu retten, und wir können nur verteilen, was da ist.
Die Unterschicht orientiert sich weniger an historischenn Betrachtungen, die orientiert sich mehr an Leben und Gesellschaft jetzt und in naher bis mittlerer Zukunft. Der Begriff ist übrigens relativ unscharf, das geht zT schon bei 70% Medianeinkommen los, hier verwendete für Leute, die im Solidarsystem signifikant Leistungsempfänger sind. Wobei wie gesagt „Geld“ bei weitem nicht die einzige Ressource oder Leistung ist. Diese Leute haben ein unmittelbares Interesse an einem starken Solidarsystem und waren mal linke Kernzielgruppe als Wähler, das haben die „linken“ aufgegeben.
> wie konnte die „Unterschicht“ zur „Unterschicht“ werden?
Eine gute Frage! Wer aber hat die Definitionshoheit darüber, was „Unterschicht“ bedeutet?
Nach welchen Kriterien werden Menschen in „Schichten“ (Milieus?) von wem eingeteilt, und wozu?
sowohl in der Ampel im Bund, als auch in der NRW Landesregierung sind die Grünen beteiligt, entsprechend sollte man den Grünen das Bündnis 90 (Menschenrechtsbewegung gegen Ende der DDR) ebenfalls rausstreichen