Die Saarbrücker Zeitung berichtete am vergangenen Samstag, dass die Deutsche Telekom künftig prüfen möchte, ob man Neubaugebiete noch ans Telefon-Festnetz anschließen wolle,
Wenn Städte und Gemeinden Baugebiete ausweisen oder Baulücken schließen, die aus Sicht der Telekom unrentabel sind, sollen keine Kupferkabel mehr verlegt werden. Das kann Bezirke am Stadtrand oder im ländlichen Raum treffen. Die Telekom will so Kosten reduzieren.
Geplant ist jetzt ein Pilotprojekt in Neubaugebieten, wo man parallel Kabel-Festnetz und einen „funkbasierten Teilnehmeranschluss“ testen möchte. Laut dpa soll der Test ein Jahr lang laufen und dabei „soll festgestellt werden, ob sich ein drahtloser Anschluss als gleichwertige Alternative eignet“.
Das sorgt natürlich noch für zusätzliche Kritik im Rahmen der aktuellen Drosselkom-Pläne. Denn ein „funkbasierter Teilnehmeranschluss“ über LTE macht auch nur Spaß, wenn man die Funkzelle nicht mit vielen teilen muss. Wenn man alleine drin surft, kann man eventuell noch viel von den „bis zu 100 MB/s“ haben. mit jedem weiteren Nutzer teilt man sich diese. Darüber hinaus hat die Deutsche Telekom im Moment zwei „große“ LTE-Verträge im Angebot. Den „Mobile Data L eco“ gibts für 49,95 Euro mit ganzen 10 GB Transfervolumen und der „Mobile Data XL eco“ beinhaltet 30 GB Transfervolumen bis zur Drosselung für 69.95 Euro. Soweit, so gut. Das ist nur ein weiterer Nachteil dieser Alternative.
Der richtige Teufel steckt am Detail. In diesem Fall in der AGB, die unscheinbar in hellem Grau ganz unten auf der Seite zu finden ist und wo ich diese auch erstmal überlesen habe. Und wo erstmal erklärt wird, wie man die Netzneutralität in diesen Tarifen verletzt:
Die Flatrate kann nicht für BlackBerry, Instant Messaging und Peer-to-peer Verkehre genutzt werden.
Einerseits wird hier Konsumententäuschung betrieben, weil man etwas als Flatrate deklariert, aber einen Volumentarif verkauft. („Daten-Flatrate zum schnellen Surfen und E‑Mailen“). Und dann verbietet man einfach die Nutzung von Jabber, Skype-Chat, Facebook-Chat, sowie „Peer-to-Peer Verkehre“ auch. Und was die Deutsche Telekom unter „Peer-to-Peer-Verkehre“ versteht, erklärt sie auf telekom-hilft.de:
Frage: Was versteht die Telekom unter Peer-to-peer, ist hiermit auch eine VPN Verbindung zwischen einen UMTS Gerät und einem anderen Rechner gemeint?
Antwort: Wenn du über UMTS das Endgerät mir deinem Rechner verbindest, dann nutzt du unser Netz und somit ist damit auch diese Verbindung gemeint. Sorry! Liebe Grüße, Annika
Mit anderen Worten: Da wird etwas als Internet verkauft, wo die Nutzung des Internets aber im Kleingedruckten untersagt wird. Denn der eigene Rechner darf sich nicht mit anderen Rechnern im Netz verbinden.