Alles kein Problem – das durchrastern von Kreditkartendaten ist keine Rasterfahndung. Heise hat etwas mehr Infos: Kinderporno-Ermittlung mit Kreditkartendaten rechtmäßig.
Die umstrittenen Kinderpornografie-Ermittlungen mit Hilfe von Kreditkarten sind einem MDR-Bericht zufolge rechtmäßig gewesen. Das Amtsgericht Halle habe die Beschwerde eines Betroffenen aus Düsseldorf zurückgewiesen, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann am heutigen Montag dem MDR-Magazin Sachsen-Anhalt heute. Ermittler aus Sachsen-Anhalt hatten Daten von Millionen Kreditkartenkunden aus Deutschland auf Kinderpornokäufe im Internet überprüft.
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Im Grunde genommen geht es um die Frage, ob eine eng eingegrentzte Suche in einer Datenbank eine Rasterfahndung ist. Es wurde ja nicht nach „unspezifizierte verdächtige Vorgänge“ gesucht, sondern, meines Wissens nach, nach Kreditkarten, mit denen auf ein ganz konkretes Konto gezahlt wurde. Meiner Meinung nach macht das durchaus einen Unterschied. Wenn die Banken die Nummern zusammen mit dem Zielkonnto gespeichert haetten, hätte es nie so eine Suche gegeben.
Man muss aufpassen, das man sich nicht mit den Falschen solidarisiert und sich über das Falsche aufregt, weil man damit kostbaren politischen Support verspielt. Wer, auf Prinzipien pochend, jedwede Suche in einer Datenbank verteufeln will, sieht bestenfalls wie ein realitätsfremder Irrer aus. Darüber hinaus ist ein klarer Pedophiliefall sowieso der falsche Anlass, um fuer den Erhalt der Privatsphäre zu kämpfen.