Polizei auf TwitterGericht weist Klage gegen Falschmeldung der Polizei ab

Vor drei Jahren verbreitete die Berliner Polizei die Falschmeldung, dass im Stadtteilladen Friedel54 ein Türknauf unter Strom gesetzt worden sei. Gestern wies das Gericht die Klage von zwei Betroffenen ab. Es sei der richtige Fall zum falschen Zeitpunkt, so der Richter.

Polizist:innen vor dem Stadtteilladen Friedel54 am Tag der Räumung. CC-BY-NC 2.0 some human

Im Sommer 2017 räumten Polizist:innen die Friedel54, einen linksalternativen Kiezladen in Berlin. Die gewaltsame Räumung des sozialen Zentrums steht als Symbol für Verdrängung und steigende Mieten in der Hauptstadt.

Heute steht die Räumung der Friedel54 auch exemplarisch für Falschnachrichten durch die Polizei auf Twitter. Denn während des laufenden Einsatzes twitterte die Polizei, dass ein Türknauf im Hinterhof des besetzten Hauses unter Strom gesetzt worden sei. Die Behauptung verbreitete sich rasend schnell und führte zu schweren Anschuldigungen gegen die Mitglieder des Kollektivs. Nur eine Stunde später stellte sich die Meldung als falsch heraus.

Zwei Mitglieder des Friedel54-Kollektivs zogen daraufhin vor Gericht. Sie wollten feststellen lassen, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat. Es wäre wohl das erste Mal gewesen, dass ein Gericht zu einer Falschmeldung der Polizei auf Twitter entschieden hätte. Das Verwaltungsgericht Berlin wies ihre Klage jedoch am Montag ab.

Das berechtigte Interesse an der Überprüfung

Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass kein berechtigtes Interesse mehr an der gerichtlichen Überprüfung des Tweets bestünde, da dieser mittlerweile von der Polizei richtiggestellt und gelöscht wurde. Als berechtigtes Interesse gilt es beispielsweise, wenn ein Kläger weiterhin Stigmatisierung erfährt und ein Gerichtsurteil sein Ansehen rehabilitieren könnte. Dafür ist in diesem Fall aus Sicht des Gerichts bereits zu viel Zeit verstrichen.

Für den Wunsch der Kläger, ein Grundsatzurteil zum Twittern der Polizei zu erwirken, äußerte der Richter während der Verhandlung Verständnis. Auch er halte es für ein spannendes Thema, zu dem es bislang wenig Rechtsprechung gibt. Leider handle es sich um den „richtigen Fall zum falschen Zeitpunkt“.

Berufung in Aussicht gestellt

Um dennoch ein Gerichtsurteil in der Sache zu erwirken, müssten die beiden Kläger nun in Berufung gehen und zunächst beweisen, dass sie sehr wohl ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit haben. Ihre Anwältin Anna Gilsbach hält das für möglich.

Es handle sich um einen tiefen Eingriff in Grundrechte, da der Tweet andere von einer Teilnahme an der angemeldeten Kundgebung abgeschreckt haben könnte, so die Anwältin. Ein tiefer Eingriff in Grundrechte kann nach gängiger Rechtsprechung eine Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Gericht auch im Nachgang des Geschehens noch rechtfertigen.

Die Twitter-Polizei ist keine besonders verlässliche Quelle

Im Fall der Friedel54 haben einige große Medienhäuser die Falschinformation unhinterfragt aufgegriffen und weiterverbreitet, obwohl Beobachter:innen vor Ort ihre Zweifel an der Glaubwürdigkeit äußerten. Die Polizei galt häufig für Journalist:innen als besonders verlässliche Quelle.

https://twitter.com/berlinerzeitung/status/880418441974427649

Nach mehreren solcher irreführenden oder schlicht falschen Meldungen durch die Polizei auf Twitter in den letzten Jahren hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) im Sommer 2019 seine Konsequenzen gezogen und dazu aufgerufen, Informationen der Polizeibehörden „in allen Fällen kritisch zu hinterfragen“. Die Polizei sei bei Auseinandersetzungen selbst beteiligte Konfliktpartei und kein unparteiischer Beobachter, so die größte europäische Gewerkschaft für Journalist:innen.

Eine Richtigstellung erreicht stets deutlich weniger Menschen als die ursprüngliche Falschmeldung. Im Fall der Friedel54 kam die Korrektur durch die Polizei darüber hinaus besonders spät. Erst am nächsten Tag twitterte die Polizei ein Bild mit einer Erklärung, obwohl bereits eine Stunde nach dem ursprünglichen Tweet klar war, dass kein Strom auf dem Türknauf war. Der Tweet mit der Falschmeldung blieb bis zur Klage im März 2019 online.

Das Dilemma der fehlenden Betroffenen

In wissenschaftlichen Texten haben Jurist:innen bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Polizei keineswegs beliebig twittern darf. Sie darf nicht die Berichterstattung über (politische) Ereignisse an sich ziehen und auf diesem Weg versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen oder ihr eigenes Handeln zu legitimieren, so weit besteht Einigkeit.

Doch der Friedel54-Fall zeigt, wie schwierig es ist, Tweets der Polizei vor Gericht zu bringen. Denn für die Auswirkungen, die das Twittern der Polizei beispielsweise auf Demonstrationen hat, lassen sich kaum Betroffene finden. Einer der beiden Kläger fasst es während der Verhandlung so zusammen: Die Polizei darf vorerst weiter ungeahndet Falschmeldungen auf Twitter verbreiteten, wenn sie nur ausreichend pauschal formuliert sind.

7 Ergänzungen

  1. „kein berechtigtes Interesse“ ist ein windiges Urteil, das in der nächsten Instanz kassiert wird, da es sich bei der falschen Tatsachenbehauptung „Lebensgefahr für unsere Kollegen. Dieser Handknauf in der #Friedel54 wurde unter Strom gesetzt. Zum Glück haben wir das vorher geprüft.“ um eine strafbare Handlung handelt.

    Sonst könnte man ja jederzeit zum Zwecke der Eskalation der Gewalt und Stimmungsmache auch der Polizei bei einem Einsatz ungestraft pauschal z.B. „sexuelle Belästigung“ unterstellen, für eine Verbreitung der Meldung sorgen und den Tweet gleich wieder – ätsch-ätsch – löschen.

    Um eine Eskaltion der Gewalt zu vermeiden, muss die Rechtswidrigkeit für beide Parteien gelten. ein mangelndes Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist da nur vorgeschoben.

  2. Als Kind dachte ich immer, die Polizei kämpft für mich. Seit 20 Jahren weiß ich allerdings, dass die Polizei nur gegen mich kämpft, da ich an einer rechtstaatlichen Polizei orientiert bin, die ihre Verantwortung ernst nimmt. Polizei muss komplett neugedacht und reformiert werden, die derzeitige Umsetzung dieser eigentlich tollen Idee ist eine einzige Schande

  3. Als technik-affine Menschen bei Netzpolitik.org solltet ihr den Wortlaut der Polizei „unter Strom gesetzt“ nicht einfach übernehmen (der wurde auch in andern Artikeln von euch so genutzt). Man kann nichts „unter Strom *setzen*“, das fällt einem schon beim Lesen auf: ein Strom fliesst, er sitzt nicht. Der Türknauf kann unter Spannung stehen und der Strom fliesst beim Anfassen. Soviel Genauigkeit sollte sein.

  4. Entscheidung ist weder beim VG Berlin, noch bei Beck oder Juris zu finden. Az. wäre klasse. Danke für die Meldung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.