Europäischer GerichtshofDie Adresse ist da, wo die Post ankommt

YouTube muss nicht mehr als die Postanschrift von User:innen herausgeben, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen haben. Denn im Gesetz steht ausdrücklich nur Adresse – und nicht IP-Adresse, E-Mail-Adresse oder Handynummer, hat der Europäische Gerichtshof klargestellt.

Eine Adresse ist die Postanschrift, sagt der Europäische Gerichtshof. Djim Loic (bearbeitet)

Ein Film-Unternehmen hat von YouTube verlangt, die E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Handynummern von User:innen herauszugeben, die Filme illegal hochgeladen haben. Das muss YouTube aber nicht, hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Es reicht die Postanschrift.

Bei dem Rechtsstreit ging es darum, wie die Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum ausgelegt wird. Dort heißt es, dass die „Namen und Adressen“ von Personen herausgegeben werden müssen, denen vorgeworfen wird, Rechte des geistigen Eigentums verletzt zu haben.

Postanschrift reicht aus

Deshalb wollte Constatin Film, die die Nutzungsrechte für die Filme „Parker“ und „Scary Movie 5“ in Deutschland hat, auch die IP-Adressen, E-Mail-Adressen und Handynummern der User:innen bekommen, die 2013 und 2014 die Filme bei YouTube hochgeladen haben. YouTube hat sich geweigert – zu Recht sagt jetzt der Europäische Gerichtshof.

Denn erstens meinen wir im gewöhnlichen Sprachgebrauch die Postanschrift, wenn wir Adresse sagen und zweitens lässt nichts darauf schließen, dass in der Gesetzgebung dieser Begriff mehr umfassen sollte, argumentierte das Gericht. Wenn mehr gemeint sei, sei das in vergleichbaren Gesetzen auch so geschrieben.

Damit ist auch für ähnliche Konflikte klar, dass mit Adresse nur die Postanschrift gemeint ist. Gleichzeitig hat der Gerichtshof allerdings darauf hingewiesen, dass die einzelnen europäischen Staaten den Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums durchaus mehr Auskunftsansprüche einräumen könnten – wenn die Forderung verhältnismäßig ist und andere Grundrechte einbezogen werden. In Zukunft könnte das Gesetz geändert werden.

3 Ergänzungen

  1. Klingt sehr positiv, sieht man davon ab, das Google/Youtube Accounts sehr wohl eine Heimadresse (via Google Maps) enthalten können …

    1. Und? Dienstübergreifende Datenherausgabe geben die Richtlinien und Gesetze aber nicht her.

  2. Hm, es dürfte viele Geben welche aus Datenschutzgründen ohnehin nicht ihre Reale Adresse angeben werden. Ich tue das bei meinen Accounts eigentlich nie um sicher zu gehen das meine Daten geschützt sind.

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