FDP fordert bürgerrechtsfreundliches Auskunftsrecht?

Die FDP überrascht mich immer wieder. Diesmal schafft es Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Pressemitteilung ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber zu fordern und das mit Bürgerrechten zu argumentieren. Ein Auskunftsrecht sei sinnvoll und notwendig, sollte aber „unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten erfolgen“.

Beim folgenden Absatz verstehe ich die Logik einfach nicht. Vorher wird argumentiert, dass Urheberrechtsvergehen (Hier wird keine Trennung zwischen Produktpiraterien und Filesharing gemacht) kein Kavaliersdelikt sei (Ergo „Verbrechen“) und dann dürfen keine „Daten zur Verfügung stehen, die künftig ausschließlich zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung aufbewahrt werden müssen“. Ja, was denn nun?

Der Bundestag muss sicherstellen, dass die Identitätsfeststellung von Rechtsverletzern im Internet nicht von vornherein ins Leere läuft. Ein Auskunftsanspruch, der von Anfang an wertlos ist, wäre eine rechtspolitische Farce. Es ist für die FDP zugleich aber selbstverständlich, dass die Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten erfolgen muss. Die Pflicht zur Auskunftserteilung kann außerdem nur soweit gehen, wie die Auskunftserteilung überhaupt rechtlich möglich ist. In dem Maße, wie die Speicherung von Verkehrsdaten durch Provider unzulässig ist, werden dem Auskunftsbegehren deshalb Grenzen gesetzt sein. Ebenso können diejenigen Daten nicht zur Verfügung stehen, die künftig ausschließlich zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung aufbewahrt werden müssen. Der Auskunftsanspruch gegen Dritte darf kein Einfallstor für eine Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sein!

Mir ist vollkommen unklar, was die Meldung sagen will. Irgendwie ist die FDP ja für Bürgerrechte, aber das Urheberrecht, bzw. der Schutz des Geistigen Eigentums steht über allem und das Auskunftsrecht soll möglichst verfassungskompatibel durchgesetzt werden, damit man es richtig nutzen kann? Was genau ist die Message?

5 Ergänzungen

  1. Ich lese das so, dass man zwar es prinzipiell für notwendig hält, irgendwie ’normal‘ gespeicherte Daten den solcherart Anfragenden zugänglich zu machen, also etwa Daten, die aus Abrechnungsgründen gespeichert werden müssen, aber keine Daten, die dank Vorratsdatenspeicherung o.ä. erst für die Terrorbekämpfung gespeichert werden, d.h. Flatrater wären nicht betroffen; und dass desweiteren die rauszurückenden Daten nur aus den für eine zivilrechtliche Verfolgung notwendigen Informationen und keinen weiteren Details bestehen und wohl auch nicht für etwas Anderes als die zivilrechtliche Verfolgung von den Anfragenden verwendet werden dürften.

    Aber ich bin ja auch weder Politiker, noch Jurist :-)

  2. Ergänzung: Also so würde das dann heißen, sie sind zwar für einen theoretischen Anspruch, aber die für dessen praktische Durchsetzung notwendigen weitergehenden Veränderungen der Gesetzeslage würden sie nicht tragen wollen.

  3. Ok, aber im moment kann man davon ausgehen, dass die grosse Koalition bei der Vorratsdatenspeicherung "internetvergehen" mit schwerer kriminalität gleichsetzen möchte, was der fdp auch bekannt ist. ist sie dann auch noch für das auskunftsrecht, wenn das tatsächlich real wird, oder nicht? das wird mir nicht so deutlich.

  4. <em>Irgendwie ist die FDP ja für Bürgerrechte, aber das Urheberrecht, bzw. der Schutz des Geistigen Eigentums steht über allem und das Auskunftsrecht soll möglichst verfassungskompatibel durchgesetzt werden, damit man es richtig nutzen kann? Was genau ist die Message?</em>

    Tja. Gute Frage.
    Leider sehe ich mit (zunehmender) Enttäuschung, wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger die Verbindung zwischen bestimmten Feldern nicht zu sehen scheint.

    Hat sie noch zum Thema Vorratsdatenspeicherung eine bürgerrechtliche Sicht auf die Dinge:
    http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/index.php?showNews=1&newsID=403&newsWebID=190

    fehlt diese scheinbar völlig, wenn es um z. B. das Urheberrecht geht.

  5. markus: Die sind ja in der Opposition, die müssen ihre Vorsätze nicht logisch bis zum zwangsläufigen Ad absurdum in der Praxis weiterdenken ;-)

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