Interview mit Leonhard Dobusch: Die Öffentlich-Rechtlichen und das Internet

Leonhard Dobusch spricht über den Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem Internet zwischen gesetzlichen Einschränkungen und ungenutzten Chancen. Auch als Bürger könne man Einfluss auf dringend nötige Veränderungen nehmen.

Leonhard Dobusch im Gespräch bei der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz CC-BY-NC-ND 4.0

Während unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz am 1. September 2017 haben wir einige Interviews geführt. Dieses ist eines davon.

Leonhard Dobusch, der sich neben seiner Professur für Wirtschaftswissenschaften auch (netz)politisch engagiert und für netzpolitik.org schreibt, ist seit 2016 Teil des ZDF-Fernsehrates. Im Interview spricht er über dringend nötige Veränderungen beim Umgang der Öffentlich-Rechtlichen mit dem Internet. Anders als man vielleicht denken würde, sind hier nicht der mangelnde Wille zur Erneuerung, sondern vor allem restriktive Gesetze ein Problem. Der Telemedienauftrag, der jetzt reformiert wird, sei bisher „eher ein Telemedienverbot“.

Weiterhin erklärt er, warum die öffentlich-rechtlichen Angebote trotz aller Kritik wichtig für Pressevielfalt und Pluralität sind. Gerade im Bezug auf neue Angebote im Internet sieht er aber noch viele ungenutzte Chancen und fordert auch die Beitragszahler auf, selbst aktiv zu werden, da man schon mit geringem Aufwand wichtige Impulse setzen könne.

Das Gespräch findet Ihr auch auf unserem Youtube-Kanal oder als Podcast. Viel Spaß!

Seinen Vortrag auf der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz findet Ihr bei Youtube und media.ccc.de.

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3 Ergänzungen

  1. Zuvor aber dann bitte auch nochmal hier genau nachlesen:

    Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland

    worin die EU-Kommission, trotz Genehmigung, noch diverse Unklarheiten und auch Mängel entdeckt…

    DE Version des Schreibens der EC vom 24.04.2007 (PDF, 92 Seiten, ca. 688kB)
    http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

  2. Es sind nicht nur die (bösen) Verlage die kritisch eine Ausweitung der ÖR im Internet sehen sondern auch viele Bürger/Beitragszahler. Diese Ausweitung wird natürlich auch wieder neue Kosten verursachen wenn sie so pauschal erfolgen soll wie hier vorgeschlagen. Das die ÖR mit ihren Strukturen die aus den 60ern Jahren stammen dies kosteneffiezient leisten können oder wollen glaubt doch kein Mensch. Zuerst müssen die ÖR mal ihre Strukturen reformieren und sich der Zeit anpassen dann kann man über neue Aufgaben nachdenken.

    Also ich habe mich schon öfters an Rundfunkräte, Politiker, etc geschrieben. Das bringt jedoch nichts und wer das ein paar mal gemacht hat hört irgendwann genervt auf. (wie bei Rundfunkbeschwerden die ja alle immer abgewiesen werden) Entweder bekommt man eine 0815 Antwort, man wird pauschal an den Aufsichtsrat/ Vorsitzenden verwiesen oder bekommt eine Antwort die von der Rundfunkanstalt kommt. Die Rundfunkräte nehmen ihre Verantwortung in meinen Augen nicht ernst und deshalb ist es auch eine Zeitverschwendung sich an diese zu wenden.

    Ich denke deswegen gibt es auch so wenig Beschwerden/Kontaktaufnahmen mit den Rundfunkräten, etc da jeder der das einmal gemacht hat… es nicht wieder macht ;-)

  3. Wer als Beitragszahler wichtige Impulse setzen will:
    Ganz einfach die Zahlung der Rundfunkbeiträge einstellen.
    Nach einigen Zahlungsaufforderungen erhält man dann irgendwann einen Beitrags oder Festsetzungsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegt.
    Die Begründung für diesen Widerspruch ist egal, da er von der jeweiligen Rundfunkanstalt sowieso abgelehnt wird.
    Gegen diese Ablehnung legt man dann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein, wofür nicht einmal ein Anwalt nötig ist.
    Wichtig ist das man auf ein Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht besteht. Man wird zwar verlieren, aber was solls:
    Den einzigen Impuls den man als Beitragpflichtiger setzen kann ist über den Gerichtsweg dafür zu sorgen das die Verwaltungsgericht ordentlich Arbeit mit dem Rundfunkbeitrag haben…
    Solange die Richter nicht meckern wird sich nichts ändern.

    Und ändern sollte sich einiges, z.B.
    Die Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Programme damit die Schwarzseher nicht das beitragsfinanzierte Angebot nutzen können.
    Wahl der Rundfunkräte durch die Beitragszahler – so wie es jetzt schon bei den Verwaltungsräten der Sozialversicherungen, der Industrie und Handelskammern oder den Innungen üblich ist.
    Überwachung aller Rundfunkanstalten durch die Landesmedienanstalten, damit auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendern Bußgelder für Schleichwerbung (z.B. bei Wetten Dass..?) verhängt werden können…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.