Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung über die Ausweitung des Staatstrojaners und die Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses:
Über dieses Gesetz, das in erster Lesung verabschiedet werden soll, wurde bisher öffentlich kaum diskutiert. Das ist deswegen bemerkenswert, weil über andere Abhörgesetze – zum Beispiel über den großen Lauschangriff per Wanze auf Wohnungen – jahrelang erbittert gestritten wurde. Bei der SPD stand dieser Lauschangriff im Zentrum des Parteitags in Wiesbaden von 1993. Das daraufhin von CDU/CSU und SPD ausgearbeitete Gesetz musste auf Druck eines weiteren SPD-Parteitages von 1997 nachgebessert werden und wurde dann vom Bundesverfassungsgericht überwiegend aufgehoben. Dass es diesmal keine auch nicht ansatzweise vergleichbare Diskussion gibt (obwohl die praktische Relevanz der Computer-Durchsuchungen viel größer ist), liegt an der Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses.
Prantl kommt zum Schluss, dass das Gesetz selbst quasi als Trojaner in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wurde.
Update:
Prantl nennt in einem Kommentar die Ausweitung des Staatstrojaners einen „Einbruch ins Grundgesetz“ und die Vorgehensweise einen „legislativen Quasi-Betrug“.
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