WhatsApp an Schulen: Lehrer müssen Schüler über Risiken aufklären

WhatsApp gehört zu dem Mutterkonzern Facebook. (Symbolbild) CC-BY 2.0 Álvaro Ibáñez

Die Verwendung von Software an Schulen, die datenschutzrechtlich Schüler und Lehrer gefährden, sehen Datenschutzbeauftragte verschiedener Länder kritisch. Spiegel Online befragte sie hinsichtlich eines Einsatzes des Messengers WhatsApp im Unterricht.

Auf die Frage, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Netzwerken aussehen könnte, wirbt Lutz Hasse, der Landesdatenschutzbeauftragte Thüringens, für Differenzierung:

Lehrer müssen klar zwischen der privaten und dienstlichen Nutzung unterscheiden. Und: „Sie sollten sehr gut überlegen, ob sie personenbezogene Daten, etwa von Schülern, dem Netzwerk anvertrauen“, sagt Hasse. Unterliegen die Server nicht deutschem oder europäischem Datenschutzrecht, besteht nicht nur die reale Gefahr eines Rechtsverstoßes, sondern auch ein Risiko des Datenmissbrauchs. Konkret kann das bedeuten: Ein Arbeitsblatt per WhatsApp zu verteilen ist nicht so problematisch wie Noten auf diesem Weg bekannt zu geben.

Damit Lehrer dies leisten können, müsse die Auseinandersetzung mit digitalen Medien Teil der Referendarsausbildung werden, fordern die Datenschützer. Spiegel Online fasst zusammen, dass Lehrer ihrer Schüler jedoch schon heute über Risiken aufzuklären haben:

Sind WhatsApp und Co. nicht generell verboten und ein Lehrer möchte sie einsetzen, muss er sich absichern: Die Schüler müssen über die Risiken aufgeklärt werden und der Nutzung zustimmen. Außerdem kann das nur freiwillig erfolgen. Wird auf einen Schüler dabei Druck ausgeübt, verstößt das gegen geltende Standards. Auch die Gruppendynamik unter den Schülern kann dazu führen, dass eine freie Entscheidung schwer möglich ist – im Streitfall kann das eine wichtige Rolle spielen.

2 Ergänzungen

  1. Danke für den Hinweis. Ich glaube, dass es gerade an Schulen Bedarf an datenschutzrechtlicher Aufklärung gibt. Dropbox, Box, Onedrive et al. werden schnell zum de-facto Standard für den Datenaustausch im Kollegium, ohne dass vorher datenschutzrelevante Betrachtungen stattfinden.

  2. Nach einer datenschutzrechtlichen Aufklärung und einigen Fallbeispielen von Leaks steht aber die logisch zwingende Konsequenz diese Dienste auf keinen Fall an deutschen Schulen nutzen zu dürfen.
    Da die Lehrerinnen und Schülerinnen sie aber unbedingt nutzen wollen werden sie trotzdem benutzt und gehofft, dass schon nichts schiefgehen wird.

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