Version 2.0 der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums wurde zurückgezogen

Es gibt auch mal gute Nachrichten aus Europa: Die EU-Kommission hat die Version 2.0 der Richtlinie zur Duchsetzung Geistigen Eigentums (IPRed2) zurückgezogen. Ursache soll eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sein, wonach strafrechtliche Angelegenheiten nicht allein vom EU-Rat in Absprache mit der Kommission beschlossen werden können. Dies berichtet Heise: Neustart bei EU-Gesetz zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Allerdings bedeutet dies lediglich eine Verzögerung. Die Version 1.0 der Richtlinie aus dem Frühjahr 2004 wartet übrigens immer noch auf die nationale Umsetzung.

Noch 303.670 Euro für digitale Freiheitsrechte.

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