Am Dienstag verabschiedete das europäische Parlament eine Entschließung zu Technologieexporten. Darin mahnte es an, welche Rolle europäische Technologien derzeit beim Ausbau von Massenüberwachung weltweit spielen. Der Export von Technologien in Drittstaaten alleine stellt natürlich nicht die eigentliche Bedrohung für die dortige Menschenrechtslage dar. Insbesondere bezieht der Entschluss klar Stellung gegenüber den wachsenden Einschränkungen von Bürgerrechten und Privatsphäre, die seit den Snowden-Veröffentlichungen dokumentiert sind. So heißt es in der Resolution vom vergangenen Dienstag, das EU-Parlament…
[…] vertritt die Auffassung, dass die aktive Komplizenschaft bestimmter Mitgliedstaaten der EU an der Massenüberwachung der Bürger und der Ausspionierung politischer Führungspersönlichkeiten durch die NSA, wie sie von Edward Snowden enthüllt wurden, der Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik der EU schwer geschadet und das weltweit herrschende Vertrauen in die Vorteile der IKT unterlaufen haben.
Die Entschließung ist ein klarer Seitenhieb in Richtung der bundesdeutschen Geheimdienstaufsicht. Darin wird gefordert, für die europäische Außenpolitik eine umfassende demokratische Kontrolle von Geheimdiensten gegenüber Drittstaaten zur Bedingung für eine Zusammenarbeit zu machen. Die Weitergabe von nachrichtendienstlichen Daten oder die Ausstattung bestimmter Staaten mit Späh- und Überwachungssoftware gehe mit einer großen Verantwortung für die Menschenrechtssituation in diesen Staaten einher. Scharfe Kritik richtet sich daher an die bisherige Praxis der Mitgliedsstaaten. Deren Nachrichtendienste seien auch dazu aufgefordert, keine Daten zu nutzen, die aufgrund von Menschenrechtsverletzungen gewonnen wurden.
Eine klare Ansage ging an die EU-Kommission, ein wirksames Gesetz zum Whistleblowerschutz auf den Weg zu bringen, das ihnen einen internationalen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung zu gewähren soll. Die Enthüllungen von rechtswidrigen Überwachungspraktiken machen Whistleblower und Journalisten zu Menschenrechtsverteidigern, die von der EU zu schützen wären. Netzneutralität, Verbreitung von Offener Software in Drittländern und die Förderung von Verschlüsselung sieht das Parlament außerdem als notwendige Ziele an. Vergangene Woche hatte die EU-Abgeordnete Marietje Schaake (ALDE) angedeutet, dass eben Letzteres im Parlament noch umstritten war. Stattdessen besteht nun ein nachdrücklicher Beschluss,…
[…] der Kriminalisierung der Nutzung von Instrumenten zur Verschlüsselung und zur Umgehung der Zensur sowie zum Schutz der Privatsphäre entgegenzutreten, indem sie [die Kommission, a. d. R.] sich nicht darauf einlässt, die Nutzung von Verschlüsselungsinstrumenten in der EU einzuschränken, und fordert sie auf, das Vorgehen von Drittländern, die die Nutzung entsprechender Instrumente unter Strafe stellen, in Frage zu stellen.
Freilich hat die Resolution des EU-Parlaments keine bindende Wirkung für die EU-Kommission. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass bald konkrete Initiativen seitens der Mitgliedstaaten oder seitens der Kommission der Entschließung folgen werden.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.