GeheimdienstreformZeitenwende für Spione

Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.

  • Anna Biselli
  • Daniel Leisegang
  • Markus Reuter
dreigeteiltes Bild: Innenminister Dobrindt, Schild des Verfassungsschutzes und BND-Gebäude.
Innenminister Dobrindt will BND und BfV aufrüsten. – BfV - Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix, BND - CC BY 2.0: Alper Çuğun, Dobrindt - CC BY 4.0: European Union

Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.

Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.

Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.

Drei übergeordnete Ziele

Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.

Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.

Geheimdienste und Polizei nähern sich an

Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.

Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.

Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.

Mittel sollen geheim bleiben

Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.

Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.

Abschnorcheln bleibt erlaubt

Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.

Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.

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Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.

Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.

Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.

Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.

Behörden sollen hacken dürfen

Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.

Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.

Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.

Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren

Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.

Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.

Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.

Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.

Niedrige Hürden für unsichere US-Software

Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.

Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.

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Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.

Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen

Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.

In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.

Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.

Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.

Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.

Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden

Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.

Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.

Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.

Noch weniger Transparenz als zuvor

Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.

Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“

Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.

Über die Autor:innen

  • Anna Biselli

    Anna ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).

    Foto: Darja Preuss

  • Daniel Leisegang

    Daniel ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den "Blättern". 2014 erschien von ihm das Buch "Amazon – Das Buch als Beute"; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik "Medienkritik". Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr).

    Foto: Darja Preuss

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

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16 Kommentare zu „Zeitenwende für Spione“


  1. Anonym

    ,

    sind wir schon in einem polizeiüberwachungstaat?


    1. Anonym

      ,

      Nein, Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat mit einer strikt an Grundrechte gebundenen Sicherheitsarchitektur. In Deutschland verhindert das Grundgesetz (GG) die Etablierung eines „Polizeiüberwachungstaates“ durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), die Gewaltentrennung, und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten.

      Eine bessere Frage jedoch wäre, ob sich das Land in Richtung eines autoritären Sicherheitsstaates bewegt?

      Rechtsstaatliche Institutionen, verfassungsrechtlichen Garantien und eine wachsame Zivilgesellschaft verhindern eine unkontrollierte Machtausweitung der Sicherheitsbehörden. Jede Ausweitung polizeilicher Befugnisse muss im demokratischen Diskurs kritisch begleitet und am Maßstab der Verhältnismäßigkeit gemessen werden, um die Balance zwischen dem Schutz des Einzelnen und dem Erhalt der Bürgerrechte dauerhaft zu sichern.


      1. Bit-te-1-Bit und das gute XUNIL

        ,

        So wie Sie das schreiben, habe ich das mal in der 10. Klasse gelernt und damals auch idealisierenderweise geglaubt.

        Blöd nur, dass auf der politischen Bühne davon nichts mehr übrig geblieben ist.

        Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten?

        Nutzen Sie ein Mikroskop, um das bischen zu finden, was vom Trennungsgebot noch übrig ist, und selbst dann wird es Ihre Augen überanstrengen.

        Wachsame Zivilgesellschaft?

        Vielleicht hier auf NP oder paar tausend Leute, die in Berlin auf der Demo waren. Die große Masse ist im „Mir doch egal“-Modus – und damit Opfer der Zuckerbergschen Ur-Konditionierung named „Ich will´s bequem.“

        Ausweitung polizeilicher Befugnisse im demokratischen Diskurs?

        Lesen Sie hier nach, und Sie werden feststellen, dass fragwürdige Sicherheitsgesetze völlig ohne die Zivilgesellschaft, ohne echte Debatte und in einem solchen Tempo durchgepeitscht werden, dass sich dagegen jeder Düsenjäger wie eine Schnecke vorkommt.

        Am Maßstab der Verhältnismäßigkeit gemessen?

        Wäre dem so, könnte sich die gesamte Netzpolitik-Redaktion ganz anderen Digitalthemen zuwenden. Stöbern Sie hier im Artikel-Fundus – Sie werden staunen und sich den erwähnten Maßstab genauso intensiv herbeisehnen wie ein Eis bei der Hitze.

        Erhalt der Bürgerrechte?

        Vergleichen Sie die schon beschlossenen und noch geplanten Gesetze zum Thema mit 1990 oder noch früher – die Erosion ging/geht schneller voran als auf der Insel Sylt.


      2. jjkoeln

        ,

        So ein Schwammbegriff wie hybride Einflussnahme ist ein Scheunentor, jegliche Überwachung zu ermöglichen. Mit solchen allgemeinen Begriffen, in die man alles hineinstecken kann, wird faktisch die Widerspruchsmöglicjkeit ausgehebelt.
        Dogru und Baud sind dann nur erste Fälle. Es kann dann einfach jeden treffen.
        Daher ist diese Erweitrtung der Befugnisse ein erheblicher Schritt in Richtung eines autoritären Sicherheitsstaates.
        Mal schauen, wie es sich ausprägt wenn die AfD zunehmenden Erfolg hat.


        1. Anonym

          ,

          Wobei auch auf allen Ebenen gespielt wird. Das ist einfach auch umfassend, und wir waren die lustige offene Gesellschaft, die gerne Tipps von anderen Geheimdiensten und den ziemlich sicheren Warenfährservice in Anspruch genommen haben. Fiese formuliert.

          Hier ändern sich ein paar Parameter. Daher die Demokratie kaputtzumachen wäre natürlich bescheuert.

          Das andere Scenario, auch bzgl. der USA wäre sowas wie: „Super-AI on the loose, act stupid.“


  2. The Russian Always Ring(Cameras:-)s Twice..

    ,

    » Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen…

    Der Verfassungsschutz wird also immer schön entlang der gesetzlichen Norm agieren

    https://www.telegraph.co.uk/world-news/2026/07/10/russia-hacks-doorbell-cameras-to-spy-on-nato-bases/

    Russia has been spying on Nato military bases through civilian cameras connected to the internet, Dutch intelligence services said.

    Kremlin-based hackers accessed the devices to monitor the transfer of military equipment to Ukraine, the AIVD domestic security and MIVD military intelligence agencies said.

    Their joint investigation found the Russian operation had targeted cameras pointing towards military transport routes in the hope of identifying what weapons were being sent to Kyiv.

    » Kremlin-based hackers sind da weniger anspruchsvoll


  3. Marvin

    ,

    Drei Punkte könnte man noch ergänzen:
    1. „Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten“
    Der NSA-Untersuchungsausschuß hatte schon vor über zehn Jahren ermittelt dass der BND routinemäßig einen Großteil des Internetverkehrs abschnorchelt. Ohne gesetzliche Grundlage, dafür gerne im Auftrag ausländischer Geheimdienste. Konsequenzen hatte das keine, ausser, dass der Bundestag entschieden hat, das illegale nachträglich zu legalisieren.

    2. 15 % des Internetverkehrs ist im wesentlichen Alles, auch ohne die im Artikel genannte Klarstellung, dass 15 % der Gesamtkapazität der Leitungen, nicht des tatsächlichen Verkehrs gemeint sind, der deutlich geringer sind. 82 % des Internetverkehrs sind Videos, 11–15 % Anzeigen.

    3 . Eine Geheimdienstkontrolle durch den Bundestag gibt es nicht (mehr). Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD die Opposition aus dem parlamentarischen Kontrollgremium ausgeschlossen. Die Geheimdienste werden nur von von den Regierungsfraktionen (und Geheimdienstenthusiast von Notz von den Grünen) „kontrolliert“. Generell hat man den Eindruck, dass im gesamten Bundestag niemand mehr die Position „Freiheit“ vertritt, versucht, einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit zu erreichen.
    https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/parlamentarisches-kontrollgremium


    1. Anonym

      ,

      „Eine Geheimdienstkontrolle durch den Bundestag gibt es nicht (mehr). Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD die Opposition aus dem parlamentarischen Kontrollgremium ausgeschlossen.“

      Das wird durch Wiederholung nicht wahrer.

      Die AfD hat zwei, Die Linke einen Sitz im Kontrollgremium. Nur hat die Mehrheit der Parlamentarier den jeweils nominierten Personen nicht durch Wahl das Vertrauen ausgesprochen. Speziell Den Linken ist Konfrontation offensichtlich wichtiger als Gremienmitgliedschaft und Kontrolle, soweit haben sie mW keinen Ersatz nominiert.


    2. Anonym

      ,

      > Generell hat man den Eindruck, dass im gesamten Bundestag niemand mehr die Position „Freiheit“ vertritt, versucht, einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit zu erreichen.

      So ein Schmarrn! Mit „man“ meinst Du wohl dich selbst. Allgemein von „Freiheit“ zu schwadronieren, ist billig. Aber was genau forderst Du?

      Wenn Du den Grünen vNotz als „Geheimdienstenthusiast“ bezeichnest, dann versuchst Du mit Dreck auf jemanden zu werfen, der das eben nicht ist. Warum? Wann bei Deiner politischen Sozialisation falsch abgebogen? Abgehängter Alt-Pirat vielleicht?


      1. anymon

        ,

        Wann bist du falsch abgebogen ?
        Deinem kommentar nach bist du ganz schön angepisst , kommt das daher das getroffene Hunde bellen?


    3. Anonym

      ,

      „82 % des Internetverkehrs sind Videos, 11–15 % Anzeigen.“

      Und es wird noch schlimmer. Denn es bedarf nur der gröbsten Information, im Sinne von wer mit wem, vielleicht noch wieviel. Das ist quasi nur noch ein ganz normaler Promillesatz für den Arbeitsplatz.

      Schelmisch könnte man denken, ein Contentvertrag mit der Werbemafia, sowie den entsprechenden Großplattformen, würde dann noch inhaltliche Vorteile bieten.


  4. Wenn dann irgendwann die „richtige“ Partei an die Macht kommt, wird sie sich bedanken für all die Vorarbeit, die der demokratisch gewählte Bundestag für sie geleistet hat.


    1. Anonym

      ,

      Weitsicht in dieser Hinsicht ist leider wohl nicht zu erwarten. Es geht derzeit eher um den schnellen „Machtquickie“. Was in einigen Jahren vielleicht tatsächlich passiert in Sachen „Rechts“ interessiert die aktuellen Treiber der Vorhaben daher überhaupt nicht.

      Selbstverständlich würden dann diese Befugnisse u.U. zur politischen Verfolgung genutzt. Die Geheimdienste sind schliesslich nur ein Organ der politischen Führung und müssen sich anpassen an die jeweiligen Machtstrukturen.


  5. Anonym

    ,

    Sollen Geheimdienste denn kastrierte Dienste sein? Wir reden gerade beim Auslandsdienst von Fragen wie „Wie verhält sich Machtclique/Regierung X im Falle des Erreichens oder der Absehbarkeit von Resourcenautarkie?“, oder wie man Handelsrouten sichern kann, wie man verbündete Wirtschaftspartner mit sichern kann, z.B. Energiepartner für Sonne oder Wasserstoff in Afrika. Sonst bleiben wir ball im Spiel, wenn wir keine Regeln setzen wollen.


  6. Anonym

    ,

    FYI

    Encryption and Globalization 15 Years Later: End-to-End Encryption and the Third Round of the „Going Dark“ Debate

    https://papers.ssrn.com/sol3/Delivery.cfm/6959699.pdf?abstractid=6959699&mirid=1

    This Article explains the underlying technologies and market developments for a law and policy audience to assess those proposals critically.

    The Article proceeds in three parts tracking three rounds of the Going Dark Debate.

    Round 1 covers the Crypto Wars of the 1990s, when U.S. export controls on strong encryption ultimately fell in 1999.

    Round 2 covers the period roughly 2010 to 2015, when encryption-in-transit became widespread but lawful access remained available through cloud providers, giving rise to what the authors called a „golden age of surveillance“ rather than a period of going dark.

    Round 3 addresses the current debate over E2EE, where no entity between sender and recipient can read the plaintext.

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