Parlamentarisches KontrollgremiumMehr Daten für die Geheimdienste, weniger Debatte

Die Chefs der drei Bundes-Geheimdienste fordern im Bundestag mehr Befugnisse, mehr Daten und mehr Künstliche Intelligenz. Die öffentliche Anhörung des Kontrollgremiums war ein Resultat aus den Snowden-Enthüllungen. Trotzdem fehlte jede Debatte über Grundrechte und unabhängige Kontrolle der Geheimdienste.

Zwei Männer und eine Frau im Bundestag.
Die Chefs der Geheimdienste bei der Anhörung im Bundestag. – Alle Rechte vorbehalten Deutscher Bundestag

Wenn Deutschlands Geheimdienste öffentlich Rede und Antwort stehen müssen, ist das ein seltener Moment. Einmal im Jahr lädt das Parlamentarische Kontrollgremium – zuständig für die Aufsicht über Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) – zu einer öffentlichen Anhörung ein.

In diesem Jahr war das Interesse besonders groß: Zum ersten Mal befragte das neu zusammengesetzte, derzeit auf sechs Abgeordnete geschrumpfte Gremium die Dienste in einer öffentlichen Sitzung. Und für die zwei frisch ernannten Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, und des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, war die Anhörung ebenso eine Premiere.

Wunschliste der Dienste

Wer den Verlauf der Sitzung verfolgte, bemerkte schnell, dass sich die Mitglieder des Kontrollgremiums darauf beschränkten, Fragen zur Bedrohungslage zu stellen und sich nach den Wünschen der Präsident:innen für zukünftige Befugnisse zu erkundigen. Die Präsident:innen nutzten die Gelegenheit, um einen ganzen Katalog an Erweiterungsvorschlägen zu präsentieren, begründet mit der komplexen Bedrohungslage, der sich die Bundesrepublik derzeit zweifellos ausgesetzt sieht.

Eine echte Debatte blieb leider fast vollständig aus. Dabei wäre gerade dieser öffentliche Austausch zwischen gewählten Fachpolitiker:innen, die mit der alltäglichen Arbeitsweise der Dienste bestens vertraut sind, und den Geheimdienstpräsident:innen der richtige Ort dafür.

Mehr Daten, mehr KI

Die Behördenvertreter:innen zeigten sich einig in ihrer Forderung nach mehr Befugnissen und Fähigkeiten. Ein Beispiel: Der bereits praktizierte Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz soll ausgeweitet werden. Die Erkenntnisse, die sich durch automatisierte Datenverarbeitung gewinnen lassen, sind dabei immer abhängig von der Datenbasis.

Der neue BND-Präsident Martin Jäger verlangte deshalb nach einem größeren Datenvorrat. Er wünschte sich, dass die Fristen, innerhalb derer der BND Überwachungsdaten wieder löschen muss, wenn sie nicht benötigt werden, verlängert werden. Das solle insbesondere auch für Daten gelten, die der BND von ausländischen Partnerbehörden erhält.

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Grundrechte kein Thema

Für die Öffentlichkeit wäre eine Diskussion darüber, wie sich solche automatisierten Überwachungsvorgänge grundrechtssicher gestalten lassen, besonders interessant gewesen. Die Sicherheitsbehörden müssen ihre Arbeitsweise stetig weiterentwickeln, um ihrem Auftrag gerecht zu werden.

Werden aber neue Technologien eingesetzt, wirkt die Arbeit der Dienste auf neue Weise auf Grundrechte. Diese Auswirkungen im Blick zu haben und über notwendige Begrenzungen nachzudenken, ist Teil des Auftrags sowohl der Präsident:innen als auch der PKGr-Mitglieder. Ein Austausch darüber hätte deshalb seinen Platz in dieser Anhörung verdient.

Ebenso spannend wäre es gewesen zu erfahren, wie in den zuständigen Kontrollbehörden die notwendige Expertise aufgebaut werden kann. Denn damit unabhängige Kontrollorgane überhaupt überprüfen können, ob algorithmenbasierte Überwachungsmaßnahmen zweck- und verhältnismäßig sind, müssen sie über Know-how und Ressourcen verfügen, um die Eingriffe zu analysieren.

Ergebnisse statt Prozesse

Der BND-Chef erklärte im Zuge der Anhörung auch, dass ihn Ergebnisse interessieren und nicht so sehr die Prozesse, die zu diesen Ergebnissen führen. Das klingt zupackend, wirft aber Fragen auf. Denn die Art und Weise, wie geheimdienstliche Arbeit organisiert ist, entscheidet darüber, ob sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegt.

Deshalb ist es so wichtig, wie die Prozesse und Regeln ausgestaltet sind, die das Parlament den Diensten vorgibt – besonders dann, wenn sie in Grundrechte der Menschen eingreifen, die sie eigentlich schützen sollen. Diese demokratisch festgelegten Regeln sichern nicht nur die Legitimität der Dienste, sondern beeinflussen auch, wie effektiv sie ihren Auftrag erfüllen können.

Vor diesem Hintergrund hätte man sich hier gewünscht, dass die Mitglieder des Kontrollgremiums solche Argumente aus gesetzgeberischer Perspektive in die Diskussion einbringen. Es ist genauso wichtig, der Öffentlichkeit das Selbstverständnis des Parlaments zu vermitteln wie sie für die bestehende Bedrohungslagen zu sensibilisieren.

Konstruktive Kritik notwendig

Solche kritischen und konstruktiven Fragen, wie sie das parlamentarische Kontrollgremium in den nicht-öffentlichen Sitzungen den Sicherheitsbehörden im Rahmen des Möglichen sicherlich stellt, gehören – unter Wahrung des Geheimschutzes – dringend auch in die jährliche öffentliche Anhörung.

Uns fehlen dieses Jahr noch 303.302 Euro.

Eine ausgewogene Debatte über neue Befugnisse macht die Arbeit der Sicherheitsbehörden besser. Sie ist zudem keineswegs Ausdruck von übermäßigem Misstrauen gegenüber diesen Behörden – sie ist Ausdruck intakter demokratischer Prozesse. Sie liegt nicht zuletzt im ureigenen Interesse dieser Behörden, weil sie deren Glaubwürdigkeit und Legitimation stärkt.

Dass Geheimdienste grundsätzlich Regeln brauchen, die von Volksvertreter:innen aufgestellt werden, darüber waren sich die Anwesenden bei der Anhörung einig. Ebenso galt das für die Notwendigkeit, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts bei der Ausgestaltung und Umsetzung zu respektieren.

Reform der Geheimdienst-Gesetze

Diese Regeln wird die Bundesregierung nun, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, überarbeiten. Der Anspruch für diese Novelle muss sein, die zahlreichen bestehenden verfassungsrechtlichen Mängel zu beheben – und sicherzustellen, keine neuen unausgereiften oder gar verfassungswidrigen Regelungen zu schaffen.

Für die Reform sollten alle politischen Akteure den Mut haben, komplexe Fragen auch öffentlich anzusprechen. Ein offener und ehrlicher Austausch während des Gesetzgebungsprozesses unterstützt die Ziele der Novelle. Wer vielfältige Stimmen berücksichtigt, stärkt nicht nur die Qualität des Gesetzes, sondern auch die Legitimation der Dienste. Eine vielstimmige Debatte bietet zudem einen Schutz vor schlechten Entscheidungen.

Denn eines sollte man unbedingt vermeiden: Normen, die das Verfassungsgericht später aufhebt, würden den Geheimdiensten in ihrem Einsatz gegen die vielfältigen Bedrohungen einen Bärendienst erweisen.

Corbinian Ruckerbauer arbeitet als Senior Policy Researcher für den Berliner Think Tank interface. Im Programm Digitale Grundrechte, Überwachung und Demokratie beschäftigt er sich mit der rechtsstaatlichen Kontrolle von Geheimdiensten.

Noch 303.302 Euro für digitale Freiheitsrechte.

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1 Ergänzungen

  1. Es gibt nur sehr wenige Fälle, zumindest was man so ab und an liest, wo Geheimdienste, Polizeien und Co. wirklich an der Wahrung von Grundrechten oder der Privatsphäre der Menschen interessiert sind. Bei denen, so scheint es, gilt: Je mehr Daten und weniger (am besten Keine!) Regularieren oder Kontrolle, desto besser. Man hat ohnehin das Gefühl, daß die sich eh an absolut nichts halten, da absolut keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

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