WikileaksAssange bekommt Aufschub

Ein Londoner Gericht entschied heute: Die von den Vereinigten Staaten geforderte Auslieferung von Julian Assange kann nur dann in wenigen Wochen erfolgen, wenn die US-Regierung einige Zusicherungen für den Prozess abgibt. Unterdessen bleibt der Australier weiterhin unter entwürdigenden Bedingungen in Einzelhaft.

Julian Assange (Diffusion Bee, bearbeitet von netzpolitik.org)

Der Royal Court of Justice in London hat den Berufungsantrag gegen die Auslieferung von Julian Assange in mehreren Punkten als begründet und stichhaltig angesehen. Das bedeutet, dass er nicht unmittelbar ausgeliefert wird, sondern weitere gerichtliche Schritte auf britischem Boden folgen werden.

Die Vereinigten Staaten hatten die Überstellung von Assange verlangt, weil ihm vorgeworfen wird, geheim eingestufte US-Militär- und Geheimdienstpapiere sowie Dokumente über Hacking-Werkzeuge der CIA veröffentlicht zu haben. Diese Vorwürfe könnten in eine 175-jährige Freiheitsstrafe nach dem US-Spionagegesetz (Espionage Act) münden. Die damalige britische Innenministerin Priti Patel hatte 2022 den Weg für seine Auslieferung freigemacht. Seither versuchten Assange und sein Team, auf rechtlichem Wege gegen diese Entscheidung anzukämpfen.

Assanges Berufung gegen die Auslieferung war von britischen Richtern zunächst abgelehnt worden. In einer zweitägigen Anhörung Mitte Februar versuchten seine Anwälte, dieses ablehnende Urteil mit alten und auch neuen Argumenten wieder zu kippen, um die Auslieferung zu verhindern. Das ist heute insofern gelungen, dass der Inhaftierte nicht sofort überstellt wird, sondern weiteres rechtliches Gehör bekommt.

Gericht verlangt Zusicherungen

Der High Court of Justice hält drei von Assanges Anwälten vorgebrachte Berufungsgründe für stichhaltig, wie das Gericht in seiner mehr als sechzigseitigen Entscheidung begründet. Das Gericht geht davon aus, dass für diese drei Gründe Erfolgsaussichten für die Berufung bestehen.

Sowohl der US-Regierung als auch dem konservativen britischen Innenminister James Cleverly wird nun auferlegt, dass sie bestimmte Zusicherungen geben müssen. Werden diese nicht gegeben, kündigt der High Court an, Assange die Berufung zu gewähren.

Konkret muss die US-Regierung dem Gericht zusichern, dass sich Assange erstens bei einem Prozess auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung (First Amendment) berufen kann, der Redefreiheit und Pressefreiheit garantiert, dass er zweitens in diesem Prozess nicht aufgrund seiner australischen Nationalität benachteiligt wird und dass ihm drittens bei einer Verurteilung nicht die Todesstrafe droht.

Gibt die US-Regierung diese Zusicherungen ab, könnte Assange in wenigen Wochen an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Die US-Zusicherungen müssen laut der Gerichtsentscheidung bis zum 16. April eingereicht werden. „Wenn keine Zusicherungen gegeben werden, werden wir die Berufung ohne weitere Anhörung zulassen“, schreibt das Gericht in seiner Entscheidung. Andernfalls soll eine Anhörung am 20. Mai stattfinden.

Assanges Ehefrau nannte die Entscheidung in einer ersten Reaktion „erstaunlich“ und betonte in einer kurzen Stellungnahme vor dem Gerichtsgebäude nochmals, Assange sei ein „politischer Gefangener“. Es sei eine „Schande in einer Demokratie“, dass er weiter in Haft sei.

Weiter isoliert in der Einzelzelle

Der Australier Assange wurde nach dem Entzug des politischen Asyls im April 2019 aus der ecuadorianischen Botschaft in London gezerrt und sitzt nun weiter in Auslieferungshaft im Hochsicherheitsgefängnis in Belmarsh, isoliert in einer Einzelzelle. Unterdessen laufen die jahrelangen Gerichtsverhandlungen über den Antrag der US-Regierung, ihn auszuliefern. Denn Assange befindet sich nach wie vor im Fadenkreuz von US-Regierung, US-Militärs und US-Geheimdiensten, denen seine Veröffentlichungen zum Schaden gereichten.

Assanges Kontakt zur Außenwelt ist erheblich eingeschränkt, war pandemiebedingt sogar einige Monate vollständig gekappt. Nicht einmal die eigentlich unabdingbaren regelmäßigen Kontakte zwischen dem Inhaftierten und seinen Anwälten waren zugelassen. Deren rechtliche Versuche, wegen der Pandemie eine Haftverschonung zu erlangen, hatten keinen Erfolg.

Julian Assange

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Die harschen und teilweise entwürdigenden Bedingungen gelten seit 2019 einem Journalisten und Aktivisten ohne jegliche Verurteilung. Wer die Details des Assange-Falles nicht kennt, könnte meinen, er säße unter solchen Bedingungen im Gefängnis, weil er für ein Verbrechen verurteilt worden wäre. Zwar ermitteln die US-Behörden seit mindestens 2014 aufgrund eines Uralt-Spionagegesetzes von 1917 gegen Wikileaks und Assange. Fakt aber ist, dass ihm bisher lediglich unbewiesene Vorwürfe gemacht werden, nämlich Internetkriminalität und Spionage.

Folgen dieser Haftbedingungen sind eine schwer angeschlagene Gesundheit und mehrere psychische Erkrankungen, die auch gerichtlich wiederholt thematisiert und gutachterlich bestätigt wurden. Dass eine Suizidgefährdung besteht, war ein Grund dafür, dass die Auslieferung zwischenzeitlich gerichtlich gestoppt wurde.

Nun bekommt Assange einen weiteren Aufschub, und im wichtigsten Kampf für die Pressefreiheit im 21. Jahrhundert wird ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. Das ist insofern eine gute Nachricht, weil Assange die Haftbedingungen in den Vereinigten Staaten vermeiden kann, die erwartbar noch schlimmer als in Belmarsh sein dürften.

Aber solange die Gerichtsverhandlungen weiterlaufen, verrottet der Mann in Einzelhaft, dessen wichtige Veröffentlichungen ohne Zweifel weltweite Aufmerksamkeit gefunden haben. Die US-Regierung sollte dem nun ein Ende bereiten und den Auslieferungsantrag zurückziehen.

27 Ergänzungen

  1. „If assurances are given then the parties will have a further
    opportunity to make representations, and there will be a further hearing on 20 May
    2024 to decide if the assurances are satisfactory, and to make a final decision on leave
    to appeal.“

    Wenn ich das richtig verstehe, dann wird es diese Verhandlung am 20ten Mai auf jeden Fall geben.

    Ich dachte auch erst, dass die Auslieferung in drei Wochen schon geschehen koennte. Ob diese Zusicherungen Geltung haben wird erst am 20ten Mai verkuendet werden.

  2. Schöner Text und alles, aber dass hier ein maschinell generiertes Bild verwendet wird ist in gleich mehrfacher Hinsicht befremdlich.

    Netzpolitik.de verbindet man im allgemeinen mit Investigativjournalismus und Bekanntmachen wichtiger, anderswo unterschlagener Fakten. Der Einsatz einer Technik, deren prominenteste Anwendungen aktuell Desinformation in industriellem Maßstab und versehentliche Fehlinformation durch „konfabulierte“, plausibel klingende aber falsche Tatsachen sind, ist überaus seltsam und steht in krassem Gegensatz zu den Grundsätzen, die gemeinhin jede_r Journalist_in verkörpern und verinnerlichen sollte.

    Beim Thema Assange / Wikileaks wird das noch absurder: ein Aktivist, der gegen Desinformation und für universell einsehbare Fakten – kurz, für die Wahrheit – gekämpft hat und dafür mit viel Verleumdung bestraft wurde, wird hier durch ein maschinell erstelltes Foto bebildert. Dieses vermeintliche Foto ist nie aufgenommen worden, es hat keine Grundlage in der Realität – es ist in jedem Sinne eine Fälschung.

    Diese Technik könnte genau so gut, und wird sicherlich in naher Zukunft, dafür eingesetzt werden, fälschlich belastende Beweisfotos o.Ä. vor Gericht zu produzieren; ihr Einsatz in der Berichterstattung über einen fälschlich Angeklagten ist so ironisch, das ist schon nicht mehr lustig. Sehr enttäuschend.

    Absolut nicht der redaktionelle Standard, den ich von Netzpolitik.de gewohnt bin!

    1. Schöner Text und alles, aber ein paar der hier verwendeten Argumente finde ich auch etwas befremdlich.

      Hier war eine Technik im Einsatz, die unter der Abbildung benannt ist, auf einem lokalen Rechner läuft, mit einem von mir selber benutzerdefinierten Modell. Was genau hat diese Technik mit den prominentesten Anwendungen zu tun, die Desinformation in industriellem Maßstab erlauben würden und in naher Zukunft fälschlich belastende Beweisfotos produzieren könnten?

      Was ist denn der redaktionelle Standard, gegen den „Netzpolitik.de“ verstößt?

      (Und wir müssen mal langsam mehr Standards für Kommentare fordern.)

      1. >> Was ist denn der redaktionelle Standard, gegen den „Netzpolitik.org“ verstößt?

        Einfache Antwort Zitat: >> verrottet der Mann in Einzelhaft

        Es wäre mir persönlich sehr daran gelegen, wenn solche Beschreibungen, der sicherlich nicht einfachen Haftbedingungen mit Tatsachenberichten aus dem HMP Belmarsch untermauert würden.

        https://de.wikipedia.org/wiki/HMP_Belmarsh
        Seit April 2019 ist Julian Assange (investigativer Journalist und australischer Politaktivist) im HMP Belmarsh in Auslieferungshaft inhaftiert. Am 23. März 2022 heiratete er in der Haftanstalt seine Partnerin und Mutter seiner beiden jüngsten Söhne, Stella Moris.

        https://www.justiceinspectorates.gov.uk/hmiprisons/inspections/?location=belmarsh

        >> (Und wir müssen mal langsam mehr Standards für Kommentare fordern.)
        Wie wär´s denn mit einer 10-Punkte Liste ( erwünscht | geht grad so | unter aller SAU :)

        Ps. Absolut nicht der redaktionelle Standard werte Kollegin Kurz, für den es sich zu spenden lohnt!

        1. Das hat zwar genau nichts mit dem obigen Kommentar zu tun, aber na gut, es stimmt, ich hätte ein paar Tatsachenberichte aus Belmarsh per Link oder Zitat dranklöppeln können, etwa der von gestern:
          – Besuchsrechte „über einen längeren Zeitraum ausgesetzt“, „zeitweise vollständig in seiner Zelle isoliert“, „übermäßige Leibesvisitationen, die offensichtlich Schikane waren“, „rechtlich geschützte Dokumente“ in der Zelle beschlagnahmt (siehe https://netzpolitik.org/2024/assanges-auslieferung-er-fiele-genau-den-leuten-in-die-haende-die-ein-attentat-auf-ihn-geplant-haben/ ), oder aber kein „regelmäßiger Kontakt zwischen Assange und seinen Anwälten“ erlaubt (siehe https://netzpolitik.org/2020/julian-assange-pressefreiheit-vor-gericht/ ) oder viele weitere. Aber es war etwas eilig.

      2. Nimmst’s nächstes mal Photoshop dafür, und alles ist gut, gelle?

        Nee, ernsthaft…

        (Irgendwann kann man wohl von wenig Lernmaterial auch quasi photorealistisch schummeln, und das lokal uffen Schlepptop. Die Implikationen der Technologie sind weitreichender, als Techfirmen, potentiell. Allerdings sehen wir den Griff nach möglichst viel Markt und Meinung, und Disruption, das ist ein Riesenproblem.)

        1. Wie da schon steht, ist das bereits bearbeitet. Allerdings mit Gimp, gilt das auch?

          (Mich regt ja Photoshop mehr auf als das sabbelende OpenAI-Dings oder die ganzen datensammelnden Klitschen.)

        2. „Wie da schon steht, ist das bereits bearbeitet. Allerdings mit Gimp, gilt das auch?“
          Nur, wenn Photoshop-Brushes verwendet werden ;). Bzw. nee, das war der Idee nach natürlich auch eher die Frage nach dem Bösesten aller Werkzeuge, wo man schon bei „irgendwas mit KI“ ist.

          Und schon fragen wir uns, ob Verrotten, Töten oder Foltern besser zutrifft. Ich denke, man kann feststellen, dass die Gegenwehr gegen die Auslieferung an eine andere Gesetzgebungszone, nicht von zivilisatorischen Pflichten entbinden kann, zumindest sofern man vorhat, am Bau einer Zivilisation mitzuwirken.

          „Diese Technik könnte genau so gut, und wird sicherlich in naher Zukunft, dafür eingesetzt werden, fälschlich belastende Beweisfotos o.Ä. vor Gericht zu produzieren; ihr Einsatz in der Berichterstattung über einen fälschlich Angeklagten ist so ironisch, das ist schon nicht mehr lustig. Sehr enttäuschend.“
          Ironisch könnte es genannt werden, und auch nicht lustig, aber warum enttäuschend? Fälschlicher Angeklagter, mit Bildbearbeitung in der Zelle, kaum scharf zu sehen. Oder vor Gericht, das nicht richtig so stattfindet, wie es eigentlich sollte, weil die Pressevertreter behindert werden, falls wer überhaupt dabeisein darf. Wurde das Gesetz schon reingelassen, bzw. wenn ja: welches? Potential ist da genug. Ob, wie viel und was man da jetzt sehen will oder nur unscharf, naja…

      3. @Conz „Und wir müssen mal langsam mehr Standards für Kommentare fordern.“

        Mit wohlfeilem Fordern ist es nicht getan. Da war „Fordern und Fördern“ schon mal weiter.
        Wie wär’s mit einem Workshop auf der re:publica oder einem dem Thema geschuldeten „Netzpolitischen Abend“?

        Mit hands-on-workshops könn(t)en folgende Kompetenzen erworben werden:

        a) Wie überwinde ich die Moderations-Barriere?
        b) Wieviel Lob der Autor:innen ist gerade noch glaubhaft?
        c) Wie schaffe ich es mit meinem Text bemitleidet zu werden?
        d) Wie schmuggle ich Reizwörter in den Text, so dass es niemand merkt?
        e) Wie evaluiere ich mein Wohlbefinden als Ergänzungs-Autor:in?
        f) Wie ich mit zwei Esslöffeln billigem Speiseöl und Kaffee bessere Kommentare schreibe.
        g) Tip: Mit Rechtschreibfehlern Street-Credibility gewinnen!

        Ausblick auf Workshops für Fortgeschrittene (kostenpflichtig!):

        a) Trollübungen zum Warm-machen
        b) Mit linguistischer Tarnung zum Ziel.
        c) Gekonnt verwirren
        d) Konstruktivismus als methodische Waffe
        e) Beschäftige deine Gegner mit Fakten-Checks
        f) Belaste durch Provokation und motiviere zu immer längeren Antworten

        Abschlußprüfungen und Zertifizierung
        1) Eignungstest „nützlicher Idiot“
        2) Assessment „Gesteuerter Schreibwolf“

        1. Also zu a) bis d) oben könnte ich substantiell beitragen!

          (Bin aber schon mit anderem Thema auf der re-dingens. Außerdem möchte ich anregen, eine Weiterbildung zu Fugenmorphemen und Bindestrichen in der deutschen Sprache zu absolvieren.)

          1. Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne

            0. Abstract
            Vorderglieder von Komposita dürfen nicht nach Kasus spezifiziert sein. Dies gilt zum einen,
            weil Kasus eine extern (außerhalb des Kasusträgers) lizenzierte morphosyntaktische Katego-
            rie ist, zum anderen, weil Nichtkerne ihre morphosyntaktischen Merkmale nicht an die Ge-
            samtwortform vererben können. Diese Bedingung der Nichtspezifiziertheit wird zu einem
            Problem, wenn in der Komposition auf Lexeme zugegriffen werden soll, die ausschließlich
            kasusspezifizierte Flexionsformen aufweisen. In solchen Fällen kommen Fugenmorpheme
            zum Zug: Sie haben die Funktion, von Lexemen mit kasusspezifischen Flexionsformen eine
            kasusunterspezifizierte Form abzuleiten. Anders als etwa im Altgriechischen oder im Latein
            hat die Komposition mit Fugenmorphem im Deutschen – ungeachtet ihrer Produktivität – aus
            sprachtheoretischer Sicht residualen Charakter, da Deutsch auch über kasusunterspezifizierte
            (kasusindifferente) Nominalformen verfügt, die problemlos als Vorderglieder von Komposita
            verwendet werden können.

            https://gallmann.uni-jena.de/Pub/Nicht-Kasus-Suffixe_1998.pdf

    2. > der redaktionelle Standard, den ich von Netzpolitik.de gewohnt bin

      Da trifft eine wie auch immer entstandene sehr persönliche Erwartungshaltungshaltung auf das, wie sich die Redaktion selbst sieht und beschreibt:
      https://netzpolitik.org/ueber-uns/

      Standards sind schon ziemlich statisch und werden irgendwann nicht mehr angemessen oder zeitgemäß. Daher ist es immer auch mit Risiken behaftet, sich an Standards zu gewöhnen.

      Redaktionen sind sehr eigen, wenn es darum geht unabhängig zu sein. Wer da glaubt mit Ermahnungen, Vorschriften oder Standards kritisieren zu müssen, muss mit stürmischem Gegenwind rechnen.

      Dass dein Kommentar überhaupt freigeschaltet wurde ist dem Umstand geschuldet, dass da doch mehr Honig dabei war, als Bitterstoffe.

      1. Also stürmischer Gegenwind sieht wirklich anders aus.

        Und bitte was, da war „mehr Honig dabei als Bitterstoffe“? Das war eine längliche und argumentativ nicht immer logische Ausführung, die mit dem Inhalt des Textes nur wenig zu tun hat und keinen Honiggeschmack hinterließ.

        (Ich muss offenbar auch meine „Erwartungshaltunghaltung“ justieren: dieses ewige „überhaupt freigeschaltet“, als wenn hier nie eine Ergänzung freigeschaltet wird.)

    3. > Der Einsatz einer Technik, deren prominenteste Anwendungen aktuell Desinformation in industriellem Maßstab

      Wenn sich doch nur jede Desinformation so simpel erkennen ließe wie bei Bildgeneratoren (z. B. an der Anzahl der Finger).

      1. Die Dammbruchannahme ist schon nicht aus der Welt. Man muss ja nicht alles komplett generieren lassen, und das konstante bespielen von Mengen an Mensschen, wird in so einigen Bereichen mit kurzfristigem Effekt zufrieden sein. Ist natürlich nicht das exakt selbe Problem im letzteren Falle.

        Davon ab, ist ein Portrait einer Person, in einer zerstörerischen Situation, in der allerlei Behinderung von Presse stattfindet, sowie der Zugang massiv eingeschränkt wird, sofern angegeben, durchaus eher noch eine sinnvolle Anwendung der Technologie. Mit anderen Leuten wird es dann wieder fragwürdig, z.B. ein voll besetzter Gerichtssaal – ist das gemäß Zeichnungen oder Beschreibungen anhand bekannter Personen visualisiert, oder will jemand eine Geschichte erzählen? Warum ist Kim Yong Un im Bild, usw. usf…

  3. Diese Diskussion befremdet mich doch etwas.

    Da begeht die USA Kriegsverbrechen, Morde und der Bote wird geköpft. Da begeht GB klare Verstöße gegen alle Menschenrechte, da wird jemand mit Drohungen und Falschanschuldigungen genötigt sich in eine Botschaft zu flüchten, das Asyl auf Druck der USA später verwehrt und die ganze Welt schaut zu. Und NP diskutiert dann über den redaktionelle Standard von Netzpolitik.de.

    Ihr habt Sorgen. Doch das könnte wurderbar erklären, wie es zu Assanges Situation kommen konnte.

    1. Manchmal hilft, wenn mehrere Beteiligte mindestens den Schein der Demokratie erhalten wollen, und z.B. nicht 100% deckungsgleiche geostrategische Interessen haben, oder man rechnet jew. innenpolitische Besonderheiten rein, usw. usf. Im Moment z.B. könnte es so aussehen, als würden die USA eben fast überall in Europa und drum herum, also auch in GB, den Rotstift ansetzen, aus geostrategischen Interessen. GB kann da vielleicht auch eine Spitze setzen, zudem steht das Rechtssystem in diesem Fall, auf beiden Seiten in Frage. Das würde ich auch nicht ganz unterschätzen.

      „Ihr habt Sorgen. Doch das könnte wurderbar erklären, wie es zu Assanges Situation kommen konnte.“
      Als Suggestion befremdlich.

  4. Zwei kleine Anmerkungen zum Text:
    1. „Assange die Haftbedingungen in den Vereinigten Staaten vermeiden kann“
    Die Frage ist leider nur, wie lange noch. IMHO nutzt das nichts. Die Situation Assanges ist jetzt schon katastrophal. Und IMHO die der Rechtsstaatlichkeit auch. So gesehen stimmt der Satz nicht.

    2. „Die US-Regierung sollte dem nun ein Ende bereiten und den Auslieferungsantrag zurückziehen.“
    Würde ich ja sofort unterschreiben. Doch das sagt wer? Müsste da nicht „Wir fordern“ stehen?

    Ich selbst frage mich, ob die drei Forderungen nun den USA in die Hände spielen sollen – weil die ja in einem Rechststaat selbstverständlich sind oder ob die Forderung auf „First Amendment“ den USA nicht einen Strich durch die Rechnung macht. Alternativ kann die USA auch ja sagen und sich nicht daran halten. Da finden sich sicherlich Tricks.

    1. „So gesehen stimmt der Satz nicht.“
      Ja nee, IMHO sicherlich nicht, aber Ihre Argumentation entbehrt jeglicher Klebefähigkeit. Im Moment könnte Assange die Auslieferung theoretisch noch vermeiden. Theoretisch, aber immerhin logisch.

      „Müsste da nicht „Wir fordern“ stehen?“
      Nein, in der deutschen Sprache nicht nötig. Das ist ja kein offener Brief an Joe Biden o.ä.

      „Ich selbst frage mich, ob die drei Forderungen nun den USA in die Hände spielen sollen“
      Wenn sie ein LLM nutzen, nehme ich das dem LLM voll und ganz ab.

      „Alternativ kann die USA auch ja sagen und sich nicht daran halten. Da finden sich sicherlich Tricks.“
      Das gilt für alle denkbaren Fortschreitungen, mit Ausnahme jenes Szenarios, in dem die USA präemptiv vernichtet werden. Aus einem Land, das Schutz gewährt, könnte Assange auch entführt werden, oder irgendwie sterben. Das ist sogesehen kein substantielles Argument, wenn es auch durchaus eine Frage bleibt. Denn wird Assange nicht von GB freigelassen, müssten seine Unterstützer ihn aus dem Gefängnis von Belmarsh entführen, um ihn an einen sicheren Ort zu bringen. Das wäre spektakulär.

      1. Ja, sowas meinte ich mit „Doch das könnte wurderbar erklären, wie es zu Assanges Situation kommen konnte.“. Es ist wirklich interessant, he, mit LLMs kennst du dich ja offensichtlich aus.

        Meine nicht, ich könne das nicht auch. Man wirft Nebelkerzen, lenkt vom Thema ab, zieht Dinge ins Lächerliche. Mich interessiert sowas wenig, abseits von der Frage nach der Motivation. Doch NP, den Autoren und der Sache dient das nicht.

        Zur Sache:
        Folglich hätte ich von Euch gerne eine Antwort darauf, wie man es nennen würde, wenn einem „Opfer“ den „Täter“ aushändigt und der dann nach seinen eigenen Regeln, folglich beliebig, handeln darf? Hier ist das „Opfer“ nachweislich selbst ein Täter und seine Klage hat nur den Zweck, das eigene Verbrechen zu verschleiern. Jedenfalls wäre das nicht unplausibel.

        In unserem Fall ist das „Opfer“ ein Kriegsverbrecher und das Verbrechen des „Täters“ ist das Aufdecken desselben. Von wegen „geopolitische Interessen“. Es geht um Schuldumkehr, um Rache und um Macht. Es gab Druck auf andere Staaten, hier Schweden, GB und Equador durch die USA und wohl auch auf Privatpersonen um eine schließlich abgewiesene Klage zu initiieren.

        Ich finde, vor jeder Anklage von Journalisten ist es notwendig, die Verbrechen der USA aufzuklären. Es ist eindeutig sicherzustellen, dass Befangenheit ausgeschlossen werden kann. Und bis zu einem objektivem und gerechten Urteil ist Assage unschuldig. Unschuldig? Wie lange ist Assange nun eingesperrt? Ohne Urteil? Ohne Möglichkeit sich zu wehren und dazu in einem fremden Land.

        Ist das so schwer zu verstehen?

        1. Das Spezialgesetz mit dem Spezialgericht in den USA, die Historie dieses Falls, speziell die Behandlung in UK, stellen allesamt eklatante Defizite bzgl. Pressefreiheit dar, sind aber auch so schon für einen Rechtsstaat, der in eine Demokratie eingebettet sein soll, mehr als nur fragwürdig, selbst wenn Presse nicht zutreffen sollte.

          „Ist das so schwer zu verstehen?“ – Wenn die Argumente den USA in die Hände spielen sollen (wie !?), dann vielleicht schon.

          Belmarsh mag auf Degradation und letztlich den Tod hin konstruiert sein, allerdings findet noch ein Kampf statt. Hier hat Assange noch gewisse Optionen, nicht ausgeliefert zu werden. Bei Auslieferung ist vom Schlimmsten auszugehen. Die berechtigte Frage, ob er in Belmarsh sonst nicht auch verrotten würde, ist bei Willkür, wie wir sie erleben, also bei Aufhebung verlässlicher rechtsstaatlicher Prinzipien, bei gleichzeitigem Verneinen Demokratischer, sicherlich nicht klar. Im Prinzip könnte aber der Aufbewahrungsgrund für Belmarsh wegfallen, wenn z.B. die USA den Auslieferungsantrag fallen ließen. Eine etwaige Strafe bzgl. UK hat Assange wohl schon abgesessen. Ein unmenschliches System würde so einen Prozess vielleicht auch noch künstlich in die Länge ziehen. Immerhin haben wir einen wichtigen Datenpunkt für die Verlässlichkeit unserer ältesten Demokratien, falls wir mal eine richtige Zivilisation bauen wollen.

          „Ich finde, vor jeder Anklage von Journalisten ist es notwendig, die Verbrechen der USA aufzuklären. “
          Wie angedeutet zweifeln die USA den Pressestatus an. Wie sich andere z.T aus einer Festlegung herauswieseln, ist tatsächlich interessant. Da könnte mehr geschehen.

          1. Dank für die Antwort.

            Zu: „Eine etwaige Strafe bzgl. UK hat Assange wohl schon abgesessen.“
            Die zu den Kautionsauflagen? Weil er zu einem Gerichtstermin nicht erschien? Ich würde sagen, die Strafe war klar unangemessen hoch und zudem konstruiert um ihn nicht freilassen zu müssen. Ich würde das Rechtsbeugung nennen.

            Zu: „allerdings findet noch ein Kampf statt“
            Nein, der Mann ist zerstört von einer Supermacht, die ihre Kriegsverbrechen decken möchte und von einem ehemaligen Empire, das noch eine Rolle in der Welt im Arsch der USA spielen will.
            Der Kampf, der geführt wird, der geht nur noch um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vs. Bedeutungshoheit und Macht.

            In eigener Sache:
            Kann Rechtsstaatlichkeit nicht mehr garantiert werden, so ist das eine einseitige Kündigung meines Vertrags mit der Gesellschaft. Es ist die Zerstörung der etwa von der EU, Deutschland oder den USA behaupteten und klar missbrauchten „Werte“. Der Staat wird zum Willkürstaat, bewegt sich vom regelbasiertem System zur Anarchie nach dem Motto: alle sind gleich. Nur die Schweine sind gleicher.

            Sorry, meine Texte sind zu lang und es reicht sowieso. Trump for president, es lebe die Korruption, der Populismus, Egoismus, Unaufrichtigkeit und die Dummheit.

          2. „Die zu den Kautionsauflagen?“
            Ja sowas. Es geht mir nicht um eine Wertung, solange es kein Gericht dafür gibt, und kein Druck auf GB ausgeübt werden kann. Es mir geht darum, dass Assange eine realistische Chance hat freizukommen.

            „Nein, der Mann ist zerstört von einer Supermacht…“
            Zerstört womöglich, gestohlene Gesundheit und Lebenszeit von ihm und anderen sicherlich. Aber der Kampf, den ich meine, betrifft die Möglichkeit da herauszukommen, und z.B. in Reha gehen zu können, ein Buch zu schreiben, was auch immer. Diesen Kampf zu gewinnen, hat noch weitere Bedeutung im Lichte all dessen, was bisher passiert ist. Auf jeden Fall kann man ihn nicht nichtig nennen, nur weil es noch andere Schlachten zu schlagen gibt.

            „Kann Rechtsstaatlichkeit nicht mehr garantiert werden, so ist das eine einseitige Kündigung meines Vertrags mit der Gesellschaft.“
            Wieviele Gesellschaften gibt es? Habe die Briten geschummelt – ok, und jetzt ist die EU kaputt? Die Demokratien sind definitiv in der Krise, vor allem Konstruktionsfehler allerortens, an Angriffen mangelt es derzeit auch nicht gerade. Ein Aufkündigen rechtstaatlicher aber auch demokratischer Prinzipien bedeutet sicherlich das Aufheben des Gesellschaftsvertrages insgesamt, allerdings geben sich USA und GB ja gerade die Mühe, vor allem Ausländer zu foltern, um es mal positiv formuliert zu haben.

            Es gibt nicht nur einen Kampf. Einige münden meiner Vermutung nach in ein und demselben „Kampf“. Die Frage ist, ob wir den führen werden, oder ob es sogar schon zu spät dafür ist – eine robuste planetarische (solare) Zivilisation zu errichten.

          3. Wenn man Rechtsbeugung nachweisen kann, so ist das keine Wertung. Rechtsbeugung ist illegal. Die USA und GB handeln illegal.

            Rechtsbeugung auf Druck der USA macht es unmöglich, ihn auszuliefern (Schweden, GB). Vertuschung von Kriegsverbrechen belegt Befangenheit. Spezialgerichte? Hundert Jahre Haft? Was brauchst du noch?

            Nachdem wie ich Menschenrechte verstehe (und wie die Rechtslage hier in DE wörtlich ist) wäre es unmöglich ihn auszuliefern. Genau so ist es unmöglich in über Jahre ohne vernünftigen Grund einzusperren. Es sei denn, man scheißt auf Menschenrechte und Demokratie. Und Europa schaut zu und wundert sich über Radikalisierung.

            Wieviele Gesellschaften es gibt? Es gibt eine Menschheit und genau eine Erde. Das muss endlich mal in die Köpfe.

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