Apple versuche weiterhin, seinen App Store vor Konkurrenz abzuschirmen und verletze damit den Digital Markets Act (DMA). Das gab heute die EU-Kommission in Brüssel bekannt, die Ergebnisse der im März gestarteten Untersuchung sind allerdings noch vorläufig.
Konkret soll Apple verhindern, dass Dritt-Anbieter von Apps ihre Nutzer:innen uneingeschränkt zu alternativen oder billigeren Angeboten leiten können. Zudem verlange Apple unnötige Gebühren dafür, wenn Nutzer:innen aus dem hauseigenen App Store heraus auf einen anderen Distributionskanal wechseln und den Kauf dort abwickeln.
Der DMA trat im März in Kraft und hat vor allem sogenannte Gatekeeper im Visier. Damit sind riesige IT-Unternehmen gemeint, die aufgrund ihrer Größe übermäßigen Einfluss auf den jeweiligen Markt und den Wettbewerb haben. Der DMA soll sicherstellen, dass Unternehmen wie beispielsweise Apple, Google oder Amazon ihre Marktmacht nicht zu eigenen Gunsten missbrauchen. Bei Verletzungen drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, im Falle von Apple wären das rund 35 Milliarden Euro.
Abgeschotteter Marktplatz
Bislang hatte Apple seinen App Store ausgesprochen restriktiv gehandhabt. Zu einen war es der einzige Distributionskanal für Entwickler:innen, um native Apps auf die Smartphones der Nutzer:innen zu bekommen. Zum anderen verlangte Appe eine Provision von bis zu einem Drittel des App- oder Abo-Preises. Die Regeln hatten immer wieder für Unmut und gerichtliche Auseinandersetzungen gesorgt, auch über die Jahre vorgenommene kleinere Anpassungen konnten die grundsätzlichen Bedenken nicht ausräumen.
Die Umleitung zu anderen Angeboten, sogenanntes „Steering“, sei der Schlüssel dafür, dass „App-Entwickler:innen weniger abhängig sind von den App Stores der Gatekeeper und dass Nutzer:innen über bessere Angebote Bescheid wissen“, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Apple hingegen gibt sich selbstbewusst und „zuversichtlich, dass unsere Regeln dem Gesetz genügen“, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Weitere Auseinandersetzungen garantiert
Zu der laufenden Untersuchung gesellt sich ab heute eine weitere. So verlangt der US-Konzern von Entwickler:innen eine sogenannte „Core Technology Fee“. Diese Gebühr in der Höhe von 50 Cent pro installierter App wird fällig, wenn eine App über einen alternativen App Store aufgespielt wird und könnte laut EU-Kommission ebenfalls gegen den DMA verstoßen. Näher ansehen wird sich Brüssel zudem, ob die Installation von alternativen App Stores zu kompliziert ist und ob die Auflagen für Dritt-Anbieter, Apps ungehindert über Websites zu vetreiben, zu restriktiv gefasst sind.
Zuletzt hatte der US-Konzern für Aufsehen gesorgt, weil er bestimmte Funktionen seines kommenden Betriebssystems iOS 18 vorerst nicht innerhalb der EU anbieten wird. Dazu zählen die KI-Anwendung „Apple Intelligence“, die Spiegelung von iPhone-Displays auf Macs sowie die Fernwartung mittels SharePlay.
Als Grund gibt das Unternehmen Rechtsunsicherheiten an, welche die DMA-Vorgaben zur Interoperabilität bringen würden. Zumindest in einem Punkt blieb Apple bislang von Vorgaben zur Öffnung seiner Dienste verschont. Im Februar hatte die EU-Kommission entschieden, den Messenger-Dienst iMessage nicht als Gatekeeper-Dienst einzustufen, weil dieser in der EU nicht groß genug sei.
0 Ergänzungen