Razzia bei Letzter GenerationFragDenStaat veröffentlicht Gerichtsbeschlüsse

FragDenStaat geht mit der Veröffentlichung der Ermittlungsakten ein juristisches Risiko ein. Doch die Transparenz-Initiative will, dass die Öffentlichkeit davon erfährt, wie die Justiz die Repression gegen die bekannte Klima-Gruppe rechtfertigt.

Zwei Aktivist:innen der Letzten Generation sitzen auf der Straße, dahinter ein Streifenwagen
Aktivist:innen der Letzten Generation bei einer Aktion in Essen am 10. August. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jöran Steinsiek

Die Transparenz-Initiative FragDenStaat hat die Beschlüsse des Münchner Amtsgerichts zu den Durchsuchungen, der Beschlagnahmung und den Abhörmaßnahmen gegen die „Letzte Generation“ veröffentlicht. Die Veröffentlichung solcher amtlicher Dokumente aus Strafverfahren ist nach § 353d Nr. 3 StGB eigentlich verboten. Das ist auch der Grund dafür, dass Medien bislang die Dokumente weder publiziert noch umfangreicher aus diesen zitiert haben. FragDenStaat veröffentlicht die Dokumente nun als abgetippte Texte mit Schwärzungen.

Im vergangenen Mai ließ die Generalstaatsanwaltschaft München Wohnungen und Aufenthaltsorte von sieben Menschen aus dem Umfeld der Klima-Gruppe durchsuchen. Dabei wurden Telefone, Computer, Bankkonten und die Webseite beschlagnahmt. Zusätzlich wurden das Pressetelefon der Gruppe und weitere Anschlüsse überwacht. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Letzte Generation habe eine kriminelle Vereinigung gebildet. Der Paragraf §129 ist als Schnüffel- und Ausforschungsparagraf umstritten, weil er den Ermittlungsbehörden zahlreiche Befugnisse einräumt, zugleich aber nur relativ selten zu Anklagen und Verurteilungen führt.

„Veröffentlichungsverbot verfassungswidrig“

FragDenStaat begründet die Publikation der Dokumente damit, dass ein striktes Veröffentlichungsverbot „in Bezug auf die freie Berichterstattung der Presse jedoch verfassungswidrig“ sei und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte könne eine Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren nur dann verboten sein, wenn sie die Wahrheitsfindung der Gerichte oder die Unschuldsvermutung beeinträchtigt, schreibt FragDenStaat.

Die NGO begründet die Veröffentlichung unter anderem mit dem großen öffentlichen Interesse. Es müsse jetzt diskutiert werden, ob die Maßnahmen der Justiz verhältnismäßig oder vielmehr ein politisches Manöver waren. Eine solche Debatte dürfe nicht erst nach einem jahrelangen Verfahren stattfinden, da das Vorgehen der Ermittlungsbehörden jetzt ihre durchgreifende Wirkung in Teilen der Bevölkerung entfalteten.

Während die Aktionsformen der Letzten Generation in der Gesellschaft umstritten sind und von einer Mehrheit abgelehnt werden, haben sich zahlreiche Vertreter:innen der Zivilgesellschaft – von Bürgerrechtsorganisationen bis zum Kirchentag – ihre Solidarität mit der Klima-Gruppe zum Ausdruck gebracht. Sogar der UN-Generalsekretär betonte nach der Razzia die Wichtigkeit von Klima-Aktivismus. Gleichzeitig mehren sich in der erhitzten Debatte, angefeuert durch Teile von Medien und Politik, Fälle von Selbstjustiz und Übergriffen gegen die Aktivist:innen.

Überwachung des Pressetelefons

Für die öffentliche Debatte könnten die Dokumente interessante Aufschlüsse geben. Diese zeigten unter anderem, dass das Gericht Grundrechte nicht geprüft habe, als es beschloss, die Aktivist:innen zu durchsuchen und abzuhören, so FragDenStaat.

Zum einen hat das Amtsgericht nicht geprüft, ob die Taten der „Letzten Generation“ – überwiegend Straßenblockaden – nicht eigentlich von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind. Zum anderen hat es nicht geprüft, ob die von ihm erlaubten Maßnahmen, also die Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Abhörmaßnahmen, verhältnismäßig sind. Sie greifen tief in die Grundrechte der davon Betroffenen ein, etwa die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Pressefreiheit. Die Grundrechte werden in den Beschlüssen aber nicht einmal erwähnt.

FragDenStaat schreibt mit Hinweis auf weitere Ermittlungsakten, dass dem Ermittlungsrichter allerspätestens im Januar 2023 klargewesen sein müsse, dass auf der Nummer „fast ausschließlich Medienvertreter“ anriefen. Gleichzeitig wusste der Richter aus dem Polizeivermerk, dass keine „Erkenntnisse über bevorstehende Aktionen, welche nicht bereits durch Pressemitteilungen oder -konferenzen veröffentlicht wurden“ durch die Überwachung festgestellt werden konnten. Drei Journalisten wehren sich mittlerweile juristisch gegen das Abhören des Telefons. Insgesamt hat die Polizei 13 Anschlüsse überwacht.

Update 23.8. 15:30 Uhr:
Mittlerweile wehren sich auch Mitglieder des Bayerischen Journalistenverbandes mit dessen Hilfe juristisch gegen die Überwachung des Pressetelefons und lassen die Rechtmäßigkeit überprüfen.

15 Ergänzungen

  1. Danke Netzpolitik.org für den Hinweis auf die Veröffentlichung der Beschlüsse des Amtsgerichts München durch fragdenstaat. Das aufmerksame Lesen der pdfs dort ist wirklich aufschlussreich und gibt seltene Einblicke in das Denken, Handeln und Sammeln der bayr. Gesinnungs-Justiz. So was muss man mal im Original gesehen haben und lernen, um welche Begriffe es geht.

    „Need to know“ – Nenne es wie du willst, aber benutze nicht die Begriffe der Herrschenden.
    „Aktionen“ – Mach halt, aber nenne es nicht Aktion.
    „Bienenkönig oder Bienenkönigin“ – wird in Bayern als Gegen-Royalismus wahrgenommen
    „Kernteam“ – Leute entkernt euch mal. Hierarchien sind von gestern.
    „bürgerliches Auftreten“ – ganz suspekt!! Typisch Terroristen!
    „gewaltfreies Auftreten“- wie könnt ihr nur! Subversiver geht es nicht.
    „Mitmachen“ – dient ersichtlich der Rekrutierung neuer Mitglieder.
    „Märtyrerhaltung“ – klingt ziemlich nach Terror

    Uns schlussendlich: „Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führen wird.“

    Leute im Freistaat: Tretet doch erst in die CSU ein und in die Kath. Kirche, zahlt vorher eine 4-Stellige Summe als Schutzgeld auf das Spendenkonto der CSU ein. Und dann sorgts halt dafür, dass ausreichend Rosenkränze, Lederhosen und Dirndln gefunden werden, wenn die Gesinnungsschnüffler mal unangemeldet zum Frühstück kommen. Das sind die Erkennungsgegenstände, die bayerische Narren-Freiheit gewähren. Da muss mann halt a bisserl mental flexibel sein.

  2. Die Links (erste drei) zu fragdenstaat werden (vom Browser) blockiert als nicht-sicher – idR ist da irgendein Zertifikat abgelaufen.

    1. >> blockiert als nicht-sicher – idR ist da irgendein Zertifikat abgelaufen.

      works here like a charme, was zu einem engstandschen Imperativ führt:
      Suche Fehler stets zuerst bei Dir selbst!

      1. Moin Moin.

        Also, „Zeit für …“ hat Recht (natürlich hat sie das), ich hätte mehrere Browser und Verbindungen testen sollen, bevor ich rummosere (es war eine ungünstige Kombination aus VPN + zentral administriertem Browser, aber ich war in Eile, die Freizeit rief).

        Ich hatte aber schon mal Problem mit fragdenstaat Dokumenten und deswegen fehlgeleitet.

    2. Kann angesichts der nun sehr naheliegenden Rechtsbeugung Anzeige gegen den Richter, und ggf. auch die Generalstaatsanwaltschaft erstattet werden?

      FragDenStaat weist übrigens auch darauf hin, dass offenbar Druck von Politikern auf die Justizbeamten ausgeübt wurde.

      1. „FragDenStaat weist übrigens auch darauf hin, dass offenbar Druck von Politikern auf die Justizbeamten ausgeübt wurde.“

        Naja, das wäre dann also Amigojustiz. Wann werden die aus anderen Bundesländern, und übergreifend aktiven Unternehmen ausgesperrt? Wann kann ich verlangen, dass meine Daten auf Server außerhalb Bayerns gelagert werden?

  3. Gute Aktion! Richter genießen schon viel zu lange eine als Narrenfreiheit gelebte richterliche Unabhängigkeit. Ja, Richter sollen nicht gemaßregelt werden, wenn sie im Rahmen der Gesetze frei zu anderen Entscheidungen kommen als die Mehrheit ihrer Richterkollegen. Aber es kann nicht sein, dass Inkompetenz keine Folgen für eine Richterkarriere hat. Diese Person wusste genau, worauf es bei der Beschlussfassung ankommt, welche Rechtsabwägung auf gar keinen Fall fehlen darf. Es kann doch nicht sein, dass man hier gezwungen ist von einem Versehen oder Überlastung oder sonst einer Ausrede ausgehen zu müssen. Die Untersuchungsbeschlüsse sind Gesinnungsjustiz, die genau nicht mehr von der richterlichen Unabhängigkeit gedeckt sein sollte.

    Darum, gute Aktion! Küsst die Faschisten wo Ihr sie trefft!

    1. Sie wollen was an der Unabhängigkeit der Richterinnen ändern?

      Da haben wir was für Sie. Gehen sie ganz weit rechts rüber, da steht schon eine Gruppe, da können sie sich dazustellen. Ja, genau, da mit dem Impfstern und den Aluhüten. Genau da.

      Können Sie nicht verfehlen, wenn sie nach rechts gehen.

      1. Offensichtlich nicht weiter als zum 2. Satz gekommen. Das tut mir leid, da hab ich wohl zu kompliziert geschrieben. Auch Richter unterliegen als Beamte einer Dienstpflicht, die ja gerade mehr verlangt als Lippenbekenntnisse. Dazu gehört nämlich auch den Dienst im Sinne (und nicht nur dem Wortlaut) der Verfassung (und nachgeordneter Regelungen) auszuüben. Der/die Richter/in hat es mit den Durchsuchungsbeschlüssen ja nicht mal bis zum Wortlaut geschafft, wie in Zukunft (mal wieder), mit Erstaunen auf den Gesichtern der betrauten Untersuchungsrichter herausgefunden werden wird. Wird es Konsequenzen haben? Kaum. Nutzen Richter diese Macht aus um genehme Untersuchungsbeschlüsse zu verfassen? Das war meine Behauptung und das Pfeifen die Spatzen schon seit Jahrzehnten von den Dächern. War das mein eigentlicher Kritikpunkt, anstelle die richterliche Unabhängigkeit anzutasten. War es.

  4. Ja, herrlich! „…Aufschluss über links-radikales verfassungswidriges Gedankengut des Beschuldigten…“ – heißt ja, dass rechts-radikales verfassungswidriges Gedankengut nicht interessiert, oder?

  5. > meine Erfahrungen mit Frag den Staat sind negativ, weil die sich wie Richter vorkommen, wenn Fragen eingereicht werden, die denen nicht passen.

    Ob sich jemand „vorkommt“ ist sein subjektives Empfinden. Hat was mit der eigenen Persönlichkeit zu tun.

    Um Verständnis für eine gemachte „Erfahrung“ zu bekommen, sollte man sich schon die Mühe machen, konkret zu beschreiben, was man „eingereicht“ hat. Im Übrigen sei erwähnt, dass fragdenstaat seine Regeln transparent veröffentlicht hat.

    1. ich bleibe dabei. Die Mitarbeiter von Frage den Staat halten sich für was Besonderes.
      Das sind sie aber nicht. Kann auf diesen Verein verzichten
      Basta

      Sachliche Fragen von mir wurden dort abgelehnt. Das ist so.

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