Räumung in LützerathJournalistengewerkschaft dju beklagt Einschränkungen der Pressefreiheit

Auch nach Beginn der Räumung in Lützerath behindern Polizei und RWE die Pressearbeit vor Ort. Journalist:innen werden an Kontrollstellen abgewiesen. In einem Fall habe die Polizei sogar einen Fotografen zur Löschung von Bildern aufgefordert, berichtet ein Vertreter der Gewerkschaft dju.

Schwarze Polizisten mit Helmen, davor Journalisten mit Warnwesten
Keine einfachen Bedingungen für Journalist:innen in Lützerath. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Funke Foto Services

Die Journalist:innengewerkschaft dju hat am Mittwochmittag eine negative Zwischenbilanz beim Umgang von RWE und der Polizei mit der Presse bei der Räumung von Lützerath gezogen. Schon im Vorfeld war es zu Einschränkungen der Pressefreiheit gekommen, die sich nun offenbar fortsetzen. In Lützerath räumt die Polizei derzeit ein von Klimaaktivist:innen besetztes Dorf, damit der Energiekonzern RWE die darunter liegende Braunkohle abbaggern kann.

Nach Berichten des Gewerkschafters Jörg Reichel drohten Beamte der Aachener Polizei gegenüber einem Journalisten polizeiliche Maßnahmen an und hinderten einen Medienvertreter in seiner Bewegungsfreiheit. Ein Fotograf sei zudem von der Polizei aufgefordert worden, Bilder zu löschen. Der Aufforderung kam die Person laut Reichel nach. Der Gewerkschafter stützt sich auf die Aussagen mehrerer Augenzeugen.

Ein Sprecher der Aachener Polizei sagte gegenüber netzpolitik.org, dass ihm der geschilderte Vorfall mit der Löschung nicht bekannt sei. Ein solches Vorgehen widerspräche dem Selbstverständnis der Polizei Aachen hinsichtlich des Umgangs mit Medienvertretern. Die Polizei werde dem Hinweis nachgehen, so der Sprecher.

Auf weitere Fragen zu den Vorfällen und warum Journalist:innen der Zugang verweigert worden sei, antwortete die Polizei Aachen mit einer allgemein gehaltenen Antwort. Diese enthält Auszüge aus dem Kommunikationskonzept der Polizei, die wir im Volltext unter dem Artikel veröffentlichen. So wird dort unter anderem die freie Berichterstattung „im unmittelbaren Einsatzraum“ als „erfolgskritischer Faktor“ für Einsätze einstuft. Nur wenn Medienvertreter:innen „möglichst uneingeschränkt“ ihrer Arbeit nachkommen könnten, sei die Öffentlichkeit auch in der Lage, die Arbeit der Polizei in diesem hochpolitischen Konflikt neutral zu bewerten, heißt es dort weiter.

Zugang nur mit Polizei-Akkreditierung

Dem widersprechen allerdings die Erfahrungen von Journalist:innen am Mittwochmorgen. Nach Beginn der Räumung ließen die Polizei und die RWE-Security an Kontrollpunkten mehrere Journalist:innen nicht passieren – unabhängig davon, ob diese eine polizeiliche Akkreditierung vorzeigen konnten oder nicht. Zwischenzeitlich hieß es, dass nur noch jene Journalist:innen zum Ort des Geschehens dürften, die sich zuvor beim RWE-Sicherheitsdienst akkreditiert hatten. Zuvor hatte die Aachener Polizei verkündet: Die Akkreditierung ist „für alle Journalistinnen und Journalisten freiwillig und ist als Angebot der Polizei Aachen zu sehen, nicht als Verpflichtung“.

Die Journalistengewerkschaft dju hatte diese Praxis auf Twitter und gegenüber netzpolitik.org kritisiert. Die dju halte Akkreditierungen für „grundsätzlich rechtlich bedenklich bei Ereignissen von öffentlichem Interesse“, sagt Gewerkschaftsvertreter Matthias von Fintel. Es müsse immer möglich sein, auch ohne eine Akkreditierung mit dem Presseausweis der journalistischen Tätigkeit nachzugehen, so von Fintel weiter.

Auf Rückfrage der dju hatte die Polizei zuerst bestätigt, dass nur noch akkreditierte Journalist:innen nach Lützerath dürften. Kurz darauf teilte sie mit, dass auch nicht akkreditierte Journalist:innen in den umschlossenen Bereich rund um den Ort Einlass erhielten, so Jörg Reichel auf Twitter.


Aus der Antwort der Pressestelle der Polizei Aachen am 11.01.2023. (Formatierung netzpolitik.org). Auszug aus dem Kommunikationskonzept der Polizei Aachen.

Rahmenbedingungen für den Einsatzraum:
Der Einsatz steht im erheblichen medialen Fokus. Die Polizei Aachen rechnen mit einer Vielzahl von Medienvertretern und Parlamentariern, deren Arbeit wir ermöglichen. Dabei gelten für den besonderen Einsatzraum folgende Rahmenbedingungen:

  • Der Einsatzraum ist privates Betriebsgelände der RWE Power AG.
  • Es gibt nur eingeschränkte Verkehrswege, die vom Werksverkehr der RWE Power AG und von Polizeikräften befahren werden.
  • Die RWE Power AG sieht, wie die Polizei Aachen, die gesellschaftliche Notwendigkeit, im Sinne der Transparenz des Einsatzgeschehens Medienvertreter*innen, Parlamentarische Beobachter*innen und Vertreter*innen sonstiger Institutionen Zugang zum Einsatzraum zu gewähren.
  • Aus Einsatztaktischen Gründen, können sich externe Fahrzeuge nicht unbegleitet im Einsatzraum bewegen.
  • Im Einsatzraum bestehen besondere Unfallgefahren, die sich aus den Räumungs-, Abriss- und Rodungsmaßnahmen und der hierfür erforderlichen Nutzung diverser Baufahrzeuge etc. ergeben.
  • Daher gelten besondere Unfallverhütungsvorschriften, deren Einhaltung die RWE Power AG als Eigentümerin des Betriebsgeländes gewährleisten muss.

Umgang mit Medien:

  • Proteste gegen den Braunkohleabbau sind Gegenstand der regionalen und überregionalen Berichterstattung. Die Berichterstattung beschränkt sich dabei längst nicht mehr auf „klassische“ Medien wie Zeitung, Radio und Fernsehen sondern erstreckt sich immer mehr auf den Bereich Social Media.
  • Die Aufgabe der Polizei ist dabei, eine Berichterstattung zu ermöglichen und bei kritischen Situationen den Schutz der Medienschaffenden zu gewährleisten. Andererseits sollen Medienvertretende polizeiliche Einsätze nicht behindern. Auch für sie gelten Recht und polizeiliche Verfügungen.
  • Sollten Medienvertretende Bereiche betreten wollen, in welchem es zur Eigengefährdung kommen könnte, weisen Sie darauf hin. Die Eigengefährdung ist in der Regel kein Grund, das Betreten zu untersagen.

Akkreditierungskonzept:

Zeitraum ab dem 02.01.2023

Die Polizei Aachen richtet eine Akkreditierungsstelle ein. Diese befindet sich unmittelbar gegenüber der ehemaligen Autobahnmeisterei „An den Teichen 1“ in 52445 Titz auf dem dortigen Parkplatz (Koordinaten: 51.03989331820352, 6.4538897860530895).

In der Zeit vom 02.01.2023 bis zur Fertigstellung einer Medienanlaufstelle im Einsatzraum verbleiben alle Fahrzeuge von Medienvertreter*innen (PKW und Übertragungsfahrzeuge) an der Akkreditierungsstelle. Für alle o.a. Personen wird ein Shuttle-Services von der Akkreditierungsstelle aus bis hin zum Einsatzraum geschaffen. Falls nicht vorhanden, werden seitens der Polizei Warnwesten leihweise zur Verfügung gestellt. Im Einsatzraum nahe der Ortslage Lützerath befindet sich mobile Team Pressesprecher. Der o.a. Personenkreis kann sich zu Fuß frei im Einsatzraum bewegen, ohne die Arbeiten der RWE Power AG oder Einsatzmaßnahmen der Polizei zu stören.

Zeitraum nach Beginn Umstellung Lützerath bis zum Einsatzende

Ab Fertigstellung der Medienanlaufstelle im Einsatzraum bestehen dort ca. 45 Parkplätze für PKW von Medienvertreter*innen, parlamentarischen Beobachter*innen und weiteren institutionellen Besucher*innen. Zusätzlich werden fünf größere Parkplätze für Übertragungsfahrzeuge bereitgehalten. In dieser Einsatzphase werden die o.a. Fahrzeuge vom Shuttle-Service von der Akkreditierungsstelle bis zur Medienanlaufstelle gelotst. Bereits jetzt ist absehbar, dass dieser Parkraum in Hochzeiten des Einsatzes nicht ausreichen wird. Deshalb werden die Parkflächen an der Akkreditierungsstelle weiter bereitgehalten. Über den ohnehin im Einsatz befindlichen Shuttle-Service werden in dieser Phase weiterhin auch Medienvertreter*innen, parlamentarische Beobachter*innen und weitere institutionelle Besucher*innen in den Einsatzraum gefahren. Falls nicht vorhanden, werden seitens der Polizei Warnwesten leihweise zur Verfügung gestellt.
Wie im ersten Zeitraum gilt, dass sich der o.a. Personenkreis zu Fuß frei im Einsatzraum bewegen kann, ohne die dortigen Arbeiten der RWE Power AG oder Einsatzmaßnahmen der Polizei zu stören. Abgesperrte Bereiche (Ortslage Lützerath und Polizeibereiche) können von o.a. Personenkreis grundsätzlich nicht betreten werden.

In Absprache mit dem Einsatzleiter der Polizei werden in der abgesperrten Ortslage Lützerath (Einsatzort) Flächen gekennzeichnet, die von Medienvertreter*innen und parlamentarischen Beobachter*innen zur Ausübung Ihrer journalistischen Arbeit / Ihres Mandates ausschließlich in polizeilicher Begleitung betreten werden können. Die erforderliche Schutzausstattung (Weste, Helm und Schutzbrille) wird von der Polizei leihweise zur Verfügung gestellt. Das Betreten des Geländes von RWE Power geschieht auf eigene Gefahr. Vor Betreten des Geländes ist eine gesonderte Erklärung („Haftungsvereinbarung“) bei Mitarbeitenden der RWE Power AG zu unterzeichnen. Eine polizeiliche Akkreditierung ist für ein begleitetes Betreten des inneren Einsatzbereiches nicht erforderlich. Die RWE Power AG stellt alternativ einen Besucherausweis der RWE Power AG aus. Die Möglichkeit, das Medien den unmittelbaren Einsatzraum betreten können um sich von der Situation vor Ort ein Bild zu machen, ist erfolgskritischer Faktor des Einsatzes. Nur wenn Medienvertreter*innen und Mandatsträger*innen möglichst uneingeschränkt ihrer Aufgabe nachkommen können, hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Arbeit der Polizei in diesem hoch politischen Konflikt neutral zu bewerten.

Soweit die Konzeptionierung des Medienkonzeptes:
Am heutigen Tag wurde das Konzept zugunsten eines erweiterten Zutritts für Medienvertreter angepasst. Von der ersten Einsatzminute an befanden sich Medienschaffende im direkten Einsatzbereich, die durchgängig uneingeschränkt Ihrer Arbeit nachgekommen sind. Selbst in Phasen von Stein- und Molotowcocktail-Würfen wurde Rücksicht auf die unmittelbaren Belange von Medienvertreter*innen genommen.

15 Ergänzungen

  1. In dem Artikel steht “ Der Einsatzraum ist privates Betriebsgelände der RWE Power AG.”
    Wenn das so ist, wird der Einsatz der Polizeikräfte von RWE bezahlt?

    1. Ist die Frage wirklich ernst gemeint?

      Weil das Gewaltmonopol zur Rechtsdurchsetzung beim Staat liegt und er dieses Monopol auch wahrzunehmen hat. Ein Einbrecher bei Dir zu Hause ist auch auf Privatgrund, und die Polizei kommt nicht nur gegen Rechnung. Tun oder nicht tun ist keine Frage des Kostentraegers, nennt sich Rechtsstaat.

      Wir koennen das natuerlich auch privatisieren, wie in vielen anderen Laendern. Dann pruegelt eine Privatfirma die Leute schnell und dauerhaft vom Gelaende. Und Du darfst Dich alleine mit dem Einbrecher rumschlagen oder die heftige Rechnung einer Sicherheitsfirma bezahlen.

    2. Nein! Hoffentlich nicht.
      Was wäre das denn für ein Rechtsstaat, in dem der Geschädigte den Polizeieinsatz selber zahlen müsste? Stellen Sie sich nur mal vor, Sie müssten selber für den Polizeieinsatz aufkommen, wenn Ihr Privatgrundstück von Besetzern belagert wäre.

      1. Naja, man argumentiert ja weiter als „irgendwie Polizeieinsatz“.

        Bei Fussballvereinen mit polizeieinsatzaffiner Fanstruktur wurde das ja auch schon mal diskutiert. Ob RWE da in die Nähe kommt, wäre mal eine interessante Frage, vermutlich eher nicht. Nun ist „von der Politik gewollt“ nicht immer von „Spassveranstaltung“ zu unterscheiden, insofern wäre theoretisch unter gewissen, noch zu elaborierenden Umständen, ein Klageweg irgendwo denkbar. Allerdings wird wohl weder das Bundesland noch die Polizei selbst klagen, so dass schon der Ansatzpunkt schwierig ist. Land oder Bund müsste man da wohl verklagen.

    3. Wahrscheinlich gibt es dafür ein gesetzliches Schlupfloch womit die Polizei Gehilfe von RWE ist um die „Einbrecher“/Aktivisten vom Grundstück zu bekommen.

      1. Das ist kein „gesetzliches Schlupfloch“, das ist ein fundamentaler Grundsatz eines Rechtsstaats mit staatlichem Gewaltmonopol.

        1. Aber wie weit wie viel Gewalt und wie schnell bzw. ab wann genau denn, und zu welchem Zweck?
          Da ist man dann unter Berücksichtigung von „Abbau vielleicht im März“, schnell mal in der Ecke von „Interessen von Cliquen auf Kosten der demokratischen Grundsätze umsetzen“. Hier gehören also fundamentale aber konkrete mit Daten unterfütterte Abwägungen hin, keine hemdsärmeligen „Spasskonzepte“.

          Man wollte sicherlich den Hambacher Forst verhindern – Wochen- und Monatelange Auseinandersetzungen, da theoretisch eine Mangellage drohen könnte. Letzteres muss aber Prüf- und Diskussionsgegenstand sein, vor allem wenn die Polizeikräfte vor Ort hier offenbar nach dem Prinzip vorgehen, die Sache jetzt mal schnell und kompromisslos zu erledigen.

          (Das ist auch von mir hypothetisch. Angesichts den bisher eher vagen Andeutungen zu den Vorfällen sehen wir, dass sich die Zahl unabhängiger Berichte arg in Grenzen hält, und wir hier offensichtlich ein mindestens lokales Demokratieproblem haben. Daher gilt ja eigentlich im Grundsatze, dass die Presse nicht behindert werden darf, weswegen in diesem Zusammenhang selbstverständlich zu prüfen ist, inwiefern man sich mit den Interessen und Tricks der Industrie hier gemein gemacht hat. Von hartem Durchgreifen profitieren auch andere Kräfte zunächst PR-mäßig, allerdings weise ich auch hier darauf hin, dass wir damit den Boden des Grundgesetzes unter den Füßen zu verlieren drohen.)

          1. Raeumen oder nicht raeumen ist durchaus ein politische Entscheidung, klar.

            Aber wenn, dann raeumt die Polizei auf gesetzlicher Grundlage und nicht als Dienstleistung.

          2. „Aber wenn, dann raeumt die Polizei auf gesetzlicher Grundlage und nicht als Dienstleistung.“

            Das wäre das Minimum. Steht allerdings in Frage. Wer ist Roß, wer ist Reiter?

  2. Klingt so, als hätte die Gewerkschaft der Journalisten schon erreicht, das korrigiert wird (sehr gut!). Ich hätte sonst daran erinnert, dass bei uns in Berlin die relativ neue Stelle des Bürgerbeauftragten für Polizeifragen ( Alexander Oerke ) ja teilweise von Rheinland Pfalz abgeschaut wurde: – das wäre noch eine Option gewesen für den Journalisten, der Bilder löschen sollte, man könnte sich in Rheinland Pfalz an die Parlamantsbeauftragte für Fragen der Landespolizei wenden.

  3. https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/luetzerath-protest-demonstration-105.html

    Also, wo ist ein Statement von unabhängiger Presse dazu? Habe ich fälschlich wahrgenommen, der Artikel behandele ausschließlich Statements der Konfliktparteien? Ist DAS mit der Presse vor Ort schiefgelaufen? Wenn ja, d.h. dass keine Statements existieren, weil keiner rangelassen wurde, ist das hier offensichtlich als Repressionsevent zu werten und entsprechend die Inneren von außen ranzukarren. Das geht dann nicht anders.
    Sollte nur die Tagesschau zum Spass an der Freud die unabhängigen Pressestatements weggelasen haben, wäre es dann da mal Zeit für eine unkomplizierte „Innere“?
    ODER waren die vor Ort alle investigative Selbständige, die ihre Reportage erst noch monetarisieren müssen?
    ODER wurden Datenträger der Presse eingesammelt?
    Bei der wahnsinnig präzisen Situationsdarstellung durch Konfliktparteienstatements, kann man sich wohl einfach irgendwas ausdenken, oder wie war das noch?

    Hat das nicht jemand per Satellit mitgeschnitten?

    Tja, was wohl jetzt der Fall ist…

  4. Gildig der Polizeigewerkschaftler im ÖRR.
    Kaum ausgeschmückt: Demokratie brauche keine unschönen Bilder von Polizeieinsätzen. Die Polizei handelt dann jetzt wohl autonom, wie angekündigt…

    PR-Selbstmord für „die“.

  5. Kommentare aus der Presse (bzw. Radio):
    Typ1: Die Gefahr zu keiner Zeit wie propagiert gegeben – Polizeieinsatz übertrieben.
    Typ2: Verklammerung der Gewalt mit der Klimabewegung, die dabei handelnde sei, und damit die tausenden „Menschen“, die offenbar nicht zur Klimabewegung gehören, und dort friedlich hinkommen, um zu demonstrieren, in ein schlechtes Licht rückten. Dazu keine Differenzierung, inwiefern hier Konzernintressen über Notwendigkeiten gestellt werden (keine Wertung meinerseits, lediglich findet da keine Einordnung statt, bzw. wird ignoriert, dass es diese Abwägung geben könnte, was wiederum manipulativ ist).

    Ganz schlechtes Licht (Polizeigewerkschaft): Die Polizei hätte doch angekündigt, was sie beim Durchbrechen von Polizeisperren o.ä. tun würde (Framing?), und Polizeieinsätze erzeugen da nun mal schlechte Bilder, und die Polizei könne diese schlechten Bilder nun mal wirklich nicht gebrauchen (In einer Demokratie: Verrat?).

    Pauschale Formulierungen der Subsummierung der Funktionäre und Fürschreiber.

  6. Das muss ein Mißverständnis sein!
    Hatte man nicht den Reporter von der Bild dabei?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.