EU-KommissionReparaturpflicht mit Lücken

Die EU-Kommission hat heute ihren lang erwarteten Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgestellt. Hersteller sollen in Zukunft bestimmte Geräte reparieren müssen. Günstiger wird das vorerst nicht. Und auch den Zugang zu Ersatzteilen will die Kommission nicht erleichtern. Umwelt- und Verbraucherschützer*innen zeigen sich enttäuscht.

Hände schrauben im Inneren eines Computers herum
Elektrogeräte zu reparieren ist oft aufwendig und teuer. IMAGO / ingimage

Heute hat die EU-Kommission – nachdem sie den Termin mehrfach verschoben hatte – ihren Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorstellt. Das Vorhaben ist Teil des European Green Deal, ein Maßnahmenbündel, mit dem die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden will.

Verpflichtungen für die Hersteller

Der Vorschlag sieht vor, dass Händler technische Geräte innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit, also innerhalb der ersten zwei Jahre nach deren Kauf, kostenlos reparieren müssen – allerdings nur, wenn die Reparatur günstiger ist als der Komplettaustausch des defekten Produkts.

Die Händler stehen aber nur in der Pflicht, wenn die Kund*innen den Schaden nicht selbst verursacht haben. In solchen Fällen oder nach Ablauf der zwei Jahre Gewährleistung sollen künftig neue Verpflichtungen für die Hersteller greifen. Sie müssen demnach, abhängig vom Produkt und sofern dies technisch möglich ist, weitere fünf bis zehn Jahre Reparaturen anbieten. Von dieser Regelung sind jedoch vorerst nur bestimmte Haushaltsgeräte, Server, Festplatten, Schweißgeräte, Bildschirme sowie in naher Zukunft auch Handys und Tablets betroffen.

Damit Verbraucher*innen Reparaturangebote leichter finden und vergleichen können, soll es in jedem EU-Mitgliedsstaat eine Suchplattform für etwaige Angebote geben. Außerdem müssen Anbieter etwa den Preis und die Dauer von Reparaturen transparent kommunizieren.

Auch wenn es in Zukunft damit einfacher wird, ausgewählte elektronische Geräte reparieren zu lassen, sieht der Entwurf weder Maßnahmen vor, um Reparaturen günstiger zu machen, noch will die EU-Kommission offenkundig den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen erleichtern. Außerdem lässt der Kommissionsvorschlag Regelungen missen, die Unternehmen daran hindern, die Lebensdauer ihrer Produkte absichtlich zu verkürzen oder Reparaturen zu erschweren.

Kritik von Umwelt- und Verbraucherschützer*innen

Damit bleibt der Vorschlag hinter den Erwartungen von Verbraucherschützer*innen und Aktivist*innen zurück.

Die Kampagnen Runder Tisch Reparatur und Right to Repair Europe, denen unter anderem Umweltorganisationen und Reparaturinitiativen angehören, beklagen in einer gemeinsamen Pressemitteilung den mangelnden Ehrgeiz der Kommission. „Eine wirklich nachhaltigere Nutzung von Ressourcen können wir nur erreichen, wenn die Reparaturkosten sinken. Und im Gegensatz zu dem, was die EU-Kommission kommuniziert, geht der heutige Vorschlag nicht auf die Bezahlbarkeit von Reparaturen ein“, sagt Katrin Meyer, Koordinatorin bei Runder Tisch Reparatur.

Auch der Europäische Verbraucherverband BEUC zeigt sich enttäuscht. Der Verband hatte im Vorfeld gefordert, die gesetzliche Gewährleistung für besonders langlebige Produkte zu verlängern, damit kostenlose Reparaturen über einen längeren Zeitraum möglich sind. „Es ist bedauerlich, dass die Kommission diesem Punkt keine Aufmerksamkeit schenkt“, kritisiert BEUC-Direktorin Monique Goyens.

Die EU-Kommission wirbt derweil für ihren Vorschlag: Mit dem Recht auf Reparatur würden europäische Verbraucher*innen über die Dauer von 15 Jahren rund 177 Milliarden Euro einsparen. Zudem fielen im gleichen Zeitraum schätzungsweise circa 18,5 Millionen Tonnen weniger Treibhausgasemissionen und drei Millionen Tonnen weniger Schrott an. Pro Jahr sammeln sich in der Europäischen Union etwa 4 Millionen Tonnen Elektroschrott an.

3 Ergänzungen

  1. Der Text enthält mMn einige Ungenauigkeiten: ganz oben steht noch „Hersteller sollen in Zukunft bestimmte Geräte reparieren müssen.“. Unter dem Absatz-Titel „Verpflichtungen für die Hersteller“ steht dann aber „Der Vorschlag sieht vor, dass Händler technische Geräte [..]“ und „Die Händler stehen aber nur in der Pflicht, wenn [..]“. Wer wird denn nun verpflichtet? Weil oft steht man als Kunde ja gerade dann als der Dumme da wenn Händler und Hersteller sich einfach gegenseitig die Verantwortung zuschanzen (schon so erlebt).
    Wenn die Reparatur auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung möglich sein soll, dann sollte man im Gesetz deutlicher klar machen wer dafür verantwortlich ist bzw. die Hersteller direkt dazu verpflichten Händler und Werkstätte mit Ersatzteilen zu humanen Preisen zu beliefern.

  2. Tja, Miethölle haben wir ja schon fast, zumindest bei Software.

    Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Zugänglichkeit durch dritte Unternehmen für Reparatur und je nach dem auch Ersatzteilfertigung, Offenlegung der Spezifikation etc. Das wäre real verwendbar. Man könnte auch dem „Markt“ entgegenkommen, indem man EOS u.ä. Systematiken einbaut, mit Übergangsfristen. Ohne echte strategische Ausrichtung sind wir da verloren. Hersteller sollen X Jahre lang reparieren… stelle ich mir lustig vor, als klein/mittel-Dings, wobei viele gerade sowas ja durchaus leisten, bzw. wer kann.

    Der ganze Schwachsinn mit de facto erweiterten aber abgeschwächten Garantiebedingungen zeigt ja, wessen Lobby sich hier durchsetzt. Wir brauchen in vielen Bereichen verlässliche, leicht zu wartende und leicht zu reparierende Technologie. Das schließt allerdings auch die Diagnosesystematik ein (Gerät für I2C-Auslesen für 10000 Euro?). Alles andere ist Selbstmord, was die große Skala betrifft.

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