ChatkontrolleWie die EU-Kommission beim Kinderschutz versagt

Die geplante Chatkontrolle ist eine Mogelpackung. Verkauft wird sie als Bekämpfung von Kindesmissbrauch – drin steckt eine systematische Nacktbildersammlung. Das birgt böse Überraschungen. Ein Essay.

Der einsame Teddy sitzt vor der Treppe
Eine Nacktbildersammlung soll Kindern helfen (Symbolbild) – Motiv: IMAGO / Christian Ohde; Montage: netzpolitik.org

Mehr Überwachung und weniger Privatsphäre für alle. Das plant die EU-Kommission mit einem Gesetz, das als Chatkontrolle bekannt ist. Online-Anbieter sollen auf Anordnung sogar private Nachrichten durchleuchten. Warum das alles? Die EU-Kommissarin Ylva Johansson hat darauf eine scheinbar simple Antwort.

„Wir reden hier über abscheuliche Verbrechen, Vergewaltigungen von kleinen Kindern“, sagte sie dem SPIEGEL. „Diese Kinder haben ein Anrecht darauf, geschützt zu werden.“

Die Überwachung soll also Kinder vor schwerer Gewalt schützen. Aber das ist ein Zerrbild. Eine treffende Zusammenfassung des geplanten Gesetzes ist das nicht. Auch der Titel des Gesetzes ist irreführend, „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Der Haken: Die drei zentralen Begriffe – „Kind“, „Missbrauch“ und „bekämpfen“ – haben im Gesetz eine andere Bedeutung als in der Umgangssprache. Sie wecken überhöhte Erwartungen, die das Gesetz kaum erfüllen kann.

Mit „Kinder“ sind nicht nur Kinder gemeint

Wer mit 17 Jahren gerade seinen Führerschein macht, Alkohol trinken darf und bei Kommunalwahlen seine Stimme abgibt, lässt sich kaum noch als Kind bezeichnen. In der Umgangssprache sind Jugendliche keine Kinder mehr, und auch im deutschen Strafrecht spricht man ab dem Alter von 14 Jahren von Jugendlichen.

Das Gesetz zur Chatkontrolle definiert das anders und meint mit Kind „jede natürliche Person unter 18 Jahren“. Der Verweis von Kommissarin Johansson auf „kleine Kinder“ ist also verkürzt. Online-Anbieter sollen auf Anordnung ausdrücklich auch nach verdächtigen Aufnahmen von Jugendlichen fahnden. Mehr noch: Da man Menschen ihr genaues Alter nicht ansehen kann, sind sogar Aufnahmen von jung aussehenden Erwachsenen betroffen.

Zur Definition der Begriffe verweist die EU-Kommission in ihrem geplanten Gesetz auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 (Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern). Daraus geht hervor, unter die Kategorie „Kind“ fällt „jegliches Material mit Darstellungen einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild“. Auch wenn im geplanten Gesetz 580 mal „Kind“ steht, handelt es von Minderjährigen. Das allein wäre noch etwas spitzfindig, aber es geht noch weiter.

Mit „Missbrauch“ ist nicht nur Missbrauch gemeint

Das Wort „Missbrauch“ kommt im Entwurf der EU-Kommission 491 mal vor. Es ist ein geläufiges Wort für ein Verbrechen, bei dem Menschen andere zu sexuellen Handlungen zwingen. Die Schäden sind sowohl körperlich als auch seelisch. Manche Betroffene lehnen das Wort „Missbrauch“ jedoch ab. Die Begründung: „Missbrauch“ legt nahe, dass es auch einen „Gebrauch“ von Menschen geben könne, aber Menschen sind keine Gegenstände.

Im Entwurf der EU-Kommission hat „Missbrauch“ nochmal eine andere Bedeutung, und die ist sehr weit gefasst. Sie geht deutlich über die von Johansson erwähnte Vergewaltigung hinaus, und sie beschränkt sich nicht auf sexuelle Handlungen. Im Zweifel gilt sogar ein ohne böse Absicht entstandenes Alltagsfoto als Missbrauch. Wieder bezieht sich die EU-Kommission auf die Definitionen der Richtlinie von 2011. Daraus geht hervor: Unter Missbrauch fällt auch „jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle Zwecke“.

Um zu verstehen, was das heißen soll, hilft ein Blick darauf, was damit nicht gemeint ist. Unproblematisch sind laut EU-Richtlinie Aufnahmen für „medizinische“ und „wissenschaftliche“ Zwecke. Ein konkretes Beispiel nennt die Richtlinie nicht. Darunter fallen dürften zum Beispiel Fotos aus dem Medizin-Lehrbuch, die etwa einen Ausschlag im Intimbereich zeigen. Ärtz*innen brauchen das für ihre Arbeit, das ist nicht illegal. Weniger eindeutig ist die Lage bei Fotos von Kindern, wie sie oft in Familien-WhatsApp-Gruppen geteilt werden.

Das sagen Kinderschutz-Organisationen zur Chatkontrolle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2020 einen Beschluss gefällt, der das Problem näher beleuchtet. Demnach gilt eine Aufnahme von einem unbekleideten Gesäß dann als sexuell aufreizend, wenn das Gesäß „aus Sicht eines durchschnittlichen Betrachters in sexuell motivierter Weise im Blickfeld“ steht. Auch in dieser Definition geht es nicht um sexuelle Handlungen. Der BGH lässt viel Spielraum für Deutungen im Einzelfall.

Bloß worauf achtet der „durchschnittliche Betrachter“? Ist er ein unbesorgter Mensch, der sich nichts dabei denkt, wenn Kinder in Urlaubsfotos auch mal ohne Hose am Strand spielen? Oder ist der „durchschnittliche Beobachter“ inzwischen darauf sensibilisiert, dass Menschen in pädokriminellen Foren selbst harmlose Alltagsfotos von bekleideten Kindern sexualisieren? Gewissheit gibt es kaum, sobald auf einem Foto Minderjährige und Nacktheit zu sehen sind.

Das wissen auch Online-Anbieter, die laut geplantem Gesetz auf Anordnung „Material über Kindesmissbrauch“ aufspüren müssen. Zu den verdächtigen Aufnahmen gehören dann notwendigerweise auch Fotos aus der Familien-Gruppe auf WhatsApp. Mehr noch: Viele Jugendliche teilen im gegenseitigen Einverständnis intime Fotos von sich selbst. Das ist weder illegal noch gewaltsam, und aus dem geplanten EU-Gesetz geht auch klar hervor: Einvernehmliches Sexting gilt nicht als Missbrauch. Von Außen lässt sich jedoch kaum beurteilen, ob Nacktbilder tatsächlich mit oder ohne Einverständnis verschickt werden. Im Zweifel müssen Online-Anbieter auf Anordnung auch solche Fotos erfassen und Behörden melden.

Ohne nähere Erklärung lässt sich der Begriff „Material über Kindesmissbrauch“ im geplanten EU-Gesetz also kaum verstehen. Weniger missverständlich wäre es zu sagen, das geplante Gesetz dreht sich um Aufnahmen, die Minderjährige und Nacktheit zeigen. Stellt sich die Frage, was mit den so gesammelten Aufnahmen passiert.

Mit „bekämpfen“ ist nicht nur „bekämpfen“ gemeint

Das Wort „Bekämpfung“ taucht im Entwurf 107 mal auf, denn die EU-Kommission will mit dem geplanten Gesetz den „sexuellen Missbrauch von Kindern“ bekämpfen. Das Wort legt nahe: Die EU will Kinder vor Gewalt retten, aus den Händen brutaler Täter*innen befreien. Doch auch das ist irreführend. Wie diese „Bekämpfung“ tatsächlich aussehen kann, macht die Arbeit einer US-amerikanischen Organisation namens NCMEC anschaulich. Die Abkürzung steht für „National Center for Missing and Exploited Children“.

Einige Online-Anbieter scannen bereits heute freiwillig, was Nutzer*innen hochladen. Das betrifft nur Inhalte, die nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Plattformen wie Facebook, Instagram und YouTube suchen automatisch nach Aufnahmen, die Minderjährige und Nacktheit zeigen, und melden sie dem NCMEC. Die Arbeit des NCMEC wird im geplanten EU-Gesetz ausdrücklich erwähnt. Das Zentrum ist ein Vorbild für die geplante Gesetzgebung.

Im Jahr 2021 wurden dem NCMEC auf diese Weise 85 Millionen Mal verdächtige Fotos und Videos gemeldet. Doch nur in 4.260 Fällen hat das NCMEC daraufhin Ermittlungsbehörden informiert. Um die Zahlen in Relation zu setzen: 4.260, das entspricht 0,005 Prozent von 85 Millionen – beziehungsweise 0,05 Promille.

Im besten Fall helfen NCMEC-Meldungen dabei, dass die Polizei aktive Täter*innen findet und Kinder vor weiterer Gewalt rettet. Bevor Behörden etwas tun können, müssen NCMEC-Mitarbeiter*innen erst einmal Abermillionen verdächtiger Aufnahmen aussortieren.

Die Anzahl der Verdachtsmeldungen ist so hoch, weil ein Großteil der verdächtigen Inhalte immer und immer wieder geteilt wird – und immer wieder einen Alarm auslöst. Müssen Online-Anbieter also Aufnahmen suchen, die Minderjährige und Nacktheit zeigen, dann werden sie millionenfach nutzlose Ergebnisse erhalten. Die Suche nach Hinweisen auf aktive Täter*innen gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Das Raunen vom millionenfachen Missbrauch

Das Beispiel NCMEC zeigt: Die von der EU geplante Chatkontrolle kann den Missbrauch von Kindern wohl nur in sehr wenigen Fällen indirekt bekämpfen. Vielmehr wird die Chatkontrolle massenhaft Verdachtsmeldungen auf die Bildschirme von Beamt*innen spülen. Nur ein winziger Bruchteil dieser Meldungen kann voraussichtlich Hinweise liefern, um Kinder möglicherweise aus den Händen gewaltsamer Täter*innen zu retten.

Einige der massenhaften Meldungen hätten zumindest einen anderen Mehrwert, selbst wenn Betroffene nicht oder nicht mehr in Gefahr schweben. Es ist oft verletzend und traumatisierend, wenn sexualisierte Aufnahmen ohne Einverständnis immer wieder geteilt werden. Die Verbreitung der Aufnahmen kann zudem strafbar sein, und die geplante Chatkontrolle könnte das eindämmen.

Aber zurück zum Bruchteil der Fälle, die bei Ermittlungsbehörden landen: Auch hier geht es erstaunlich selten darum, Kinder aus den Händen von Täter*innen zu befreien. In Deutschland zum Beispiel ist ein Großteil der Tatverdächtigen bei „Kinderpornografie“ selbst noch minderjährig. Oft ahnen die Verdächtigen nicht einmal etwas davon. Auch hier liegt das Problem in einer extrem breiten Definition: Postet beispielsweise nur eine Person ein verdächtiges Foto im Klassenchat, dann können alle Mitglieder dieser Chat-Gruppe ernste Probleme bekommen. Denn alle haben das verdächtige Foto dann auf ihrem Handy – und vor dem Gesetz kann das als „Besitz“ von „Kinderpornografie“ gelten. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln.

Im Oktober 2022 hat die Süddeutsche Zeitung darüber mit Sebastian Büchner von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gesprochen. „Wir sehen uns einer Verfahrensflut ausgesetzt“, sagt der Oberstaatsanwalt. Diese Flut kann noch heftiger werden, wenn das geplante EU-Gesetz kommt. Bloß mit der „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ hätte das wenig zu tun. Missbrauch bekämpfen – also Minderjährige vor Gewalt retten – kann das Gesetz wohl nur in Ausnahmefällen. Hier müssen durch die Wortwahl geweckte Erwartungen drastisch heruntergeschraubt werden. Was das Gesetz viel eher leistet: Es erfasst systematisch Aufnahmen, die Minderjährige und Nacktheit zeigen.

Die Worte verschleiern, wie wenig das Gesetz leistet

Bisher wurde die Debatte um die Chatkontrolle davon geprägt, dass sie Grundrechte verletzt. Denn es ist nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation, wenn massenhaft private Nachrichten durchsucht und überwacht werden. Doch selbst, wenn man mal alle anderen Grundrechte ausblendet, bleibt das geplante Gesetz hinter den selbst gesteckten Zielen zum Kinderschutz zurück.

Die Rhetorik der EU-Kommission verschleiert, wie wenig die geplante Chatkontrolle eigentlich für Kinder leisten kann, und sie legitimiert die damit einhergehende Massenüberwachung. Mit dem massenhaften Sammeln von Aufnahmen, die Minderjährige und Nacktheit zeigen, ist noch keinem Kind geholfen. Stattdessen stellt sich die Frage, ob diese auf Vorrat angelegte Nacktbildersammlung nicht selbst ein Risiko darstellt – etwa, weil Kriminelle nichts lieber täten, als diesen Datensatz zu erbeuten.

Das macht den Blick frei auf effektivere Ansätze, um Kinder vor Gewalt zu schützen. Dafür muss man nicht Milliarden Chat-Nachrichten von unbescholtenen Erwachsenen durchleuchten und Abermillionen Hinweise sichten. Man kann sich auch einfach direkt mit den Kindern beschäftigen und schauen, ob es ihnen gut geht. Dafür gibt es unter anderem Erzieher*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen und Sozialarbeiter*innen.

Kinderschutz statt Chatkontrolle

In einem Essay rechnet der britische IT-Sicherheitsforscher Ross Anderson schonungslos mit der geplanten Chatkontrolle ab. Anderson ist Professor an der Universität Cambridge. Er baut seine Argumentation darauf auf, dass Kinder die meiste Gewalt im direkten Umfeld wie der eigenen Familie erfahren. Anderson fordert unter anderem, die Anzahl Sozialarbeiter*innen für Kinder zu erhöhen. Sozialarbeit ist allerdings hart und undankbar, wie Ross schreibt. Es könne verlockend sein, sich stattdessen „an einen Computer zu setzen und mit Machine Learning zu spielen“. Von der Chatkontrolle als Maßnahme für Kinderschutz hält er nichts:

Die Vorstellung, dass sich komplexe soziale Probleme mit günstigen technischen Lösungen beseitigen lassen, ist der Sirenengesang der Software-Anbieter und hat schon so manche leichtgläubige Regierungsstelle ins Verderben gelockt.

Ross schreibt zwar, er habe Großbritannien im Blick, seine Ausführungen lassen sich aber auf Deutschland übertragen. Passend dazu ist am 17. November eine Info-Kampagne gestartet. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und die Missbrauchsbeauftragte des Bundes betonen: „Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt“. Die Kampagne soll Menschen im Umfeld der Kinder sensibilisieren. Geschätzt seien pro Schulklasse ein bis zwei Kinder von sexueller Gewalt betroffen. Rund drei Viertel der Fälle passieren demnach im direkten Umfeld wie der eigenen Familie. Um also zwei Kinder pro Klasse zu finden, möchte die EU-Kommission Milliarden private Chat-Nachrichten scannen lassen und Abermillionen private Fotos erfassen.

Professionelle Hilfe für Kinder leisten dagegen zum Beispiel Jugendämter, und die melden auch in Deutschland Überlastung, wie 2018 eine Umfrage in 175 Jugendämtern zeigte. Anschaulich macht das eine Angestellte des Jugendamts Berlin-Wedding in einem Interview aus dem Jahr 2017. Demnach müsse eine Vollzeitkraft 80 Familien gleichzeitig betreuen. „Das ist ein unhaltbarer Zustand. Denn es kommt oft vor, dass wir sogenannte leichte Fälle nicht bearbeiten können. Wir haben einfach nicht die Zeit jeder Meldung nachzugehen.“

Direkte Hilfe statt Nacktbildersammlung

Im Mai haben wir mit dem Geschäftsführer des Deutschen Kindervereins, Rainer Rettinger, gesprochen. Er forderte eine „Verdopplung der Fachkräfte im Jugendamt“. Mit Blick auf die Chatkontrolle sagte er: „Solange die Hausaufgaben der Politik nicht gemacht sind, solange brauchen wir über diese Maßnahmen nicht reden.“

Geld fehlt nicht nur für Jugendämter, sondern bei allen Anlaufstellen, die betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen können, wie Tanja Brunnert vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte darlegt: „Kitas schliessen tageweise, da nicht genug Personal zur Verfügung steht, in Schulen steigt die Anzahl von ausgefallenen Stunden kontinuierlich an, in Kinder- und Jugendarztpraxen ist die Inanspruchnahme seit Beginn der Pandemie auf einem stabil hohen Niveau, sodass kaum Erholungsphasen für die Mitarbeitenden bestanden.“ Unter diesen Bedingungen sei es extrem schwierig, den Blick für die betroffenen Kinder und Jugendlichen offen zu halten und sich ihrem Schutz ausreichend zu widmen. „Es bräuchte hier sicherlich eine viel bessere finanzielle Ausstattung“, schreibt Brunnert.

Ähnlich sieht das der Bundevorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann. Der VBE vertritt als Gewerkschaft rund 164.000 Pädagog*innen. „Sowohl Schulen als auch Kitas sind aufgrund jahrelanger Unterfinanzierung personell dramatisch geschwächt“, so Beckmann auf Anfrage. Zwar gebe es gut konzipierte Hilfsangebote, aber sie „können nicht helfen, wenn es keine Fachkräfte gibt, die sie umsetzen.“ Der VBE fordere schon länger den Einsatz von Sozialarbeiter*innen und gesundheitlichen Fachkräften an Schulen. Beckmann schreibt, sie könnten einen wertvollen Beitrag leisten, sowohl in der der Prävention als auch für Betroffene sexualisierter Gewalt.

Der geplante Überwachungsapparat der EU-Kommission erscheint umso absurder, wenn man sich vor Augen führt: Offenkundig unternimmt der Staat eben nicht alles, um Kinder vor Gewalt zu schützen. Im Gegenteil. Der Staat könnte schlicht mehr Menschen beschäftigen, die sich unmittelbar um Kinder und Familien kümmern. Stattdessen plant der Staat eine systematische Nacktbildersammlung, die Minderjährige zusätzlich gefährdet.

5 Ergänzungen

  1. Ganz typisch für Deutschland – keine wirkliche Hilfe einleiten, nur „irgendetwas“, Hauptsache „man hat was gemacht“.

    Gerade einen Artikel über Jugendliche und deren Ängste lesen müssen – auch hier versagt Deutschland ÜBERALL.

    Denn Jugendlichen wird nichts geboten.
    Nichts.

    es gibt auch keinerlei Sozialarbeiter, oder Streetworker. Wurde alles vor Jahren abgeschafft.

    Und da wundert man sich, warum sich Gangs bilden und Gewalt ausbricht?

    Bestes Beispiel ist diese „Chatkontrolle“, die zeigt, wie sehr Deutschland komplett die Kontrolle verloren hat.

    Man könnte sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, doch dazu muss man Geld in die Hand nehmen, Menschen einstellen, Menschen dafür bezahlen.

    Aber in Deutschland WILL man Menschen nicht richtig bezahlen, man macht lieber einen Wind ums Bürgergeld und kreischt was von „ungerecht für alle“.

    man will lieber die Leute ausnutzen und den großen Reibach machen.

    Deutschland ist sowas von LOST.
    und zwar für immer. Korrupt bis zum Anschlag und teilnahmslos wenn es um Entscheidungen geht.

  2. Pädophile Straftäter werden schnell merken das man die Chatkontrolle umgehen kann indem man die Dateien in verschlüsselte .zip oder .rar Archive packt….

    Auch gibt es massiv Tools mit denen sich Überwachung effektiv umgehen lässt, siehe:

    https://flaschenpost.piratenpartei.de/2021/03/05/werkzeuge-zur-digitalen-selbstverteidigung/

    Daher wäre mehr zielgerichtete Ermittlungsarbeit wohl wirklich dringend notwendig um Täterstrukturen und Netzwerke aufzudecken. Die Priester in der katholischen Kirche haben ihren Missbrauch ja auch erst gar nicht ins Internet gestellt. Wären mit der Totalüberwachung also niemals als verdächtige aufgefallen. Allein deshalb braucht es da andere Maßnahmen um all das zu verhindern.

  3. Der Schutz von Kindern (und je nach Täter auch Erwachsenen) vor sexuellem Mißbrauch durch die Chatkontrolle ist imho nur vorgeschoben. Das zeigt sich schon daran, wie die Praxis aussieht, wenn Täter vor Gericht landen und wie die Gesetzeslage und die Polizeipraxis sind:

    Oft werden gegen Sextäter milde Strafen ausgesprochen und nicht selten sogar zur Bewährung ausgesetzt, obwohl die Opfer ihr Leben lang leiden. Außerdem wurde (hoffentlich stimmt die Vergangenheitsform) sexueller Mißbrauch in gut vernetzten Organisationen wie der katholischen Kirche und den daran angeschlossenen Einrichtungen von den Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden geflissentlich ignoriert. Ich will keine populistischen Sprüche dreschen, die fordern, ohne Gnade gegen Vergewaltiger vorzugehen, denn auch das ist nicht gerecht oder rechtsstaatlich und auch Sextäter sind Menschen. Aber bevor wir alle unsere Privatsphäre abgeben sollen und jedwede Kommunikation kontrolliert werden soll um Sextäter zu fangen, sollten die bekannten Täter erstmal aus dem Verkehr gezogen werden (was auch Therapie mit einschliesst) und nicht nach einem DUDUDU wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden.

    Weiterhin sollten bekannte Risikobereiche wie Schulen (nicht nur die krichlichen) genauer kontrolliert werden. Das ginge z.B. dadurch, dass es niederschwellige unabhängige Ansprechpartner für Opfer gibt, z.B. in Form von speziell geschulten unabhängigen Sozialpädagogen an die sich Opfer oder Zeugen wenden können. Unabhängige Ansprechpartner sind deshalb wichtig, weil z.B. in Situationen mit einem starken Machtgefälle wie einer Schule für Opfer oft nicht die Möglichkeit besteht ihre Probleme zu melden, weil Kollegen und Vorgesetzte die Täter decken. Das hatten wir beim Mißbrauch in der Kirche aber auch bei Me-Too. Opfer von Sextätern haben schnell den Ruf als Nestbeschmutzer weg, wenn sie Pech haben und erleiden u.U. Repression. Dagegen hilft aber keine Chatkontrolle, sondern nur organisierte Strukturen, die es Opfern ermöglichen sich zu offenbaren, ohne dass sie deshalb unter Druck gesetzt werden können. Sextäter suchen sich gerne Positionen, wo sie Macht über andere ausüben können. Das ist praktisch Teil der Krankheit. Außerdem muss es auch bessere Therapien und Hilfsangebote für Opfer geben. Auch das wird vernachlässigt und wäre hilfreicher als Chatkontrolle.

    Einen Fall, der in Bayern für viel aufsehen gesorgt hat und in meinem Bekanntenkreis stark diskutiert wurde, war der eines ehemaligen (älteren) Domspatzenschülers – des sogenannten Kindergärtners -, der Anfang des Jahrtausends zwei jüngeren Schüler mehrmals vergewaltigt und dabei sogar gefilmt hat und einer Frau, die er gestalkt hat, Tavor eingeflöst hat, um sie gefügig zu machen. Die „Quittung“ vom Gericht waren 2 Jahre auf Bewährung. Die Strafe für die Kinderpornografie, die er auch besessen hat, miteingeschlossen. Quelle: https://www.regensburg-digital.de/zwei-jahre-auf-bewaehrung-fuer-den-kindergaertner-der-domspatzen/19122016/

    In Anbetracht solcher Vorfälle und dem Umgang damit fehlt mir jedes Verständnis für die Chatkontrolle. Und mal ganz böse gesprochen: DIe Justiz und andere staatliche Organe haben z.B. bei der Kirche und Organisationen wie den Domspatzen Jahrzehnte lang weggesehen, als Mißbrauch stattgefunden hat. Es gab auch für Opfer keine Unterstützung oder Möglichkeiten ihre Probleme niederschwellig zu melden.

    Wer garantiert mir, dass das ganze Kontrollsystem, das im Internet etabliert werden soll Mißbrauchsopfer schützt und wir nicht irgendwann in eine dystopische Situation kommen, wo die Täter dadurch geschützt werden, dass auf die Opfer Druck ausgeübt wird, wie es auch schon oft geschehen ist, nur diesmal unter Nutzung des Internets und der Kommunikation der Opfer? In diversen Mißbrauchsskandalen von Epstein bis zur Kirche ist auf die Betroffenen mehr oder wenigher stark Druck ausgeübt worden zu Schweigen. Was wäre wenn diese Täter Zugriff auf die private Kommunikation der Opfer und ihr ganzes digitales Privatleben gehabt hätten? Dann hätten wir nie was von diesen Fällen gehört, weil die Täter dann die Möglichkeit gehabt hätten ihre Opfer wieder zu kontrollieren und sie zu erpressen, auszuspionieren, usw..

    Sicher, wir sind ein Rechtsstaat. Aber die Kontrolle jedweder privater Kommunikation und das Aufbrechen von E2E-Verschlüsselung öffnet Machtmissbrauch Tür und Tor. Und Machtmissbrauch ist nun mal die Grundzutat von sexuellem und anderweitigem Missbrauch. In China werden die Bürger ja auch mal gerne bestraft, wenn sie „böswillige Gerüchte“ verbreiten. Wenn unsere ganze Kommunikation kontrolliert wird kann ich mir durchaus vorstellen, dass irgendwann auch üble Nachrede als Straftat kontrolliert wird. Und die falsche Person des sexuellen Mißbrauchs zu bezichtigen fällt da mit etwas Glück auch darunter. In China gabs so ähnliche Fälle schon öfter, dass die Opfer von Sexverbrechen vom Staat eingeschüchtert wurden. Beispiel:
    Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/china-metoo-aktivistin-klagt-wegen-sexueller-belaestigung-17536707.html

    1. „Wer garantiert mir, dass das ganze Kontrollsystem, das im Internet etabliert werden soll Mißbrauchsopfer schützt “

      Ich versuche einen generischen Ansatz:
      – Zentralistisches System.
      – Komplette Schnorchelung (wenn auch vielleicht „erst nur“ auf Clientseite).
      – Kinderpornographie [Mißbrauch, Illegales, …].

      Ein klein wenig Extrapolation:
      – Man verlässt sich auf das System in diesem Kontext.

      Verdict:
      – Zuerst ist es natürlich schöner Aktivismus seitens der Politik, die sich dann in irgendwelchen fabrizierten Zahlen baden kann.
      – Tatsächlichen Nutzen dürfte das System dann dabei bringen, systematisch bestimmte Personen und Kreise gezielt von der Verfolgung ausnehmen zu können.
      – Vermutlich wird sich jeder der kann, dem System entziehen. Freiheitsliebende, Behörden, kriminelle Netzwerke, Leute mit Prinizipien…

  4. Würde man den Paragraphen §184b in Verbindung mit §6 StGB wirklich in seiner aktuellen Fassumg konsequent umsetzen dann bräuchte die Staatsanwaltschaft eine Arche ganz nach Noah, so groß wäre die Verfahrensflut.

    Aktuelles Beispiel ist die hier bereits berichtete Fan Fiction-Seite. Von Strafjuristen kenne ich die Aussage das sich keiner der im Strafrecht tätig ist sich damit wirklich beschäftig. Dementsprechend sind auch u. a. die Exekutive extrem uninformiert und so kommt es immer mal wieder vor das eine Person wg. Besitz / Abruf eines Comics angeklagt wird und dieses Verfahren dann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ggü. den Beamten endet.

    Ein Gesetz das niemandem hilft, kaum einer kennt und die Verfahrensflut fördert sollte näher betrachtet werden insb. wenn mam sich und das Leid v. Missbrauchsopfern noch ernst nehmen will.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.