WettbewerbsrechtEU-Kommission prüft Amazons Datenmacht

Dem Handelsgiganten Amazon wird vorgeworfen, Daten aus seiner Plattform zur Bevorzugung eigener Produkte zu verwenden. Die EU-Kommission startet nun ein Wettbewerbsverfahren gegen den Konzern.

Amazon-Lager
Augenzeug:innen berichten von respektlosem Umgang. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Bryan Angelo

Die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren gegen den Handelsgiganten Amazon angekündigt. Im Visier stehen Vorwürfe gegen Amazon, der Konzern werte systematisch die Verkäufe anderer Händler über seine Plattform aus und nutze diese Daten, um den eigenen Produkten einen Vorteil zu verschaffen. Vorläufige Ergebnisse einer Voruntersuchung hätten ergeben, dass Amazon seine Marktposition in Deutschland und Frankreich missbraucht habe, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Brüssel.

Die Praxis, eigene Produkte zu bevorzugen, ist als Self-Preferencing bekannt. Amazon nutzt nach Berichten die Daten auf seiner Plattform dazu, um neue Produkte zu entwickeln und seine Konkurrenten preislich zu unterbieten. Ein Bericht der EU-Kommission kritisierte dies bereits im Vorjahr als mögliche Marktverzerrung mit negativen Folgen für den Wettbewerb. In diesem Verdacht fühlt sich die Kommission nun bestätigt.

Amazon sammle in Echtzeit Daten über Verkäufe von Produkten anderen Anbietern über seine Plattform, etwa Elektrogeräte, Haushaltsprodukte oder Gartenwerkzeuge. Die Daten von über 800.000 Verkäufern und mehr als einer Milliarde Produkten in der EU nutze Amazon, um automatisiert den Preis eigener Produkte anzupassen und neue Produkte auf den Markt zu bringen. „In diesem Fall geht es um Big Data“, sagte Vestager. Die Kommission sandte eine Mitteilung an Amazon, nach der der Konzern die Nutzung von Händlerdaten vorläufig vermeiden soll.

Die EU-Kommission trennt den Fall Amazon in zwei getrennte Verfahren. Während es bei dem ersten vor allem um Datenmacht geht, konzentriert sich der zweite auf Amazons Logistik. Denn gewisse Regeln würden künstlich jene Verkäufer begünstigen, die Amazons konzerneigene Lieferinfrastruktur verwendeten, sagte Vestager. Damit stärke Amazon seine Marktmacht weiter.

Untersuchungen in zahlreichen Ländern

Den neuen Ermittlungen gegen Amazon wegen seiner Marktpraktiken gehen Voruntersuchungen der EU und Untersuchungen in Deutschland und Österreich voraus. Auch in den USA, Kanada und weitere Staaten außerhalb Europas untersuchen Wettbewerbsbehörden das Marktverhalten von Amazon. Das deutsche Bundeskartellamt beendete im Vorjahr allerdings sein Verfahren, nachdem Amazon einer Änderung seiner Vertragsbedingungen für Verkäufer zustimmte.

Es handelt sich nicht um die einzigen Bedenken gegen Amazons Geschäftspraktiken. Bedenken gibt es etwa wegen der Datennutzung bei Amazons Tochterfirma Ring sowie der verbreiteten Überwachung von Beschäftigten in den Lagerhäusern des Handelsriesen.

Die Europäische Union plant bereits seit einiger Zeit weitreichende Schritte, um die Marktmacht von Digitalkonzernen wie Amazon, Google und Facebook einzuschränken. Dabei sind die neuen Ermittlungen gegen Amazon nur ein Puzzleteil. Nach Berichten erwägt die Kommission, die Selbst-Bevorzugung am eigenen Marktplatz in eine schwarze Liste verbotener Praktiken aufzunehmen. Diese Liste dürfte allerdings erst in ein paar Jahren als Teil des Digitale-Dienste-Gesetzes Realität werden.

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