Die EU-Kommission möchte durch neue Wettbewerbsinstrumente unfaire Geschäftspraktiken von Plattformkonzernen unterbinden. Die Brüsseler Behörde legt dafür eine schwarze Liste von Praktiken an, die sie künftig verbieten möchte. Dazu gehört etwa die Bevorzugung von eigenen Produkten und Dienstleistungen in der eigenen Suchanzeige, wie sie Google und Amazon bislang betrieben haben sollen.
Die schwarze Liste ist Teil des geplanten Digitale-Dienste-Gesetzespaketes, das die Kommission offiziell am 2. Dezember vorstellen will. Durch das Bündel an Maßnahmen möchte die EU die Macht der großen Plattformen einschränken und einen faireren Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt ermöglichen.
Ein geleakter Entwurf der schwarzen Liste wurde nun von der Nachrichtenseite politico.eu veröffentlicht. Darin wird etwa vorgeschlagen, die Plattformfirmen zum Öffnen ihres Datenschatzes für andere Firmen zu zwingen. Daten, die ein Konzern über seine Dienste sammelt, dürfte er in dem Fall nur dann verwenden, wenn er sie auch Nutzer:innen im selben Geschäftsbereich zur Verfügung stellt.
Selbstbevorzugung und Metrik-Mogelei im Visier
Ein großer Teil der schwarzen Liste beschäftigt sich mit verschiedenen Formen der Bevorzugung eigener Angebote. Dazu zählt laut der Liste nicht nur die Besserstellung der eigenen Produkte und Dienstleistungen in der Suche, sondern auch die exklusive Vorinstallation eigener Apps auf Betriebssystemen von Geräten oder eine Verpflichtung für Hersteller, das zu tun. Auch dürften Nutzer:innen ebenso nicht daran gehindert werden, vorinstallierte Apps zu de-installieren. Verboten werden soll außerdem, dass Nutzer:innen sich mit einem E‑Mailkonto der Plattform registrieren müssen, um einen anderen Dienst zu nutzen.
Unter besondere Beobachtung stellen möchte die Kommission Geschäftspraktiken bei der Online-Werbung. Das Geschäft mit der Werbung im Netz wird von Google und Facebook dominiert, inzwischen mischen aber auch Amazon und Microsoft dabei mit. Die Kommission schlägt nun vor, dass die Plattformen sich einmal im Jahr einer Prüfung ihrer Metriken und Berichtspflichten gegenüber Geschäftskunden unterziehen müssen. Damit sollen Fällen wie jener verhindert werden, als Facebook über Jahre hinweg übertriebene Zugriffszahlen auf Videos meldete und damit Werbekunden hinters Licht führte.
Neben der schwarzen Liste soll es auch eine „graue Liste“ von Geschäftspraktiken geben, die zwar nicht explizit verboten sind, aber als unfair gelten und zu einem Eingreifen der Aufsichtsbehörden führen sollen. Etwa wenn Plattformen es Nutzenden nicht ausreichend leicht machen, mit ihren Daten zu den Diensten anderer Plattformen zu wechseln. Ein solches Recht ist bereits als Datenportabilität in der Datenschutzgrundverordnung verankert, allerdings setzen die großen Plattformen diese Auflage bislang eher minimalistisch um.
