Polizei-Daten aus den USABlueLeaks-Server bei Zwickau beschlagnahmt (Update)

Vor einigen Wochen hat das Transparenz-Kollektiv Distributed Denial of Secrets hunderttausende interne Daten von 200 Polizeirevieren in den USA veröffentlicht. Das FBI ermittelt, die Staatsanwaltschaft in Zwickau hat einen Server im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeersuchens der USA beschlagnahmt.

Zwei Polizisten in Portland, Oregon. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tito Texidor III

Dieser Artikel enthält mehrere Updates, die unten angefügt sind.

Die Polizei Zwickau hat einen Server beschlagnahmt, auf dem unter dem Namen BlueLeaks bekanntgewordene Daten von US-Polizeien zum Download bereitlagen. Das verkündete die dem Leaking-Kollektiv Distributed Denial of Secrets (DDoS) zugeordnete Person mit dem Namen Emma Best via Twitter. Es handele sich bei dem Server um den „primären öffentlichen Download-Server“, durch die Beschlagnahme seien keine Quellen in Gefahr.

In einem weiteren Tweet ist ein Ausschnitt aus einer E-Mail des Providers beigefügt, in dem dieser das Aktenzeichen angibt und schreibt, er hätte die Betroffenen erst jetzt informieren dürfen. Es sei ihm nicht erlaubt, mehr zu dem Fall zu sagen. Bei diesem Provider handelt es sich offenbar um die Firma Hetzner, die ein Datencenter in der Nähe von Zwickau unterhält. Auf Hetzner verweist auch eine genutzte IP-Adresse von DDoS.

Eine kurzfristige Anfrage von netzpolitik.org am Dienstagabend, auf welcher Grundlage der Server beschlagnahmt wurde und was den Betreibern vorgeworfen wird, hat die Staatsanwaltschaft Zwickau bislang nicht beantwortet.

Einblick in das Handeln von US-Polizeien

Die knapp 270 Gigabyte an Daten sind hunderttausende Dokumente, die über viele Jahre zurückreichen und mehr als 200 Polizeireviere in den Vereinigten Staaten betreffen. DDoS selbst sieht sich als Veröffentlichungsplattform, die eine freie Übermittlung von Daten im öffentlichen Interesse ermöglichen will, sie jedoch nicht selbst durch Hacker-Angriffe erlangt hat. Dabei will das Kollektiv nach Eigenaussage jegliche politische, unternehmerische oder persönliche Neigung vermeiden und bezieht sich kritisch auf Leaking-Organisationen, deren Zustand sich durch Egos und Interessen verschlechtert habe.

Durch BlueLeaks kam unter anderem heraus, wie Polizeien in sozialen Medien Proteste überwachen, indem sie Facebook-Events oder die Slack-Channels von Aktivist:innen beobachten.

Schon zur Veröffentlichung von BlueLeaks hatte Twitter den Account von DDoS gesperrt und Links auf die Webseite des Kollektives als „unsicher“ markiert. Twitter bezieht sich hierbei auf eine Moderationsrichtlinie, die seit März 2019 die Verteilung durch Hacker-Angriffe erlangten Materials verbietet, wenn dieses private Informationen enthält. DDoS bestreitet dies jedoch.

Update:

DDoS betont gegenüber netzpolitik.org seine Rolle in der Zusammenarbeit mit Journalist:innen, darunter die Henri-Nannen-Schule in Deutschland, mit der es ein gemeinsames Projekt gab.

Whistleblowing und die Weitergabe von geschützten oder geheimen Informationen sind eine Säule des Journalismus. Geschützt wird diese Praxis durch die Pressefreiheit, vor allem dann, wenn es ein öffentliches Interesse gibt. Leaking ist aber immer ein Abwägungsprozess wie Anna Biselli treffend schreibt. Vor diesem Hintergrund muss sich DDoS auch fragen lassen, warum man neben zahlreichen Dokumenten von öffentlichem Interesse auf der Webseite – wenn auch nur „auf Anfrage“ – zum Beispiel den so genannten Doxing-Adventskalender, eine Sammlung privater Daten deutscher Politiker:innen und Prominenter, anbietet.

Update 8.7.2021 – 14.15 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat folgende Presseerklärung herausgegeben:

Aufgrund eines US-amerikanischen Vorabsicherungsersuchen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen hat die Staatsanwaltschaft Zwickau am 3. Juli 2020 einen Server in einem Rechenzentrum in Falkenstein (Vogtland) sichergestellt, bei dem davon auszugehen ist, dass er von Personen, die im Internet unter dem Namen „Distributed Denial of Secrets (DDosecrets)“ auftreten, genutzt wurde.

Zum Inhalt des US-amerikanischen Verfahrens werden von hier aus keine Auskünfte erteilt. Bei der Sicherstellung handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Nach Eingang des offiziellen US-amerikanischen Rechtshilfeersuchens wird eine Prüfung erfolgen, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Beschlagnahme von Daten mit dem Zweck der Herausgabe als Beweismittel an die US-Behörden in Betracht kommt.

Für die Bewilligung der Rechtshilfe, das heißt für die Entscheidung, ob tatsächlich Beweismittel an die USA herausgegeben werden, ist das Bundesamt für Justiz zuständig.

Die Beschlagnahme geht damit offenbar auf Ermittlungen des FBI zurück.

Update 8.7.2020 – 15:00:

Lorax B. Horne von DDoSecrets kommentiert die aktuelle Situation gegenüber netzpolitik.org: „Ich bin äußerst besorgt, dass die Behörden in Deutschland diesen Akt der Zensur unseres öffentlich zugänglichen Datenservers auch ohne ein abschließendes Amtshilfeersuchen der USA durchführen.“ Es rieche nach trumpianischer Verachtung für die freie Presse und einem Mangel an einem ordentlichen Verfahren in Deutschland.

Update 9.7.2020 – 18:40 Uhr:

In der Frage der Rechtsgrundlage der Beschlagnahme schreibt die SZ:

DDoSecrets-Mitgründerin Best kritisierte, dass die Beschlagnahmung ohne Gerichtsbeschluss erfolgt sei. Die Staatsanwaltschaft hat das bestätigt. Ihr zufolge wurde das Rechenzentrum in Falkenstein als „Zeuge“ durchsucht, was im Rahmen der Strafprozessordnung möglich ist. Die gilt zwar eigentlich nur für Straftaten nach deutschem Recht, wird aber in der Praxis auch bei internationaler Rechtshilfe angewandt.

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