Paket zum Digitale-Dienste-Gesetz„Brutaler Kampf über die Beschränkung der Marktmacht der Internetgiganten“ [Update]

Die EU-Kommission hat heute zwei Gesetzesentwürfe vorgelegt, die digitale Plattformen und Märkte neu ordnen sollen. Zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Interessenvertretungen haben sich bereits zu Wort gemeldet. Wir haben die Reaktionen für euch zusammengefasst.

Margrethe Vestager bei der Pressekonferenz
Margrethe Vestager, Wettbewerbsbeauftragte der EU-Kommission, bei der Pressekonferenz zum Gesetzesentwurf. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot netzpolitik.org

Die EU-Kommission hat zwei wegweisende Gesetzesentwürfe zur Regulierung digitaler Märkte und Plattformen vorgelegt. Bevor der Entwurf Gesetz wird, liegen wohl noch Jahre der Verhandlungen. Als nächstes werden EU-Parlament und Mitgliedsstaaten auf der Grundlage der Entwürfe eigene Vorschläge machen. Viele Parlamentarier:innen begrüßen die Grundlage, teilweise geht er ihnen aber nicht weit genug.

Das Digitale-Dienste-Gesetz behandelt Fragen wie Transparenz und Haftung für Inhalte von Online-Diensten. Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Parlament, freut sich: „Mit dem Digital Services Act bekommt Europa ein echtes digitales Grundgesetz.“

Das Digitale-Märkte-Gesetz, das im Tandem vorgelegt wird, soll eine Grundlage für Wettbewerbsregulierung schaffen und Marktmachtmissbrauch einschränken. Die EU-Kommission sagt somit marktdominierenden Firmen den Kampf an.

Transparenz und Moderation von Inhalten

EU-Abgeordnete Alexandra Geese von den Grünen befürwortet „viele gute Vorschläge“, wie die Einführung einer Transparenzpflicht für Algorithmen. Ihr fehlt ein Verbot von Geschäftsmodellen, die auf personalisierter Werbung beruhen: „Giganten wie Google, Facebook und Amazon müssen hierbei der Fokus sein, weil die Mechanismen, mit denen sie momentan ihre Milliarden verdienen, unsere Demokratie gefährden.“

Wölken begrüßt, dass die Inhaltsregeln ohne den Einsatz von Uploadfiltern auskommen, wie sie in anderen EU-Gesetzen bereits vorkommen: „Jetzt geht es darum, sicherzustellen, dass das in der Umsetzung auch wirklich der Fall ist.“

Auch Facebook gibt sich wohlwollend: „Wir fordern seit langem eine Regulierung von schädlichen Inhalten und haben aktiv zu mehreren europäischen Initiativen in diesem Bereich beigetragen, darunter die EU-Verhaltensregeln zu Hassrede und Desinformation“, wie ein Sprecher der Firma netzpolitik.org mitteilte.

Im gleichen Statement holt Facebook gegen einen Nachbarn in Silicon Valley aus und wünscht sich, dass auch Apple Grenzen gesetzt werden: „Apple kontrolliert ein ganzes Ökosystem vom Gerät über den App-Store bis zur App und nutzt diese Macht um Entwickler:innen und Verbraucher:innen und größeren Plattformen wie Facebook zu schaden“.

Unterscheidung zwischen Start-Ups und Tech-Giganten

Tatsächlich dürften beide Firmen massiv von den Regelungen betroffen sein. Ausnahmen gibt es hingegen für kleine und mittlere Unternehmen, die gestärkt werden sollen. Geplante Vorschriften wie die zur Interoperabilität sollen Nutzer:innen mehr Freiheit in der Auswahl ihrer Dienste ermöglichen, was Europaabgeordneten Martin Schirdewan (Die Linke) glücklich stimmt:

Kleine- und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups dürfen nicht weiter vom Markt verdrängt werden. Deshalb muss es die Pflicht zu einer vollständigen Interoperabilität zwischen verwandten digitalen Diensten geben. Die Abschaffung von Lock-In-Effekten bekämpft die Marktdominanz der Big Tech-Unternehmen.

Ähnlich sieht es Moritz Körner von der FDP, der starke Worte über die Gesetzesentwürfe findet:

Das wird ein brutaler Kampf über die Beschränkung der Marktmacht der Internetgiganten, für mehr Transparenz und das Bewahren eines freien Internets. Es ist gut, dass die Kommission mit zunehmender Größe der Internetplattformen mehr Anforderungen stellen will und auch Ausnahmen für kleinere Unternehmen vorsieht, damit der DSA für kleine Anbieter nicht zum Bürokratiemonster wird.

Ohne Durchsetzung kein Wendepunkt

Die Kommentator:innen problematisieren durchwegs die Umsetzung der ambitionierten Regelungen. Die EU soll vermeiden, die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung zu wiederholen und ein starkes Gesetz durch mangelnde Durchsetzung weniger effektiv zu machen.

Laut der Anwältin Eva Simon von der Civil Liberties Union for Europe, würden die Entwürfe „klare Regeln für Online-Dienste aufstellen und die Situation verbessern. Aber es ist unwahrscheinlich, dass sie ohne angemessene Durchsetzung einen Wendepunkt darstellt.“ Als Beispiel führt sie die irische Datenschutzbehörde an, die wenig getan hat um die DSGVO geltend zu machen.

Wölken befürwortet eine länderübergreifende Aufsicht: „Dass die Aufsicht über die Einhaltung der Regeln bei den Mitgliedsstaaten liegen soll, halte ich für einen Fehler. Einheitliche Regeln brauchen einheitliche Kontrolle.“

Stimmen aus den USA

Auch aus dem Heimatland vieler der betroffenen Konzerne gibt es bereits Stimmen. In der Financial Times beschreibt Javier Espinoza die Gesetzesvorschläge als Warnung an Big Tech. Bei Wettbewerbsverstößen droht gar die Zerschlagung.

Die New York Times hat im Vorfeld über die bereits angehenden Lobbybemühungen von Google, Facebook, Amazon und Apple berichtet. Noch nie ist so viel Geld in Brüssel geflossen.

Die kalifornische NGO Electronic Frontier Foundation (EFF) findet die Gesetzesentwürfe vielversprechend. Sie kommentiert unter anderem die Möglichkeit für Nutzer:innen Moderationsentscheidungen anzufechten positiv. Insgesamt gehen der EFF die Werkzeuge zu einem selbstbestimmten Umgang mit Daten durch Nutzer:innen aber nicht weit genug.

Update, 16. Dezember: Menschenrechte und Verbraucher:innenschutz

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband kommen die Rechte von Verbraucher:innen im Digitale-Dienste-Gesetz zu kurz. Es gebe nur „wenig ausdifferenzierte Regelungen für Online-Marktplätze. Unklar bleibt auf den ersten Blick auch, mit welchen Konsequenzen Plattformen rechnen müssen, wenn sie die ihnen auferlegten Sorgfaltspflichten nicht erfüllen.“ Der Verband vermisst unter anderem umfassende Sorgfaltspflichten, die die Löschung rechtmäßiger Inhalte in sozialen Netzwerken verhindern werden, um Kollateralschäden für die Informations- und Meinungsfreiheit zu vermeiden.

Die britische Menschenrechtsorganisation Article 19 sieht in den zwei Gesetzesentwürfen eine Chance, richtige Regulierung in einem komplexen Feld zu schaffen. Dafür fehle es aber an Anerkennung, dass die Moderation von Inhalten direkt mit der Durchsetzung von Menschenrechten zusammenhängt. Plattformen dürften nicht alleinig damit beauftragt werden, über illegale Inhalte zu entscheiden: „Es handelt sich um nichts weniger als von Regierungen delegierte Zensurbefugnisse an private Unternehmen.“

Auch die international tätige Organisation für Freiheitsrechte Access Now ist grundsätzlich erfreut, dass Menschenrechte im Zentrum der Entwürfe stehen. Sie hebt positiv hervor, dass generelle Überwachung weiterhin verboten bleibt und Transparenz ernst genommen wird. Access Now mangelt es aber an einem Verbot von Verhaltenstracking und anderen Methoden der Ad-Tech Industrie, die in den Händen großer Plattformen Bedrohungen für die Menschenrechte darstellen.

Klarstellung vom 15. Dezember 2020: In dem Artikel hieß es zunächst, der Abgeordneten Alexandra Geese fehle es an einer „konkreten Beschneidung“ von auf personalisierter Werbung beruhenden Geschäftsmodellen. Eine Sprecherin Geeses hat klargestellt, dass die Abgeordnete für ein Verbot solcher Geschäftsmodelle eintritt. Die Passage wurde nachträglich geändert.

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3 Ergänzungen

  1. Ich hoffe nur dass nicht auch noch die Digitalsteuer vollkommen ohne Plan umgesetzt wird. Denn das würde letztendlich nur dazu führen, dass der Verbraucher diese Steuer zahlen wird.

  2. Wie außer durch Bestechung, Diskreditierung usw. (Einschüchterung, Wirtschaftskrieg, …) soll so ein Kampf denn bitte Brutal sein?

  3. „I think it’s a mistake for member states to monitor compliance with the rules,“ says Wölken. Uniform rules require uniform control. „I completely agree with this point of view

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.