Verdachtsunabhängige Durchsuchungen elektronischer Geräte von Reisenden an US-Grenzen sind verfassungswidrig. Das entschied am Dienstag ein Bundesgericht in Boston. Geklagt hatten die American Civil Liberties Union (ACLU), die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die ACLU of Massachusetts im Namen von elf Reisenden, deren Smartphones und Laptops ohne individuellen Verdacht an Flughäfen und anderen Grenzübergängen durchsucht wurden.
„Diese Entscheidung stärkt deutlich den Schutz des vierten Zusatzes der US-Verfassung für internationale Reisende“, sagte Esha Bhandari, Anwältin der ACLU.
Der vierte Zusatzartikel der US-Verfassung schützt die Bürger:innen vor Übergriffen des Staates. Das Gesetz setze den „verdachtslosen Fischzügen“ an der Grenze ein Ende und bekräftige, dass die Grenze kein gesetzloser Ort sei, an dem Menschen ihr Recht auf Datenschutz verlören, so Bhandari weiter. Sophia Cope von der EFF nannte das Urteil „einen großen Tag für Reisende“.
„Ein großer Tag für Reisende“
Der Beschluss des Gerichts beendet die von den Grenzbehörden CBP und der Einwanderungsbehörde ICE geltend gemachte Befugnis, Reisegeräte auch für Zwecke abseits der Durchsetzung von Einwanderungs- und Zollgesetzen zu durchsuchen und zu beschlagnahmen. Grenzbeamte müssen nun einen individuellen Verdacht auf illegalen Schmuggel nachweisen, bevor sie das Gerät eines Reisenden durchsuchen können.
Die Zahl der Durchsuchungen von elektronischen Geräten an Grenzen war in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr führte die CBP nach Informationen der EFF mehr als 33.000 Durchsuchungen durch, fast viermal so viele wie noch vor drei Jahren.
Missbräuchliche Durchsuchungen
Reisende, die in die Vereinigten Staaten zurückkehrten, hätten in den letzten Monaten zahlreiche Fälle von missbräuchlichen Durchsuchungen gemeldet, heißt es in der Pressemitteilung der EFF. So schaute sich ein Grenzbeamter während der Durchsuchung des Telefons von Zainab Merchant, einem der Kläger im Fall Alasaad, wissentlich die geschützte Kommunikation von Merchant mit dessen Anwalt an. Ein anderer Einwanderungsbeamter am Boston Logan Airport durchsuchte das Handy und den Laptop eines ankommenden Harvard-Studenten und beanstandete Social-Media-Postings von Freunden des Studenten, welche kritische Ansichten gegenüber der US-Regierung äußerten. Nach der Durchsuchung verweigerte der Grenzbeamte dem Studenten den Zugang in die USA.
Man sollte betonen, dass das Ganze nur US-Bürger betrifft. Bürger aus allen anderen Staaten dürfen weiterhin anlasslos durchsucht werden.
Ist das wirklich so? Ich habe mal bei der Anwältin der EFF nachgefragt und werde hier ggf nachreichen.
Hier die Antwort von Sophia Cope, Anwältin bei der EFF, auf die Frage, ob das Urteil auch für Ausländer gilt:
„The reasoning of the court’s decision does extend to foreign nationals who visit the U.S., and her declaration at the end of her opinion (pp. 46-47) is quite broad: „the Court declares that the CBP and ICE policies for “basic” and “advanced” searches, as presently defined, violate the Fourth Amendment to the extent that the policies do not require reasonable suspicion that the devices contain contraband…“ However, it remains to be seen how DHS will implement this ruling as to foreigner nationals who visit the U.S., and what will happen on appeal (if there is one).“
„Ein anderer Einwanderungsbeamter am Boston Logan Airport durchsuchte das Handy und den Laptop eines ankommenden Harvard-Studenten und beanstandete Social-Media-Postings von Freunden des Studenten, welche kritische Ansichten gegenüber der US-Regierung äußerten. Nach der Durchsuchung verweigerte der Grenzbeamte dem Studenten den Zugang in die USA.“
Es geht niedriger, aber das ist schon sehr sehr weit unten, im interstellaren Vergleich.