Grenzkontrollen
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Ein-/Ausreisesystem: Neue EU-Superdatenbank startet mit Ausfällen und neuen Problemen
Nicht betriebsbereite Selbstbedienungs-Terminals zur Abgabe biometrischer Daten am internationalen Flughafen in Porto/ Portugal. Ein-/Ausreisesystem: Neue EU-Superdatenbank startet mit Ausfällen und neuen Problemen Systemausfälle, eine unvollständige Umsetzung in Italien und den Niederlanden sowie ungeklärte Sonderregeln für Militärs und Milliardäre überschatten den Start des neuen Ein-/Ausreisesystems der EU. Nun beginnt die zweite Einführungsphase.
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Neues EU-Überwachungsprogramm: Privatjet-Lobby lamentiert wegen Grenzkontrollen
Müssen Privatjets künftig Umwege in Kauf nehmen? Neues EU-Überwachungsprogramm: Privatjet-Lobby lamentiert wegen Grenzkontrollen Auch an kleineren Flugplätzen müssen Geschäftsreisende aus dem Schengen-Ausland bald zwingend durch die Bundespolizei kontrolliert werden. Ein Verband schlägt deshalb Alarm und warnt vor dem Bedeutungsverlust der deutschen Wirtschaft.
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Fußball-EM 2024: Kritik an potenziellen Überwachungsmaßnahmen
Die Frankfurt Arena ist eines der Gastgeberstadien für die kommende Europameisterschaft. Fußball-EM 2024: Kritik an potenziellen Überwachungsmaßnahmen Bald rollt der Ball bei der Fußball-Europameisterschaft – und alle hoffen auf ein friedliches Turnier. Trotzdem darf die Veranstaltung nicht Anlass zum Überwachungs-Albtraum werden, mahnt der Deutsche Anwaltverein.
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Einreise-/Ausreisesystem: Bundespolizei kauft neue biometrische Kontrolltechnologien
"Glückliche Reisende" vor einem "easykiosk" der Firma secunet. Das System ist erweiterbar und kann auch Befragungen durchführen. Einreise-/Ausreisesystem: Bundespolizei kauft neue biometrische Kontrolltechnologien Eine EU-Verordnung zwingt Reisende aus Drittstaaten, beim Grenzübertritt ihre Fingerabdrücke und ihr Gesichtsbild zu hinterlassen. Alle Schengen-Mitglieder müssen daher in neue Infrastruktur an Land‑, See- und Luftgrenzen investieren. Weil die Kontrollen deshalb länger dauern, beschafft die Bundespolizei Selbstbedienungskioske für die Abgabe biometrischer Daten.
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US-Bundesgericht: Verdachtsunabhängige Durchsuchungen von Handys an US-Grenzen sind illegal
US-Grenzstation. US-Bundesgericht: Verdachtsunabhängige Durchsuchungen von Handys an US-Grenzen sind illegal Ein US-Bundesgericht in Boston beendet die verdachtslosen Durchsuchungen von elektronischen Geräten an den Grenzen der USA. Diese hatten sich in den vergangenen drei Jahren vervierfacht.
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: Deutsche Großflughäfen: Gesichtserkennung jetzt auch für Kinder
In "EasyPASS" werden derzeit nur Gesichtsbilder verarbeitet. Die Bundespolizei testet aber schon das automatische Einlesen von Fingerabdrücken. : Deutsche Großflughäfen: Gesichtserkennung jetzt auch für Kinder Beim Passieren einer EU-Außengrenze sollen bald alle Reisenden biometrische Daten abgeben. Das führt zu langen Wartezeiten, die Grenzkontrollen werden deshalb zunehmend automatisiert. Davon profitieren zuerst Personen, die Gesichtsbilder bereits auf dem Chip ihres „ePass“ hinterlegt haben.
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: China: Spionage-App späht heimlich Einreisende aus
Der Name der App (蜂采, Fēng cǎi) verweist auf Bienen, die Pollen sammeln. : China: Spionage-App späht heimlich Einreisende aus An den Grenzen der chinesischen Region Xinjiang werden die Handys von Einreisenden von einer App ausspioniert. Die sucht nach IS-Propagandavideos, aber genauso nach Fotos des Dalai Lama. Auch Kontakte, Anruflisten und Kalender werden ausgelesen. Erste Hersteller von Antiviren-Software haben reagiert.
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: EU-Projekt entwickelt smarten Lügendetektor für Grenzkontrollen
Biometrisches Grenzkontrollsystem am Flughafen Lissabon : EU-Projekt entwickelt smarten Lügendetektor für Grenzkontrollen Das Grenzsystem iBorderCtrl sammelt biometrische Daten von Einreisenden und prüft per Videochat mit einem Avatar, wer falsche Angaben macht. Mehrere EU-Staaten testen die Technologie bald an ihren Außengrenzen. Die europaweite Sammlung biometrischer Daten könnte damit deutlich anwachsen.
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: Europäische Polizeidatenbank: 150 Abfragen pro Sekunde im Schengener Informationssystem
Systemupdate bei eu-LISA in 2014. Das SIS II hat sich seitdem in etwa um das Doppelte vergrößert.. : Europäische Polizeidatenbank: 150 Abfragen pro Sekunde im Schengener Informationssystem Europas größte Polizeidatenbank wächst kontinuierlich. Die meisten Ausschreibungen erfolgen zur Abschiebung und Einreiseverweigerung, nur sehr wenige Personen sind zur Festnahme ausgeschrieben. Die meisten Treffer werden bei heimlichen Fahndungen erzielt. Jetzt wird das System auf mehreren Ebenen ausgebaut.
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: EU führt Vorratsdatenspeicherung für Fingerabdrücke und Gesichter von Reisenden aus Drittstaaten ein
: EU führt Vorratsdatenspeicherung für Fingerabdrücke und Gesichter von Reisenden aus Drittstaaten ein Alle Nicht-EU-Bürger, die in die Europäische Union reisen, müssen ab sofort bei Ein- und Ausreise ihre Passdaten, Fingerabdrücke und einen Gesichtscan abgeben. Die Daten werden für mindestens drei Jahre gespeichert.
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: Handbuch: Sichere Überquerung von US-Grenzen mit Laptop und Handy
Agenten der Transportation Security Administration kontrollieren an einem Flughafen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.en">CC0-1.0</a> <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Thank_you_TSA_(25958200086).jpg">Wikipedia</a> : Handbuch: Sichere Überquerung von US-Grenzen mit Laptop und Handy Die Electronic Frontier Foundation (EFF) gibt in einem Handbuch juristische und technische Tipps für das Überqueren von US-Grenzen. Eingeteilt in drei Kategorien wird erklärt, wie Reisende sich selbst und ihre Geräte beim Grenzübergang schützen können, welche Rechte sie dabei besitzen und wie die Privatsphäre mittels Technologie aufrechterhalten bleiben kann.
Dabei gehen die Autoren und Mitarbeiter der EFF, Sophia Cope, Amul Kalia, Seth Schoen, und Adam Schwartz, nicht nur auf US-Bürger ein, sondern auch auf Gäste des Landes. So sollen vor, während und nach der Grenzüberquerung bestimmte Schritte zum Schutz der Geräte (z.B. Verschlüsselung, sichere Passwörter) unternommen, aber auch gewisse Handlungen (z.B. Lügen gegenüber dem Beamten) unterlassen werden.
Hintergrund des Handbuchs sind verschärfte Einreisebestimmungen und Kontrollpraxen an US-Grenzen. So wurde Anfang Februar beispielsweise der US-Bürger und NASA-Mitarbeiter Sidd Bikkannavar bei der Einreise in die USA aufgehalten und genötigt sein Handy zu entsperren. Die EFF rief außerdem dazu auf, dass sich Betroffene bei ihnen melden.
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: Passwortabfrage an US-Grenzen: „Angriff auf fundamentale Rechte“
Grafik: CC-BY 3.0 EFF.org : Passwortabfrage an US-Grenzen: „Angriff auf fundamentale Rechte“ Ein breites Bündnis von mehr als fünfzig Bürgerrechtsorganisationen und zahlreichen Einzelpersonen wendet sich in den USA gegen die Abfrage von Passwörtern bei der Einreise ins Land. Der neue Heimatschutzminister John F. Kelly hatte am 7. Februar gesagt, dass sein Ministerium eine solche Abfrage für Nicht-US-Bürger erwäge.
Das Bündnis, dem auch die ACLU und die Electronic Frontier Foundation angehören, weist in einer gemeinsamen Erklärung auf die Unverhältnismäßigkeit hin, welche mit einer solchen Abfrage und Nutzung von Passwörtern einhergehen würde. Ein solches Vorgehen sei ein direkter Angriff auf fundamentale Rechte der Menschen und bringe zudem keine zusätzliche Sicherheit. Außerdem schränke die Maßnahme direkt die Meinungsfreiheit ein und würde Menschen dazu bewegen, weniger das Internet und soziale Netzwerke zu nutzen. Außerdem könne eine solche Maßnahme als Präzedenzfall Nachahmer in anderen Ländern finden, was wiederum die IT-Sicherheit der USA gefährde.
Weiterhin heißt es in der Erklärung (unsere Übersetzung):
Eine Politik, welche die Herausgabe von Passwörtern zur Bedingung für das Reisen macht und andere Bemühungen, die Einzelpersonen dazu zwingen, ihre Online-Aktivitäten sowie teils jahrelange private und öffentliche Kommunikation zu offenbaren, verursachen einen intensiven „Chilling Effekt“ auf die freie Meinungsäußerung. Die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, der Zugang zu Informationen, die Vereinigungsfreiheit und die Religionsfreiheit sind durch so eine Politik gefährdet.
Die erste Regel der IT-Sicherheit ist einfach: Geben Sie Ihre Passwörter nicht heraus. Keine Regierungsbehörde darf die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Rechte von Menschen mit so einer Blanko-Richtlinie untergraben.
In Deutschland wird eine ähnliche Maßnahme debattiert. Das Bundesinnenministerium plant, dass massenhaft die Smartphones und Handys von Geflüchteten ausgelesen werden sollen. Gegen den Vorstoß aus dem Hause de Maizière gibt es breite Kritik – auch vom Koalitionspartner SPD.
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: Dokumentarfilmerin Laura Poitras verklagt US-Behörden
Die Dokumentarfilmerin Laura Poitras. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.en">CC BY 4.0</a>, via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Poitras_2012_hi-res-download_3.jpg">Wikimedia</a> : Dokumentarfilmerin Laura Poitras verklagt US-Behörden Für die Oscar- und Pulitzer-Preisträgerin Laura Poitras war jahrelang jeder Grenzübertritt in die USA ein Spießrutenlauf. Zwischen 2006 und 2012 musste die Filmemacherin mehr als 50 Mal Durchsuchungen, Verhöre und teils stundenlange Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen, bevor sie in ihr Heimatland einreisen durfte. Nun verklagt sie mit Hilfe der Electronic Frontier Foundation (EFF) das US-Justiz- und Verkehrsministerium auf die Herausgabe von Dokumenten, die Klarheit über die „kafkaesken Schikanen an den Grenzen“ verschaffen sollen.
During these detentions, she was told by airport security agents that she had a criminal record (even though she does not), that her name appeared on a national security threat database, and, on one occasion, that she was on the U.S. government’s No Fly List. She’s had her laptop, camera, mobile phone, and reporter notebooks seized and their contents copied, and was once threatened with handcuffing for taking notes during her detention after border agents said her pen could be used as a weapon. The searches were conducted without a warrant and often without explanation, and no charges have ever been brought against Poitras.
Die Durchsuchungen hörten erst auf, als Glenn Greenwald 2012 einen Artikel über die Sonderbehandlung veröffentlichte und eine Reihe von Dokumentarfilmern eine Petition unterzeichneten, die sich gegen die Prozedur richtete. Bisherige Bemühungen, nach dem Freedom of Information Act (FOIA) an Dokumente zu kommen, die Auskunft über diese Behandlung hätten geben können, sind gescheitert: Einige Behörden hätten behauptet, über keine Unterlagen zu Poitras zu verfügen, andere wiederum hätten die FOIA-Anträge schlichtweg ignoriert. Das FBI etwa hatte nach einem Jahr Wartezeit ganze sechs Seiten an relevanter Information ausgegraben, verweigerte jedoch die Herausgabe mit Verweis auf Geheimhaltungspflichten.
Poitras war mit ihrer Dokumentation „Citizenfour“ über Edward Snowden bekannt geworden, die ihr eine Oscar-Auszeichnung einbrachte. Zuvor hatte sie sich mit Dokumentarfilmen wie „My Country, My Country“ oder „The Oath“ einen Namen gemacht, die sich mit Aspekten der US-Sicherheitspolitik nach den 9/11-Anschlägen auseinandersetzen – und die letztlich dafür verantwortlich sein dürften, dass Poitras ins Visier von US-Sicherheitsbehörden gelangte.
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: „Schengen-Handbuch“: EU-Mitgliedstaaten beschließen mehr Kontrollen an den Außengrenzen
Neue Passkontrollstelle am Frankfurter Flughafen (Bild: Wikipedia) : „Schengen-Handbuch“: EU-Mitgliedstaaten beschließen mehr Kontrollen an den Außengrenzen Die Europäische Kommission hat vergangene Woche Kriterien herausgegeben, nach denen die Mitgliedstaaten zukünftig Kontrollen an den Außengrenzen vornehmen sollen. Das Dokument ergänzt den gemeinsamen „Leitfaden für Grenzschutzbeamte“, der gern als „Schengen-Handbuch“ bezeichnet wird. Dort wird beschrieben, wie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Grenzkontrollen vornehmen. Das Handbuch soll die europaweiten Kontrollen vereinheitlichen und richtet sich an alle Staaten des Schengen-Raums. Auch wenn Rumänien, Kroatien, Bulgarien und Zypern den Beitritt zu dieser Grenz-Gemeinschaft noch nicht endgültig vollzogen haben, sollen die Regelungen auch für sie gelten. Der Leitfaden ist allerdings nicht bindend und kann durch nationale Regelungen übergangen werden.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören Maßnahmen zum Aufspüren „ausländischer Kämpfer“. Gemeint sind EU-Staatsangehörige, die in Konfliktgebiete ausreisen, um sich dort bewaffneten islamistischen Gruppen anzuschließen. Befürchtet wird auch, dass sie nach Kampfhandlungen wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren und dort Anschläge begehen. Dem soll nun mit mehr Kontrollen der EU-Außengrenzen abgeholfen werden. Diese können an Land- und Seegrenzen, aber auch an Flughäfen erfolgen.
Der Schengener Grenzkodex regelt, dass Angehörige der EU-Mitgliedstaaten („Unionsbürger“) über das Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union verfügen. Sie dürfen an Außengrenzen lediglich einer Mindestkontrolle unterzogen werden. Deshalb wird gewöhnlich rasch und einfach das mitgeführte Reisedokument angesehen. So wird geprüft, ob das Dokument gültig ist und sich womöglich Fälschungsmerkmale darauf befinden. Ein Abgleich mit Polizeidatenbanken findet normalerweise nicht statt.
BKA liefert Kriterien für die „Risikobewertung“
Das soll sich nun ändern. Möglich ist jetzt, die Interpol-Datenbank über verlorene und gestohlene Dokumente abzufragen. So hatte es Interpol bereits seit Jahren gefordert und schließlich anlässlich des Absturzes des malaysischen Flugzeuges MH 370 durchgesetzt. Dadurch soll die Identität und Staatsangehörigkeit der Kontrollierten zweifelsfrei bestätigt werden. Auch das Schengener Informationssystem (SIS) soll stärker genutzt werden. Mehrere EU-Mitgliedstaaten können „ausländischen Kämpfern“ den Pass entziehen und stattdessen ein limitiertes Reisedokument ausstellen. Dies würde dann im SIS vermerkt.
Allerdings werden die Kontrollen wegen „ausländischen Kämpfern“ nicht an allen Grenzübergängen durchgeführt, sondern sie basieren auf einer „Risikobewertung“. Diese Sammlung von Kriterien wurde unter Mitarbeit des Bundeskriminalamtes ebenfalls von der Kommission erstellt und ist geheim. Soweit bekannt werden beispielsweise Flüge aus der Türkei, dem Libanon, Tunesien und Ägypten als besonders risikohaft betrachtet. Das Gleiche gilt für Länder wie Tschetschenien und einige Balkan-Staaten. Besonderes Augenmerk legen die Kontrolleure dabei auf Männer im kampffähigen Alter, Art und Zustand mitgeführter Kleidung oder ein fehlendes Rückflugticket.
Die neuen Kontrollen können bei „Erhöhung des Risikos“ verstärkt und so lange durchgeführt werden, wie es den Behörden „erforderlich erscheint“. Der Änderung gingen lange Debatten voraus, ob es sich bei den neuen Maßnahmen eigentlich um „systematische Kontrollen“ handelt. Diese wären laut dem Schengener Grenzkodex untersagt. Die Bundesregierung vertritt den Standpunkt, dass die Kontrollen auf Basis einer Risikobewertung lediglich als „anlassbezogen“ zu interpretieren sind. Das gelte auch dann, wenn etwa alle Flüge aus einem bestimmten Land kontrolliert würden. Frankreich hingegen war bislang der Auffassung, dass es sich durchaus um systematische Kontrollen handele und deshalb der Schengener Grenzkodex geändert werden müsste.
Verarbeitung auch von Fluggastdaten
Außer zu „Unionsbürgern“ enthält das erneuerte Handbuch der Grenzbehörden auch Bestimmungen für „Drittstaatsangehörige“. Anders als die rund 500 Millionen EU-Angehörigen durften diese bereits früher einer „eingehenden Kontrolle“ unterzogen werden. Sofern sie ein Visum mitführen, werden ihre Daten nun verpflichtend mit dem Visa-Informationssystem abgeglichen. Auch die Dokumenten-Datenbank von Interpol wird abgefragt. Währenddessen sollen die Grenzschutzbeamten „das Gespräch mit dem Reisenden fortsetzen“ und dessen Verhalten beobachten. Als verdächtig gelten etwa Nervosität, aggressives Verhalten oder „übertriebene Kooperationsbereitschaft“.
Das neue Schengen-Dokument regelt auch den Umgang mit Fluggastdaten. Demnach könnten diese für die stetig aktualisierte „Risikobewertung“ verwendet werden. Unter Fluggastdaten werden entweder die API- oder die PNR-Daten verstanden. API-Daten enthalten lediglich einen eingeschränkten Datensatz. Sie werden von nationalen Behörden vor jeder Landung von Flugzeugen aus bestimmten Drittstaaten gefordert. Auf Druck einiger Mitgliedstaaten will die EU eine eigene PNR-Datensammlung errichten und diese sogar für innereuropäische Flüge nutzen. Allerdings will das EU-Parlament vor der Einführung eines EU-PNR-Systems die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu einer ähnlichen Datensammlung mit Kanada abwarten. Dessen ungeachtet regt das „Schengen-Handbuch“ an, die übermittelten PNR-Fluggastdaten auch bei Grenzkontrollen zu nutzen.
Auch die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen müssen mit mehr Kontrollen rechnen. Legt ein Schiff aus einem Drittstaat in Richtung EU ab, muss der Kapitän spätestens 30 Minuten nach Auslaufen der zuständigen Behörde des Ankunftshafens im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten die Passagierliste übermitteln. Dies war vergangenes Jahr vor allem von Interpol gefordert worden. Die Polizeiorganisation hatte behauptet, „ausländische Kämpfer“ würden vermehrt auf Kreuzfahrtschiffen reisen, hierfür allerdings keine Belege präsentiert. Aber auch wenn ausschließlich Häfen im Gebiet der Schengen-Staaten angesteuert werden, können die Besatzung und die Passagiere der Schiffe Kontrollen unterzogen werden. Maßgeblich wäre auch hier eine „Bewertung des Risikos für die innere Sicherheit und des Risikos der illegalen Einwanderung“. Das Gleiche gilt für den Frachtverkehr.
Zeitverlust mit technischen Maßnahmen abfedern
Die neuen Maßnahmen dürften sich negativ auf die Dauer der Grenzkontrollen auswirken. Deshalb fordert das „Schengen-Handbuch“ auch mehr Automatisierung, um die verlorene Zeit wieder gutzumachen. So sollen „erforderlichenfalls technische Verbesserungen eingeführt werden“, um die Zeit für die Abfrage der einschlägigen Daten zu verkürzen. Dies beträfe etwa die gesicherte Internetverbindung an kleinen Grenzübergängen. Auch soll die „technische Infrastruktur“ der Grenzübergänge verbessert werden. Genannt werden Passlesegeräte und mobile Endgeräte. Die Bundespolizei hat bereits über 100 solche „Easy Pass“-Kontrollspuren eingerichtet. Im neuen System „Intelligente Grenzen“ plant die EU die Abnahme von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von allen „Drittstaatsangehörigen“. Auch die hierfür anvisierten „e‑Gates“ werden in dem „Schengen-Handbuch“ genannt.
Der Zweck des Systems „Intelligente Grenzen“ wird offiziell mit dem Aufspüren von „Overstayern“ angegeben. Gemeint sind Personen, die mit gültigem Visum einreisen, dieses aber überziehen. Mitunter müssen Visumswillige vor einem neuen Antrag die EU auch eine Zeitlang verlassen. Um die teilweise komplizierte Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer zu erleichtern, hat die EU-Kommission den „Schengen-Rechner für kurzfristige Aufenthalte“ eingeführt.
Das neue „Schengen-Handbuch“ schränkt die Freizügigkeit in der EU weiter ein. In den vergangenen Jahren hatten Deutschland und Frankreich bereits dafür gesorgt, dass die Binnengrenzen unter den Mitgliedstaaten stärker kontrolliert werden. Ein neuer „Notfallmechanismus“ erlaubt die Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums im Falle von zuviel Flüchtlingen. Seit einigen Jahren führen die Polizeien der EU-Mitgliedstaaten mehrwöchige Kontrollaktionen an Bahnhöfen und Flughäfen durch. Auch bilaterale Abkommen höhlen den Schengener Grenzkodex aus. So suchen etwa Beamte der Bundespolizei gemeinsam mit Polizisten aus Österreich in Eisenbahnzügen auf ungarischem und italienischem Hoheitsgebiet nach unerwünschten Migranten.