Auch wenn nichts davon mit dem Tatbestand in Verbindung steht: Wer in England eine sexuelle Belästigung anzeigen will, muss der britischen Polizei unbegrenzten Zugang zu personenbezogenen Daten auf Handys und anderen Endgeräten gewähren. Das problematisiert ein Bericht der Datenschutzorganisation Big Brother Watch, der die Zulässigkeit der Praxis anficht.
Ende Januar kam heraus, dass die Polizei in mehreren Fällen Fehler bei der Beweissicherung gemacht hatte. Die polizeilichen Ermittler:innen übersahen zum Beispiel relevante Chatverläufe zwischen dem mutmaßlichen Täter und Opfer, welche die Anklagen im Nachhinein zum Einsturz brachten. Die nationale Polizeibehörde (NPCC) führte im April 2019 Formulare ein – sogenannte Digital Processing Notices – mit denen Betroffene einer Handyanalyse zustimmen sollen.
Bisher hat die Polizei Handys von Opfern nur bei Vergewaltigungsvorwürfen und schweren Sexualverbrechen ausgelesen, da es in diesen Fällen oft schon vor der Tat Kontakt zwischen Täter und Opfer gab. Nun soll die Praxis aber in jeder Art von Strafverfahren genutzt werden können.
Weigert sich das Opfer, wird die Untersuchung nicht weitergeführt
Hauptsächlich setzt die Polizei sie weiterhin bei sexualisierter Gewalt ein. Die Betroffenen müssen bestätigen, dass sie „der polizeilichen Untersuchungspraxis zustimmen“ und der Polizei jeglichen erbetenen Zugang erlauben.
Ausgelesen werden können Textnachrichten, Anruflisten, Ortungsinformationen, Mails, Fotos, Profile in sozialen Medien und Browserverläufe. Auch dann, wenn das Opfer bis zum Tatzeitpunkt keinerlei Kontakt zum Täter hatte und die Daten schon mehrere Jahre alt sind. In manchen Fällen bittet die Polizei sogar um noch tieferen Eingriff, bei dem sie teilweise bereits gelöschte Daten wiederherzustellen versucht.
Stimmen die Opfer dieser digitalen Untersuchung nicht zu, werden die Ermittlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Dazu verweist die Erklärung darauf, dass jede gefundene Rechtsverletzung – auch die von Freund:innen und Familienmitgliedern – strafrechtlich verfolgt wird. Die Polizei kann die Daten laut Big Brother Watch bis zu 100 Jahre lang speichern.
Druck macht die übergeordnete Strafverfolgungsbehörde
Als „rechtmäßige Einverständniserklärung“ lassen die Datenschützer:innen das nicht durchgehen: Sie bewerten die Praxis als unzulässig, da die Angaben weder spezifisch noch transparent über das Vorgehen der Polizei aufklären. Von einer freiwilligen Wahl kann keine Rede sein, wenn sich die Opfer zwischen einer Strafverfolgung und dem Schutz ihrer Privatsphäre entscheiden müssen.
Laut dem Bericht übt besonders die übergeordnete Strafverfolgungsbehörde Druck aus, wenn die Betroffenen sich weigern, ihr Handy abzugeben. Der Crown Prosecution Service, eine Art Staatsanwaltschaft, soll besonders auf die digitalen Beweise pochen. Selbst wenn die verantwortlichen Ermittler:innen angeben, genug anderweitige Informationen zu haben.
„Collect it all“-Ansatz
Um Handys zu analysieren, benutzt die Polizei externe Soft- und Hardware, etwa von den Digitalforensik-Firmen Cellebrite oder MSAB. Die Einverständniserklärung besagt, dass manche Technologien nicht in der Lage ist, das Material anhand bestimmter Kriterien wie einem begrenzten Zeitraum auszulesen. Deswegen müsse die Software alle Daten abspeichern.
Nach der Recherche von Big Brother Watch hingegen werben Firmen wie MSAB damit, dass ihre Technologien genau dazu in der Lage seien.
Laut dem Hersteller Cellebrite benutzt ihre Software Maschinelles Lernen, um relevante Daten aus verschiedenen Quellen herauszufischen und ein ausführliches Personenprofil zu erstellen. Die Datenschutzorganisation zweifelt an, ob die Entscheidung über die Relevanz Beweise in die Hände einer künstlichen Intelligenz gelegt werden sollte.
Der Bericht legt nahe, dass die Polizei keine gezielte Beweissuche, sondern eine Charakteranalyse des Opfers beabsichtigt. Unmengen an irrelevanten Informationen über das Opfer werden ausgewertet, ohne dass die betroffene Person weiß, was mit ihren Daten passiert.
Big Brother Watch verweist auf einen Fall, in dem das Opfer der Polizei ihr Handy gab, da sich darauf ein Beweisvideo befand. Die Polizei las ihr gesamtes Gerät aus und letztlich landeten diese Daten beim Anwalt des Angeklagten – und dem vermuteten Täter selbst.
Opfer werden zu Verdächtigten
Dieser „Collect it all“-Ansatz hat zur Folge, dass die Anklagesteller:innen von Beginn an zu Verdächtigen werden. An die Handynachrichten, Fotos oder Videos des Täters zu kommen, ist rechtlich schwierig. Einen Schutz für die Betroffenen aber gibt es in dieser Hinsicht nicht. Opfer von sexueller Gewalt kostet es häufig ohnehin schon große Überwindung, eine Belästigung anzuzeigen. Die drohenden Handyuntersuchungen verstärken die gesellschaftliche Tendenz des Victim Blamings zusätzlich.
Big Brother Watch fordert die Führungsebene der nationalen Polizeibehörde dazu auf, Strafanzeigen auch ohne eine digitale Durchsuchung der Opfer weiterzuverfolgen und bei deren Einwilligung die Untersuchung auf die für die Straftat relevanten Informationen zu beschränken. Vera Baird, die Opferschutzbeauftragte für England und Wales, warnt, diese Praxis würde sonst die meisten Opfer davon abhalten, sexuelle Übergriffe anzuzeigen.
Erscheinen ausgewählte Artikel wie dieser eigentlich auch auf Englisch? Entweder bei Netzpolitik selbst oder einer Partnerseite? Ich habe das Gefühl, dass in UK noch viel mehr Arbeit nötig ist, um die Gefahren des dortigen wesentlich weiterentwickelten Überwachungsstaats aufzuzeigen.
Großbritannien ist ein abschreckendes Beispiel dafür wie es auch in Deutschland aussehen könnte wenn CDU/CSU & AfD mit ihrer Law n Order Politik durchkommen sollten. Das Internet würde dann schnell zu einem Bürgerrechtsfreien Raum mutieren.
Und zu diesem „UK als abschreckendes Beispiel“ passt dann auch ganz wunderbar das hier:
Die britische NCA kopiert ganze EU-Polizeidatenbanken, zB Schengen Information System II, für den Fall, dass sie nach einem Brexit keinen Zugriff mehr hätten.
Und anscheinend weiss man das auf dem Festland schon etwas länger: (Zitat) „The EU has long been privately concerned about the handling of their SIS II database by UK law enforcement agencies. “
https://www.theguardian.com/uk-news/2019/jul/27/nca-harvesting-eu-databases-owing-to-risk-of-no-deal-brexit
Soviel dann auch zu den „Versprechungen“ diverser Politiker, dass die Datenbanken ja alle sooooo sicher seien.
*würg*
In diesem Zusammenhang sollte auch die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 genannt werden.
Dort heißt es in Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen):
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Nanu, wo ist denn mein Kommentar hin, den ich vor 2 Tagen hier gepostet habe? Nach der Freischaltung war der Kommentar 2 Tage lang sichtbar, jetzt ist er plötzlich wieder weg. Es war ein Hinweis auf das Auslesen von ganzen EU-Datenbanken durch britische Behörden und damit eine inhaltliche Ergänzung zum Artikelthema. Mir wäre nicht bewusst, dass ich damit gegen die Kommentarregeln verstossen hätte.
Aber selbst wenn dem so gewesen sein sollte, dann mutet es schon recht seltsam an, dass Kommentare erst freigeschaltet werden und lange sichtbar sind und dann doch wieder verschwinden. So mutiert das Posten zum Glückspiel.
Wenn es ein technisches Problem gab, dann würde ich mich zumindest über einen kurzen Hinweis hier im Kommentarbereich freuen.
Der Ursprungskommentar qualifiziert sich tatsächlich als Ergänzung ist irgendwie aus Versehen mitgelöscht worden. Jetzt wiederhergestellt. Sorry und danke für den Hinweis!