Kommentare im Internet nur noch unter Klarnamen: Das wünschen sich konservative Politiker in Deutschland, etwa Europawahl-Spitzenkandidat Manfred Weber von der CSU und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, lange CDU-Innenminister. Schäuble verwies dem „Spiegel“ gegenüber auf Österreichs Pläne gegen Anonymität im Netz, die in konservativen Kreisen wohl als Vorbild gelten. Doch der österreichische Gesetzesvorschlag ist wegen der Regierungskrise in Wien vorerst blockiert – und könnte ganz in der Versenkung verschwinden.
Die Regierung in Wien schlug Ausweispflicht im Netz erst vor wenigen Wochen vor. Der Entwurf für das Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz schreibt vor, dass sich Nutzer künftig mit Namen und Adresse bei Diensten wie Facebook oder Foren von Nachrichtenwebseiten anmelden müssen. Die Betreiber müssen, etwa durch Ausweiskontrollen, sicherstellen, dass es sich um den echten Namen eines Nutzers handelt – und die Daten bei Bedarf an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Ausweispflicht sollte eigentlich bereits 2020 eingeführt werden.
Doch die Regierung geriet mit der Ibiza-Affäre und dem Rücktritt von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Wochenende in gehörigen Turbulenzen. Kanzler Sebastian Kurz muss sich am Montag einem Misstrauensantrag im österreichischen Parlament stellen. In jedem Fall gibt es im September Neuwahlen.
Die Regierung Kurz hält trotz erheblicher Kritik an ihren Vorschlägen für den Ausweiszwang fest. Das bekräftigen Regierungskreise gegenüber dem Standard. (Auf eine Bitte um eine offizielle Stellungsnahme von netzpolitik.org reagierte das Kanzleramt in Wien nicht.)
Prüfung aus Brüssel fällig
Auch wenn Kurz im Amt bleibt, wird die Zeit für das Gesetz knapp. Denn Österreich muss das Gesetzesvorhaben in Brüssel notifizieren, da es übergeordnete europäische Richtlinien berührt. Kritiker ziehen in Zweifel, ob die Überwachungspflichten für Forenbetreiber in Österreich nicht gegen die e-Commerce-Richtlinie der EU verstoßen. Das Bundeskanzleramt in Wien beruft sich in seiner Folgeabschätzung auf Ausnahmen in der Richtlinie.
Ob die Argumentation hält oder nicht: Allein der Prüfzeitraum macht eine Verabschiedung vor der vorgezogenen Parlamentswahl im September unmöglich. Denn die österreichischen Gesetzgeber müssen zunächst eine dreimonatige Stillhaltefrist abwarten.
Wer die Neuwahl im September gewinnt, ist nicht abzusehen. Eine Neuauflage der Koalition aus ÖVP und FPÖ scheint aber vorerst unwahrscheinlich. Die Oppositionsparteien im Parlament, die Sozialdemokraten und die liberale Partei NEOS, haben sich klar gegen das Gesetz positioniert. Selbst wenn die ÖVP nach der Wahl die Ausweispflicht durchsetzen will, fehlt ihr dafür im Parlament vermutlich ein williger Koalitionspartner und Mehrheitsbeschaffer.
Sorge um Konsequenzen für die Meinungsfreiheit
Gegenüber dem Parlament machten Vertreter der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zuletzt ihre Ablehnung des Gesetzes deutlich. In einer Stellungnahme an das Parlament warnte die Digital-NGO epicenter.works, die Pflicht zur Speicherung von Klarnamen stelle nicht nur eine Drangsalierung von Medien- und Forenbetreibenden dar, sondern auch eine Schmälerung des öffentlichen Diskurses.
Die Rundfunkbehörde KommAustria weist auf schwammige Formulierungen im Gesetz hin. Das Gesetz gilt nur für Dienste, die „auf Nutzer in Österreich ausgerichtet“ sind. Es sei völlig unklar, wer damit gemeint sei und ob das etwa für Facebook gelte. Sicher treffen wird das Gesetz wohl vor allem die österreichischen Zeitungen und ihre Online-Foren, wo Nutzerinnen und Nutzer die Arbeit der Regierung Kurz täglich ins Visier nehmen.
Datenschützer hoffen nun, dass die nächste Regierung dieses und andere geplante Überwachungsgesetze fallen lässt. Thomas Lohninger von epicenter.works schrieb auf unsere Anfrage:
Die aktuelle Regierungskrise bringt die Chance die fehlgeleitete Überwachungspolitik der schwarz-blauen Regierung zurückzunehmen. In den letzten 1,5 Jahren haben wir den größten Ausbau an Überwachungsgesetzgebung der 2. Republik erlebt. Datenschutz wurde systematisch bei Asylwerbern, Arbeitssuchenden und Sozialhilfeempfängern abgebaut, bis dahin, dass Anträge auf Sozialhilfe die Staatsbürgerschaft der Eltern beinhalten müssen. Netzsperren, Uploadfilter und Leistungsschutzrecht fanden sich im Regierungsprogramm, die Bevölkerung jedoch kam maximal als Datenlieferant darin vor. Als netzpolitische Bürgerrechtsorganisation hoffen wir, dass der “neue Stil” von Gier und Menschenhass der Bundesregierung Kurz ein Ende findet.
So ein Ausweiszwang im Internet wird ja hierzulande auch von vielen CDU Politikern gefordert. Wir sollten also wachsam sein das solche Gesetze dann nicht genau wie die Upload Filter über die EU Ebene durchgedrückt werden.
Wer dann im Klarnamen z.B. in einem Forum für Medizin/Gesundheitsthemen postet wäre dann ja direkt über Google auffindbar. Da könnten Versicherungen, Arbeitgeber, Familie usw. dann immer mitlesen, ist ja direkt unter dem eigenen Namen sofort auffindbar. Wer würde denn da das Internet noch nutzen wollen um „Private“ Dinge zu diskutieren oder sich kritisch zu äußern. Das Internet wäre dann quasi Tod da es niemand mehr Wagen würde an entsprechendenDiskussionen Teilzunehmen. Das ist es wohl auch was die Konservativen wollen, das alle Menschen wieder nur noch passive Konsumenten von Kommunikation und Information sind jedoch nicht mehr daran teilnehmen. Das MUSS verhindert werden.
Zudem sollte das DarkNet gestärkt werden um Sichere und Zensurresistente Möglichkeiten zum Betrieb von Foren und Communities zu ermöglichen und Whistleblower zu schützen.
Das ginge garnicht.
Soweit ich verstehe, ist es aber durchaus auch als Pseudonym-Verfahren gedacht, bei dem man gegenüber dem Anbieter nicht anonym ist, weil der die Mobilfunknummer o.ä. speichern soll.
Das ist nicht soviel besser, weil die Anbieter dann den Handel mit den Krankenkassen usw. durchführen.
Sobald irgendein Unternehmen am Rande ist, muss man mit Verkauf aller Daten rechnen, insofern gehören eigentlich nicht verhandelbare Mikroverträge dazu, d.h. dass die Datenschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der Registrierung an alle Daten des Accounts angeheftet sind – eine Änderung der Datenschutzbestimmungen kann auf historische Daten dann nicht angewndet werden… andere Regierung, anderer Planet.
Ich hätte da mal eine Frage dazu. Ich hab mir letztens nämlich das Interview mit Minister Blümel in der ZIB2 angeschaut: https://www.youtube.com/watch?v=8Sm7Q1bjW5o
Blümel behauptet da, die Notifizierung wäre kein Problem, weil in Deutschland ein ähnliches Gesetz bereits notifiziert wäre. Da ich aber viel in großen deutschen Foren unterwegs bin, weiß ich, daß es dort eine Registrierungspflicht nicht gibt. Auch kann das nicht sein, weil es ja deutsche Politiker gibt, die eine solche fordern.
Daher weiß ich nicht, worauf sich Blümel da bezieht. Hat vielleicht irgendjemand hier eine Idee? Oder ist das schlicht nur heiße Luft?
Schon gefunden: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/kultur/medien/2003981-Seitenbetreiber-muessen-Poster-im-Netz-verifizieren.html
Er dürfte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gemeint haben. Das ist aber insoferne irreführend, als das ja keine Registrierungspflicht vorsieht.