Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben mehr als 16.000 Kameras in U-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen und auf ihren Haltestellen und Bahnhöfen. Im Jahr 2018 wurden die Verkehrsbetriebe knapp 4.700 Mal von Strafverfolgungsbehörden um Herausgabe von Videomaterial aufgefordert. Insgesamt gaben die Verkehrsbetriebe 61.130 Stunden Videomaterial heraus. Das sind im Schnitt etwa 13 Stunden Material pro Anfrage.
Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor, die netzpolitik.org vorliegt und demnächst offiziell veröffentlicht wird. Die BVG-Pressestelle erklärt gegenüber netzpolitik.org die große Menge an Material mit den Anfragen der Polizei, die oft weit gefasst seien. Bei der Anzahl von Kameras pro Wagen und Bahnhof käme da schnell viel Material zusammen. Je unbestimmter der Fall und weitgefasster die Möglichkeiten eines Straftäters zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, desto mehr Stunden fielen bei einer Anfrage an.
Auf die Frage, wo wie viele Kameras im Einsatz sind, gab das Unternehmen in der parlamentarischen Anfrage keine konkrete Antwort, sondern nur Näherungswerte:
- In U-Bahnen 2-4 Kameras pro Wagen
- In Straßenbahnen 6-8 Kameras pro Wagen
- In Bussen 3-5 Kameras pro Wagen
- In Bahnhöfen und Liegenschaften mindestens 2 Kameras.
Die derzeit größte Anzahl an Kameras werde auf dem Alexanderplatz mit 161 Überwachungskameras erreicht. Die Kosten für Videoüberwachung gibt das Verkehrsunternehmen mit mehr als sechs Millionen Euro im Jahr 2018 an. Bislang werden Kamerastandorte nur von privaten Projekten wie „Surveillance under Surveillance“ erfasst.
Datenschutz durch guten Willen?
Durch die schriftliche Anfrage kam zudem heraus, dass die BVG über Kameras verfügt, die prinzipiell auch Tonaufnahmen machen können. Kameras der neueren Generationen seien in der Lage, Audiodaten zu übertragen, heißt es in der Antwort. Diese Funktion sei aber durch die Administratoren deaktiviert und somit nicht verfügbar.
„Unser Datenschutzbeauftragter hat genau festgelegt, wer darauf Zugriff hat und wer nicht“, sagt Unternehmenssprecherin Petra Nelken gegenüber der Berliner Zeitung. Die Mitarbeiter in der Sicherheitszentrale hätten nur die Bilder und keinen Ton. Die IT-Leute arbeiten laut BVG-Presseabteilung in einer anderen Abteilung an einem anderen Standort.
Bei der Berliner Datenschutzbeauftragten war bisher nicht bekannt, dass die Kameras auch Ton übertragen können, berichtet die Berliner Zeitung. Soweit technisch und organisatorisch sichergestellt sei, dass die Mikrofone nicht aktiviert sind, sieht die Behörde das Vorhandensein der Mikrofone aber unkritisch“, sagt eine Sprecherin gegenüber der Zeitung.
Anja Heinrich, Vorstandsmitglied der Humanistischen Union, ist da anderer Meinung. Sie kritisiert gegenüber netzpolitik.org, dass die massenhafte Videoüberwachung schon ein enormer Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen in Berlin und der Nutzen äußerst fraglich sei. „Eine Tonüberwachung käme einem George-Orwell-Szenario gleich und wäre ein völlig unverhältnismäßiger und rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste. Die BVG muss daher unbedingt sicherstellen, dass keine Tonaufnahmen stattfinden. Fraglich ist, ob sie dies hinreichend gewährleisten kann. Es wäre ihr anzuraten, daher auf Kameras mit entsprechenden Funktionen zu verzichten“, so Heinrich weiter.
Padeluun von der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage sieht eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Hier sei auch der Versuch strafbar. „Diese Anlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen“, fordert er gegenüber netzpolitik.org.
„Wir sind erstaunt und erschüttert, dass die BVG Kameras verbaut, die Ton aufzeichnen können“, sagt ein Sprecher von Endstation Jetzt, einem des Aktionsbündnis, das sich gegen Kameras im öffentlichen Raum einsetzt. So schaffe die landeseigene BVG Tatsachen. Alleine die Möglichkeit, dass die Kameras mit Mikrofonen ausgestattet seien, könnte eine Verhaltensänderung von Passant:innen auslösen, so der Sprecher weiter.
George-Orwell-Szenario
Auch der FDP-Abgeordnete Luthe sieht die Mikrofone kritisch: „Schon jetzt kann also jeder mit einem Admin-Zugang bei der BVG munter heimlich Gespräche belauschen und aufzeichnen. Die reguläre Nutzung ist der logische nächste Schritt für die Freunde der anlasslosen Bespitzelung – es könnte doch vielleicht jemand eine Straftat planen.“ Die BVG lege mit ihren neuen Kameras die technische Grundlage für eine anlasslose Totalüberwachung der Bürger. Jede vorhandene Technik würde früher oder später auch eingesetzt und sodann auch das gesprochene Wort von einem Staatsunternehmen überwacht – das wäre dann der größtmögliche Lauschangriff. Von so etwas hätte die Stasi nur träumen können, so Luthe weiter.
Doch nicht nur bei den Sicherheitsbehörden dürfte die Audio-Funktionalität Begehrlichkeiten wecken, auch kriminelle Hacker könnten dies nutzen, um Gespräch zu belauschen. Es stellt sich auch die Frage, warum ein quasi-staatliches Unternehmen Überwachungstechnik kauft, die sie gar nicht einsetzen darf. Eine flott-schnippische Antwort aus der PR-Abteilung „So ist das bei Technik eben manchmal“ hilft da nicht weiter.
Die einzig akzeptable Lösung besteht in der hardwareseitigen Entfernung des Mikrofons. Alles andere, vor allem der aktuelle Zustand, ist reine Tünche.
Es ist ein wenig wie beim „Staatstrojaner“ – die „heiklen“ Funktionen sind zwar implementiert, aber deaktiviert. Toll. Das bedeutet nichts anderes, als dass derlei jederzeit scharfgeschaltet werden kann – und zwar schnell, ohne großen Aufwand und Aufhebens.
Genau an dieser Stelle muss eingegriffen werden: es muss aufwendig sein, Funktionalität nachzurüsten.
Die installierten Kameras sind schlicht und ergreifend in ihrer Konstruktion illegal und sind mindestens umzubauen oder durch andere ohne Tonaufzeichnungsfunktion zu ersetzen.
Ähnlich wie früher (in den 90ern/Nuller Jahren) mit den Kassettenspielern in der Schule, wo die Radios physisch ausgebaut waren um nicht GEZ-pflichtig zu sein. Da reichte auch nicht einfach die Absichtserklärung der Schule das Radio nicht zu benutzen.
„Die einzig akzeptable Lösung besteht in der hardwareseitigen Entfernung des Mikrofons. Alles andere, vor allem der aktuelle Zustand, ist reine Tünche.“
Mit Verlaub: Die korrekte Ergänzung lautet natürlich
„Die einzig akzeptable Lösung besteht in der hardwareseitigen Entfernung des Mikrofons und der Kamera. Alles andere, vor allem der aktuelle Zustand, ist reine Tünche.“
Lesen Sie dazu bitte auch
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Dezember 2018 – 1 BvR 142/15 – Rn. 51
Auch der Anfang der Twitter-Konversation ist ein Kracher:
„Könnten. Theoretisch. Wenn die Funktion aktiviert wäre.“
Bei so viel Überheblichkeit wünscht man der BVG schon fast einen Hackerangriff – einfach, um sie kurz wach zu rütteln.
Man stelle sich vor, sie würden mit gleichen Einstellung an ihre Signaltechnik herangehen …
Schönes Beispiel für „Digitalisierung first, Bedenken second“
Ich möchte Sie gerne auf einen kleinen Tippfehler hinweisen. Im vorletzten Wort ist ein „Be“ zu viel.
Die Berliner Polizei und die BVG bzw. deren Juristen sagen also dass es legal ist im öffentlichen Raum Ton aufzuzeichnen. Wichtig scheint evtl. zu sein dass die Öffentlichkeit (die StGB 201 für die Straffreiheit fordert) durch fremde Personen in Hörweite bekräftigt wird. Danke BVG, diese Frage haben sich tatsächlich schon einige Menschen in Foren etc. gestellt.
Auch die Staatsanwaltschaften geben ihr OK dazu, wenn sie nicht von sich aus Anklage erheben.
Mit diesem Vorbild darf jetzt jeder los ziehen, und z.B. ein Auto oder Fahrrad mit provokantem Spruch abstellen, um Reaktionen von Passanten darauf inkl. Ton zu filmen.
Solange in deren nähe Fremde (der Filmende oder andere Passanten) stehen, von denen diese Passanten wissen, und wissen dass sie gehört werden können.
Oder sieht die BVG und Berliner Polizei das etwa anders?
Auch wenn jeder jeden zwecks Veröffentlichung aufnehmen darf, Gesichter müssten wohl verfremdet werden. Über die Stimme könnte man streiten. Aber eine Verzerrung müsste reichen.
Ist schon toll, dass die Berliner Polizei und BVG hier Vorreiter sind. Und die Staatsanwaltschaften durch bewusste Duldung ihr OK geben.
Wäre schön wenn man mal genaue bildliche Details inklusive den Modellnamen/Nummer von den Kameras mit Audiofunktion hier bekäme. Wo ist da in der Kamera das Mikrofon. Technisch wäre das sehr interessant! Eine Kamera ist bei den neueren BVG Bussen direkt hinter dem Busfahrer. Was ist wenn vorn beim Busfahrer sich zwei BVG Mitarbeiter über Probleme bei der Arbeit oder über Streikvorbereitungen unterhalten und von der BVG selbst belauscht werden? Habe ich selbst bei der Fahrt früh auf Arbeit erlebt. Dabei fiel mein Blick auf die Kamera hinter dem Fahrer. Den Artikel von der Berliner Zeitung kannte ich schon. Ob die zwei auch davon wussten? Ich glaube nicht das dies statthaft wäre.
Um die datenschutzrechtliche Relevanz und politische Brisanz etwas anschalicher zu machen, folgender Hinweis: Es gibt in der Neuroinformatik das sogn. „Cocktail Party Problem“. (vgl. Wikipedia: Cocktailparty-Effekt). Ein echter Klassiker, um Algorithmen zur Mustererkennung / „künstliche Intelligenz“ / maschinelles Lernen untereinander in Sensitivität und Spezifität vergleichen zu können. Man implementiert einfach eine ICA/PCA Independent & Principal Component Analysis.
Und schon kann man die Stimmprofile der einzelnen Leute im Raum ziemlich gut voneinander unterscheiden. Das Ganze lässt sich heutzutage bei AWS & Co. in Echtzeit berechnen und so für jedes Gespräch vollautomatisch ein Transskript erstellen und gegen eine Selektorenliste inhaltlich gegenprüfen. Gerade der Umstand, dass zahlreiche Mikrofone in einem Raum gut verteilt sind, begünstigen dieses Verfahren (Amplitudenstärke).
Vor Lippenlesen hatte ich noch nie große Angst. Aber bei sowas wird mir ganz flau im Magen. Wer hätte gedacht, dass wir technisch schon soweit im ÖPNV sind. Wer weiß schon was da im Planfeststellungsverfahren und der Ausschreibung hinter steckt. Da es eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, sollten ein paar Informationsfreiheitsanfragen nicht schaden. Wer übernimmt das? ;)
Als ich den Sachverhalt heute in ein geschlossenes Datenschutz/DSB-Fachforum gestellt habe, hat der Rechtsanwalt und Admin sogleich die Frage aus der Kategorie „Betroffenenrechte“ in den Bereich „Klönschnack“ verschoben. Aus Gründen der geringen Relevanz und des Niveaus meiner Frage. Haha, das lässt tief in die Abläufe/Denke unserers „Rechtstaats“ blicken. Wieso sollten DSBs sich auch mit der Zulässigkeit von Audioüberwachung im ÖPNV / öffentlichen Raum befassen? xD
PS: Sozusagen „Noise Cancellation“ auf LSD ;oP
Ein Jahr hat rund 220 Arbeitstage. Pro Tag müssen also gut 21 Polizeianfragen mit den Kopien von rund 13 Stunden Videomaterial beantwortet werden. Also muss bei einem 8-Stundentag eine Anfrage in 23 Minuten beantwortet sein. Mit der zur Verfügung gestellten Bildmaterialmenge von 13 Stunden pro Anfrage.
Daraus folgt, das die Verkehrsbetriebe mindestens eine Person beschäftigen, die permanent Ermittlungsmaterial für Verfolgungsbehörden zusammenstellt. Wird das Videomaterial Inhalt geprüft und anonymisiert für unbetroffene Nutzer der Verkehrsbetriebe, bevor es herausgegeben wird, wären schätzungsweise 4 Vollzeitstellen notwendig.
Andererseits kann diese Aufgabe keine Kernaufgabe für Verkehrsbetriebe sein. Diese Arbeit ist nicht geschäftsrelevant. Also sind die Daten nach DSGVO auch nicht, entsprechend zu verarbeiten…
Ergo ist dieser Datenaustausch und die personelle Unterstützung durch die Verkehrsbetriebe UNGESETZLICH.
Könnt ihr sagen, warum ihr das Dokument nicht veröffentlicht habt?
Weil wir darum gebeten wurden und den Deal in Kauf genommen haben. Mittlerweile ist das Dokument aber öffentlich verfügbar: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-17519.pdf