BKA startet „nationale Meldestelle für Internetinhalte“

Europol hat in fast 100.000 Fällen die Entfernung von Internetinhalten gefordert. Die betroffenen Firmen entsprechen diesen Ersuchen in beträchtlichem Umfang. Auch das BKA hat jetzt eine Meldestelle eingerichtet, die seit ihrem kurzen Bestehen knapp 6.000 Meldungen verschickt hat und eng mit der Polizeiagentur kooperiert. Dabei geht es auch um „Schleusungskriminalität“.

Internetfirmen sollen zukünftig selbst auf ihren Plattformen nach vermeintlich strafbaren Inhalten suchen. Die EU-Kommission finanziert Forschungen für entsprechende Anwendungen. – Alle Rechte vorbehalten RED ALERT

Das Bundeskriminalamt (BKA) unterhält eine Meldestelle für die Entfernung von Internetinhalten. Die „nationale Internet Referral Unit“ ist demnach bereits seit Oktober vergangenen Jahres in Betrieb. Seitdem hat das BKA bereits 5.895 Meldungen zu mutmaßlich strafbaren Inhalten an Internetfirmen gerichtet. Das schreibt das Bundesministerium des Innern in der Antwort auf eine Kleine Anfrage.

Mit der neuen Abteilung eilt die Bundesregierung der EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte voraus. Der Gesetzesvorschlag war im vergangenen September von der EU-Kommission vorgestellt worden, nach nur wenigen Monaten und damit im Eiltempo hatte sich letzte Woche das EU-Parlament auf seine Position geeinigt. Ziel ist es, die Verordnung möglichst rasch endgültig zu verabschieden.

Zentraler Bestandteil der vorgeschlagenen Verordnung sind sehr kurze Fristen, innerhalb derer die Internetfirmen Inhalte entfernen müssen. Außerdem fordert die Kommission Uploadfilter für bereits bekanntes „terroristisches“ Material sowie „proaktive Maßnahmen“ von den Plattformbetreibern, um solche Inhalte schon im Vorfeld selbstständig zu erkennen.

Ersuchen wird zu 84% entsprochen

Die deutsche „nationale Meldestelle für Internetinhalte“ ist Teil eines europäischen Netzwerks, in dem jeder EU-Mitgliedstaat gemäß der Verordnung eine Kontaktstelle benennen muss. Als Hauptquartier fungiert Europol, die seit 2015 in Den Haag ebenfalls eine Meldestelle betreibt. Seit deren Gründung vor drei Jahren hat die Polizeiagentur 96.166 Meldungen an die Internetfirmen verschickt. In 84% der Fälle gingen die Inhalte oder Accounts anschließend offline.

Alle Verweise, unabhängig davon, ob diese entfernt werden oder nicht, speichert Europol in einer eigenen Datei mit dem Namen „Internet Referral Management Application“ (IRMa). Mit der Anwendung wollen die Polizeien und Geheimdienste erkennen, welche Meldungen bereits an Internetdienstleister zur Entfernung ergangen sind, sodass eine zweite Meldung durch eine andere Behörde nicht mehr nötig ist. Seit dem 1. Januar ist auch das BKA an IRMa angeschlossen. Zu entfernende Audio-, Video- und Textdateien werden für spätere Ermittlungen in einer eigenen Datei gespeichert, an der das BKA ebenfalls beteiligt ist.

Nach einer Meldung an die Firmen wird der Löschvorgang an IRMa übergeben. Die Anwendung prüft anschließend „regelmäßig automatisiert“, ob die Inhalte noch abrufbar sind. Eine richterliche Anordnung ist für das Verfahren nicht vorgesehen. Das bestätigt auch das Innenministerium und schreibt, die Meldungen „basieren ausschließlich auf der rechtlichen Einschätzung des BKA“. Anfangs hatte die IRMa lediglich große Provider angeschrieben, inzwischen ist diese Liste auf 212 Firmen angewachsen.

Internet Archive erhielt Mail von IRMa

Wohin es führen kann, wenn eine Einschätzung womöglich strafbarer Inhalte der Polizei und nicht der Justiz überlassen wird, hat der Fall des Internet Archive vor zwei Wochen gezeigt. Über die IRMa erhielten die BetreiberInnen des riesigen Webarchivs eine Liste von Adressen mit angeblich „terroristischer Propaganda“. Obwohl die entsprechende EU-Verordnung noch nicht ausverhandelt und damit nicht gültig ist, soll die anordnende Behörde eine Löschfrist von einer Stunde gesetzt haben.

Hinter der Meldung an das Internet Archive stand die französische Abteilung für Cyberkriminalität. Verstörend ist, welche Beiträge dort als „terroristisch“ einstuft werden. Laut dem Webarchiv befinden sich darunter Bucharchive mit Millionen Texten, die gemeinfrei veröffentlicht wurden. Für mindestens 550 der URLs stellen die MacherInnen auf ihrem Blog dar, dass diese keineswegs als „terroristisch“ gelten können.

Für den Fall, dass dem Ersuchen nicht entsprochen wird, soll die französische Meldestelle dem Webarchiv mit dem Blockieren der Seiten gedroht haben. Auf Nachfrage legte Europol deshalb Wert darauf, dass diese Meldungen zwar von der Europol-Domain verschickt worden, aber ohne die eigene Beteiligung erfolgt sind. Alle nationalen Meldestellen seien angehalten deutlich zu machen, dass Europol nicht für nationale Meldevorgänge über IRMa verantwortlich ist.

Firmen sollen vermeintlich „rechtswidrige“ Inhalte selbst suchen

Die anstehende Verordnung schreibt aber auch „proaktive Maßnahmen“ vor, deren Einsatz verpflichtend angeordnet werden kann. Damit werden die Internetfirmen gezwungen, vermeintlich „rechtswidrige“ Inhalte auch ohne Zutun von Europol oder den nationalen Meldestellen „zu identifizieren, zu ermitteln und ggf. zu entfernen“. Das deutsche Innenministerium unterstützt diese Forderung und schreibt weiter, die Firmen könnten dafür „sowohl kommerziell erhältliche Werkzeuge als auch Eigenentwicklungen nutzen“. Unter dem Motto „Crawlen, Überwachen und Sammeln“ finanziert die EU-Kommission Forschungen für eine solche Suchmaschine nach kriminellen Internetinhalten.

Dazu zählt Europol auch die „Schleusungskriminalität“. Schon bald nach Gründung der Meldestelle in Den Haag wurde ihr Aufgabenbereich deshalb auf die Bekämpfung kommerzieller Fluchthilfe nach Europa erweitert. Zahlen zu Entfernungsbitten kennt die Bundesregierung nur für 2016 und 2017, in diesen beiden Jahren ist bereits eine starke Zunahme von Meldungen zu erkennen. Vergangene Woche hatte das Innenministerium erstmals bestätigt, dass auch das BKA an dem Mechanismus gegen „Schleusungskriminalität“ teilnimmt.

2 Ergänzungen

  1. >>> Firmen sollen vermeintlich „rechtswidrige“ Inhalte selbst suchen

    Dafür gerne kommerzielle Werkzeuge oder Eigenentwicklungen, geht klar.

    Den Leuten ist schon klar, dass sich eine eigene Präsenz aus Datenschutz- oder Respektsgründen dann nicht mehr lohnt? Wird alles auf Molochplatformen gehen, die dann sonstwie filtern und auswerten. Dafür wissen die Nutzer das dann auch, und wiegen sich nicht in falscher Sicherheit. Oder es wird halt abgeschaltet (das mit den Nutzern, bzw. die ganze Sache).

    Dumm nur, dass das den Platformen Geld zuspielt, mit dem die dann wiederum anderes aufkaufen. Da käme ein wirksames und durchgesetztes Kartellrecht genehm, wird aber nichts an der Konzentration ändern und vermutlich auch die diesbezüglich relevanten Fälle nicht mal streichen.

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