Mit List und Tücke: Sparkassen drängen Kunden personalisierte Werbung auf

Mit fragwürdigen Methoden drängen Sparkassen in Brandenburg und Thüringen ihre Kunden personalisierte Werbung auf. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Anpassungen an die Datenschutzgrundverordnung. Verbraucherschützer sprechen von Täuschung.

Luftnummer: Sparkassen in Brandenburg und Thüringen schwatzen ihren Kunden Werbung auf. CC-BY-SA 4.0 Raimond Spekking

Der erste Streich kommt per Notiz auf dem Kontoauszug. Um auch in Zukunft erreichbar zu sein, müsse der Kunde bitte in der Filiale vorbeikommen, heißt es in dem kurzen Text. Eine Unterschrift sei nötig. Die List geschieht dann am Schalter: Dem Kunden wird eine dreiseitige Einwilligung vorgelegt, die er bitte unterschreiben soll. In Wahrheit willigt er damit der Auswertung von allen Daten über seine Person und aller Zahlungen für Werbezwecke ein. Im Gespräch mit dem Kunden wird das nicht erwähnt.

Das ist kein fiktiver Fall: In der Stadtsparkasse Schwedt ist das zuletzt mehrfach so passiert. Das Vorgehen der Bank ist dabei nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch rechtlich. Denn in Fällen, in denen Mitarbeiter den Betroffenen falsche Angaben zum Inhalt der Einwilligung machen, sind die Einwilligungen unwirksam, analysiert ein Datenschutzanwalt. Ein Verbraucherschützer spricht von Täuschung. Doch nicht nur in Schwedt wird das Einverständnis der Kunden erschlichen.

Mit ihrem Vorgehen verstoßen die Finanzinstitute gegen eines der goldenen Prinzipien des Datenschutz: die informierte Einwilligung. Möchten Organisationen personenbezogene Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeiten, müssen die Betroffenen explizit und freiwillig zustimmen. Eine Person muss also über den genauen Zweck in verständlicher Sprache informiert sein und darf nicht zu einer Unterschrift gedrängt werden. Doch daran halten sich Firmen nicht immer, wie wir anlässlich der neuen EU-Datenschutzregeln zuletzt mehrfach dokumentierten.

Wie es in Schwedt ablief

In Schwedt wurde sogar ein möglicher Notfall ins Spiel gebracht, um Unterschriften zu bekommen. Um auch künftig Kunden im Notfall per Telefon kontaktieren zu können, müssten diese dazu ihre schriftliche Einwilligung geben, erklärten Bankberater mehreren Kunden der Sparkasse. Die Kunden sind netzpolitik.org namentlich bekannt, wollen ihre Namen aber nicht öffentlich machen. Den Kunden legten die Berater mehrere ausgedruckte Seiten mit bereits vorausgefüllten Ankreuzfeldern vor. (Das geschwärzte Schreiben ist hier als pdf abrufbar). Man müsse nur noch unterschreiben, am Besten jetzt sofort vor Ort.

Tatsächlich handelt das Dokument von etwas ganz anderem: Werbung. Mit Unterzeichnung geben die Kunden der Stadtsparkasse die Erlaubnis persönliche Daten und jeglichen Zahlungsverkehr auszuwerten. Aus Adressdaten, Online-Banking-Nutzung und den Verwendungszwecken von Überweisungen möchte die Bank „individuelle“ und „passgenaue“ Angebote ermitteln. Von einer Benachrichtigung im Notfall ist in dem Einwilligungsschreiben nicht mehr die Rede. Bei den Kunden entsteht jedoch im mündlichen Gespräch der Eindruck, dass ihre Unterschrift unbedingt notwendig ist. „Ich dachte, die Sparkasse braucht meine Unterschrift, um mich telefonisch erreichen zu können“, sagt einer der betroffenen Kunden gegenüber netzpolitik.org.

Die umfangreichen persönlichen Daten werden zudem an 13 Unternehmen weitergeben – darunter eine Bausparkasse und eine Rechtschutzversicherung. „Davon war im Gespräch keine Rede“, sagt einer der Betroffenen. Die telefonische Erreichbarkeit im Notfall, um die es der Bank angeblich geht, wird in dem Schriftstück nicht erwähnt. Auf Nachfrage des Kunden danach beharrt die Sparkasse dennoch darauf, dass die Unterschrift notwendig ist.

Rechtsanwalt: Einwilligung unwirksam

Ein von netzpolitik.org befragter Anwalt hält die Einwilligung in Fällen, in denen Mitarbeiter den Betroffenen falsche Angaben zum Inhalt der Einwilligung machen für unwirksam. Jede Einwilligung müsse informiert erfolgen, „der Betroffene muss also wissen, in was er einwilligt“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Lachenmann gegenüber netzpolitik.org. „Persönliche Aussagen der Sachbearbeiter müssen also zum Einwilligungstext passen und dürfen keine gegenläufigen Informationen enthalten“, sagt Lachenmann.

Der Anwalt für Datenschutzrecht zweifelt auch an der Freiwilligkeit der Einwilligung – die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss. „Gegenüber Kunden ist die Freiwilligkeit kritisch, wenn Druck auf die Kunden ausgeübt wird. Eine Werbeeinwilligung könnte als nicht-freiwillig abgegeben gewertet werden, wenn der Kunde stark unter Druck gesetzt wird oder ihm falsche Tatsachen mündlich vorgespiegelt würden“, meint Lachenmann.

Verbraucherschützer: „Täuschung“

Deutliche Kritik kommt auch von Verbraucherschützern: „Nach unserer Auffassung ist das eine Täuschung des Verbrauchers“, sagt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Der Finanzexperte stößt sich auch an den vorausgefüllten Kästchen. Die Verbraucherzentrale prüft nun ein Abmahnverfahren gegen die Stadtsparkasse Schwedt. Der Bank gehe es schlichtweg darum „umfassende Daten des Kunden zu besitzen, um ihm andere Produkte zu verkaufen“, sagte Schaarschmidt gegenüber netzpolitik.org.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Lachenmann sind die vorangekreuzten Kästchen ebenfalls problematisch. „Die Datenschutzgrundverordnung will sicherstellen, dass Kunden aus eigenem Antrieb heraus einwilligen. Daher sieht Erwägungsgrund 32 vor, dass vorangekreuzte Kästchen keine wirksame Einwilligung seien“, erklärt Lachenmann. Der Rechtsanwalt empfiehlt seinen Mandanten daher, keine vorangekreuzten Felder zu verwenden.

Sparkasse verweist auf Einwilligungstext

Unter den ausgewerteten Daten befinden sich laut der Einwilligung auch alle Zahlungsströme. Die Bank und ihre Partnerunternehmen werten Sender und Empfänger von Überweisungen und den Verwendungszweck aus. Da das Kästchen bereits vorausgefüllt ist, kann sich der Kunde dem in der Einwilligung nicht entziehen. Lachenmann sieht das kritisch: „Die Einwilligung hält die Vorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden an die Granularität nicht ein. Danach soll in verschiedene Verarbeitungsvorgänge auch gesondert eingewilligt werden dürfen, also verschiedene Haken gesetzt. So soll sichergestellt werden, dass ein Betroffener sich weitgehend aussuchen kann, in was er einwilligt.“

Konfrontiert mit den Kundenbeschwerden, verweist die Stadtsparkasse Schwedt auf die schriftliche Einwilligung. Der Zweck der Einwilligung gehe eindeutig aus dem Einwilligungsformular hervor, sagte eine Sprecherin gegenüber netzpolitik.org. Kunden könnten die Einwilligung jederzeit widerrufen. Für die Vertragserfüllung sei sie nicht erforderlich. Welche Informationen mündlich gegeben worden sind und warum die Kästchen bereits ausgefüllt sind, wollte die Bank nicht beantworten.

Weiterer Fall in Thüringen

Die Stadtsparkasse Schwedt ist nicht die Einzige, die mit dieser fragwürdigen Methoden ihren Kunden personalisierte Werbung aufdrängt. In mindestens einem Fall bekam ein Kunde der Sparkasse Mittelthüringen per Post die Aufforderung, eine ähnliche Einwilligung zu unterschreiben. Die Sparkasse schreibt im beiliegenden Anschreiben, die Einwilligung sei nötig, „damit wir Sie weiter kontaktieren und umfassend beraten können.“ Wie im Fall der Schwedter Sparkasse verschleiert die Thüringer Bank den eigentlichen Zweck der Einwilligung. Die Verbraucherzentrale Thüringen hat den Vorfall dem Landesbeauftragten für Datenschutz und  Informationsfreiheit gemeldet. Bei diesem läuft inzwischen ein Prüfverfahren, erklärte ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org.

Urheber des Einwilligungsformulars, das Banken in ganz Deutschland nutzen, ist der Deutsche Sparkassenverlag. In vielen Fällen sind die Kästchen nicht vorausgefüllt. Dabei ist zu beachten: Wenn der Kunde richtig über den Zweck informiert wird, kann die Einwilligung durchaus wirksam sein. Allerdings bewerben viele Sparkassen die Einwilligung auf ihren Webseiten mit der Begründung, damit die „Bank­geschäfte [der Kunden] erledigen“ zu können.

So können sich Kunden wehren

Kunden der Sparkassen können bereits gegebene Einwilligungen jederzeit widerrufen. Dazu stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg Musterschreiben auf ihrer Webseite bereit, erklärt Verbraucherschützer Schaarschmidt. Er rät Kunden, die über den Zweck der Einwilligung getäuscht worden sind, Beschwerde bei der Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes und der Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands einzureichen.

Aufruf: Schickt uns eure Erfahrungen

Hat dich eine Bank oder ein anderes Unternehmen aufgefordert, eine Einwilligung für Werbung oder Datenweitergabe zu unterschreiben? Stimmen die Informationen über den Zweck nicht mit den schriftlichen Angaben in der Einwilligung überein? Dann würden wir uns freuen, von dir zu hören. Schreibe eine E-Mail an simon@netzpolitik.org (PGP) oder einen Kommentar unter diesen Artikel. Uns interessiert dabei besonders, wie andere Sparkassen und Finanzinstitute vorgehen.

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56 Ergänzungen

  1. Um es frei mit Herrn Engeler zu sagen: Das ist mal wieder ein typisches Beispiel dafür, dass allen bisherigen Datenschutzbestimmungen ein gemeinsames Fundament fehlt.

    Und weil das fehlt, kommen wir nicht zu der naheliegenden Feststellung, dass uns unsere Banken solche Fragen gar nicht stellen dürfen.

    Stattdessen zerreiben wir den Datenschutz in endlosen Debatten über Details der informierten Zustimmung zu Geschäften mit unseren Daten und darüber mit uns.

    So wie ich meinen Körper brauche, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können, so brauche ich ein Bankkonto um angemessen am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Bei der Benutzung des Kontos muss ich notwendigerweise sehr persönliche Daten hinterlassen.
    Und genau so, wie bei uns der Grundsatz gilt, dass unser Körper niemals Gegenstand eines Geschäfts sein kann, sollten wir das auch mit den Daten handhaben, die wir zwangsweise hinterlassen müssen, wenn wir leben wollen.

  2. In jeder Bank gibt’s irgendwo einen Mitarbeiter der Kundendaten gegen einen geringen Obulus an interessierte Firmen weitergibt, da sollte man nicht naiv sein.

    1. Darum geht es hier gar nicht, denn das erfolgt rechtswidrig, nicht im Interesse und nicht zum wirtschaftlichen Nutzen der Bank.
      Hier geht es darum, dass die Bank ganz offiziell, die Daten, die ich notwendigerweise hinterlasse, wenn ich ein Konto benutze, vermarkten will.
      Damit treiben wir unweigerlich die Spaltung unserer Gesellschaft immer weiter voran. Wer auf ein kostenloses Konto angewiesen ist, wird genötigt seine Daten preiszugeben. Dem Inhaber des Geschäftskontos mit hohen monatlichen Gebühren trägt die Bank so ein Geschäft gar nicht erst an. Datenschutz wird zum Luxus für Wohlhabende.

  3. Wird der Überweisende eigentlich auch um seine Einwilligung gefragt, bevor seine Überweisung auf einem derart überwachten Konto landet?

    1. Fragt dich irgendwer, ob er dir von seinem kostenlosen Mailkonto eine E-Mail schicken darf?
      Fragt dich irgendwer ob er dich von seinem supergünstigen Telefonanschluss anrufen darf?
      Fragt dich irgendwer, ob er deine Telefonnumer an WA/FB schicken darf?

      Da offenbart sich ein weiterer Denkfehler von „meine Daten gehören mir“. Die meisten meiner Daten entstehen in der Interaktion mit anderen Menschen und sind damit auch deren Daten. Niemand darf das Recht haben, persönliche Daten zum Gegenstand eines Geschäfts zu machen.

      1. Kasper, Du hast einen Logikfehler!

        Wenn mein Mailprovider von mir die Einwilligung zur Nutzung der Absenderadresse von Nachrichten an mich oder des Adressdaten von Nachrichten von mir verlangen würde, käme das dem Gebaren der [Sparkassen] gleich.
        Wen ich von meinem Anschluss aus anrufe, egal was er kostet, ist MEINE Angelegenheit. Wenn der Netzbetreiber sich die Erlaubnis von mir holen würde, sich an den Daten des Angerufenen oder des Anrufenden zu bedienen, wäre der Aufschrei sicher groß – und käme dem Gebaren der [Sparkassen] gleich.
        Davon abgesehen, das die Deutsche Post genau das macht.

        Was die Geschichte FB/WA angeht, hier genau das selbe. Der EuGH hat nicht umsonst entschieden das der NUTZER dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann.
        Und jetzt geht ein Aufschrei durch die Welt, das der Nutzer an die jeweiligen Nutzerbedingungen gebunden ist.
        Genau diese Diskussion habe ich schon vor Jahren erwartet, als die Telefonbücher an WA übertragen wurden – das war schon IMMER ohne Einverständnis der Betroffenen illegal.

  4. Bei der Sparkasse KölnBonn musste ich auch etwas unterschreiben. Ich wollte nur schnell eine neue Karte, da meine kaputt war. Die Dame sagte mir wo ich schon mal da wäre, könnte ich das noch schnell unterschreiben, da das sowieso gemacht werden müsse. Es ändere sich nichts war das einzige was sie sagte. Jetzt zweifle ich etwas daran. Woran kann ich denn die Änderung sehen? Kann ich das noch widerrufen? Grundsätzlich stehen die Änderungen wohl hier:
    https://www.sparkasse-koelnbonn.de/de/home/aktionen/datenschutzgrundverordnung.html?n=true&stref=search&q=dsgvo
    Ich bin mir nicht sicher, ob ich das unterschrieben Papier mitgenommen habe. Kann es zumindest akut nicht finden. Leider findet es sich auch nicht in meinem Online-Account.

    1. Hallo, vielleicht war es ja auch nur die Kenntnisnahme der neuen Datenschutzerklärung, die Sie unterschrieben haben. Die Sparkasse wird sicher sagen können, was Sie unterschrieben haben, ich würde da einfach mal nachfragen.

    2. Am Besten der Datenverarbeitung einfach widersprechen. Das kann ziemlich formlos und auch via Mail o.ä. erfolgen. Dabei ergänzen, dass man den Widerspruch bestätigt haben will.

      Schaden tut es auf keine Fall und die Einwilligung klingt genau nach dem Fall hier.

  5. Mal wieder die totale Panikmache. Hat irgendjemand schon mal in der DSGVO gelesen? Wahrscheinlich nicht. Da werden wieder alle Sparkassen und Banken in den Topf der „Einwilligungs-Abpresser“ geworfen. Ich arbeite selbst in einem Kreditinstitut und kenne mich recht gut mit der neuen Datenschutzgrundverordnung aus. Das Problem was ich hier sehe ist, dass die Beschäftigten zu diesem Thema leider nicht ordentlich geschult sind. Und Einwilligen muss niemand. Eine Einwilligung zur Auswertung der personenbezogenen Daten, der Zahlungsverkehrsdaten, zur werblichen Ansprache per Telefon und mit Hilfe der elektronischen Medien (z.B. E-Mail usw.) aber auch die Übermittlung der Daten an Vertriebspartner (Versicherungen, Bausparkassen usw.) können alle einzeln zugestimmt aber auch einzeln widersprochen werden. Ganz wie jeder möchte. Wer von Euch sich über den Tisch gezogen fühlt, geht einfach in Eure Bank oder Sparkasse und sprecht einen Widerspruch aus. Das kann auch per Telefon geschehen und darf nichts kosten, es ist keine besondere Form (Schriftform oder Formular) nötig und muss nicht begründet oder unterschrieben werden. Dann ist alles wieder auf Anfang gestellt und Ihr könnt Euch in Ruhe überlegen was Ihr wollt und was nicht. Ach ja, die Überweisungen. Diese und alle anderen Bank-zu-Bank-Verbindungen werden trotzdem im Zuge der Vertragsabwicklung erledigt. Also alle Überweisungen – ja auch die Daueraufträge, Zahlungseingänge und vieles mehr – geschehen auf Basis des Vertrags zwischen der Bank und Euch. Eine Einwilligung dazu ist nicht notwendig. Sonnst ist die Einwilligung nicht mehr freiwillig und würde Einfluss auf Euren Vertrag nehmen. Und dann gibt es ja noch das Bankgeheimnis. Aber denkt lieber mal über Eure Aktivitäten bei Facebook, Twitter, WhatsApp und all den anderen sozialen Netzwerken nach.
    Kasper O.: Sie haben das nicht verstanden. Es geht nicht darum ihre Daten zu verkaufen. Die DSGVO, das neue Bundesdatenschutzgesetz und das Bankgeheimnis erlauben das nicht und neu ist das auch nicht. Übrigens ist ihr Körper sehr wohl Grundlage eines Geschäfts. Und zwar Arbeitskraft gegen Geld.
    Günter B.: Wenn sie davon wissen, dann sollten sie etwas gegen solche Institutionen unternehmen. Da hilft ihnen jede Polizeidienststelle und/oder ihre Landesdatenschutzbehörde.
    Kasper O.: sie haben es immer noch nicht verstanden. Übrigens schützen die Datenschutzgesetze, die alten wie die neuen, nur natürliche Personen. Es ist kein Geschäft mit der Einwilligung. Selbst wenn sie zu allem einwilligen, werden ihre personenbezogenen Daten nicht verkauft – nein, auch dann nicht. Solche Reputationsschäden kann sich keine Bank leisten.
    Jeremy: zu Überweisungen, siehe oben.
    Kasper O.: Richtig, ihre personenbezogenen Daten gehören ihnen. Niemand hat das Recht ohne Einwilligung des Betroffenen personenbezogene Date zum Gegenstand eines Geschäfts zu machen. Das ändert sich in dem Moment, wenn sie einen Kredit beantragen wollen.
    Fazit ist wie so oft. Nur gefährliches Halbwissen.
    Gruß Max Sonne

    1. @MaxSonne

      Hierzulande sind unsere Körper aus gutem Grund dem Rechtsverkehr entzogen. Arbeitsverträge werden über Arbeitszeit geschlossen und nicht über Arbeitskraft.

      Ob die Bank Daten verkauft oder die Daten selbst auswertet und die herausgefilteren Menschen verkauft, macht für den Betroffenen keinen großen Unterschied. Facebook verkauft in dem Sinne auch keine Daten, sondern den kommerziellen Zugang zu Menschen.

      Ich denke, dass auch bei Krediten meine persönlichen Daten nicht Gegenstand des Geschäfts sind. Oder sind wir inzwischen so weit, dass ich der kommerziellen Verwertung meiner Daten zustimmen muss, wenn ich einen Kredit haben will?

      Ja, im Sinne der DSGVO darf die Bank den Kunden Geschäfte mit ihren Daten vorschlagen.

      Ich halte trotzdem alle bisherigen Datenschutzbestimmungen für prinzipiell nicht tragfähig, denn meine Daten gehören auch mir nicht im Sinne von Eigentum, dessen Nutzung ich im Rahmen eines Geschäfts jemand anderem übertragen darf.

      Wer den Eigentumsbegriff für persönliche Daten einmal weiter denkt, kommt z.B. zu Fragen wie „Wert der Daten“ oder „sind Daten von wohlhabenden Menschen mehr wert als Daten von armen“ oder „zwingt man arme Menschen zum Verkauf von Daten, wenn man die Höhe von Versicherungsbeiträgen oder die Kosten von Girokonten davon abhängig macht“.

      Alle diese Fragen stellen sich gar nicht, wenn wir unsere Daten wie unsere Körper dem Rechtsverkehr entziehen würden.
      So wie ich hierzulande nicht befürchten muss, dass irgendwo im Kleindgedruckten der Zustimmung zu einer OP ein verstecktes Geschäft mit einem meiner Organe lauert, möchte ich auch bei allen Geschäften, für die Daten von mir erforderlich sind, nicht prüfen müssen, ob meine Daten kommerziell verwertet werden.

    2. Meiner Erfahrung nach – und die umfasst inzwischen drei verschiedene Sparkassen – ist das ein systemisches Problem der Sparkassen. Denn auch dreieinhalb Jahre nach diesem Artikel wird von Bankberatern noch die Mär verbreitet, man könne keine E-Mails mehr an den Kunden verschicken (oder wahlweise anrufen). Mein Eindruck ist eher, dass die Kunden hier übers Ohr gehauen werden SOLLEN.

  6. Servus,

    bin selbst bei der Sparkasse-Mittelthüringen. Bisher habe ich keine solche Mitteilung erhalten (weder per Post noch im Online-Postfach). Sollte sich daran etwas ändern, würde ich das weiterleiten.

    Ich gehe aber davon aus, dass die Sparkasse(n) das nun aus Reputationsverlust nicht weiter betreiben werden.

    Gruß

    1. Würde ich nicht so sagen, also bei uns in NRW ist das nun auch angekommen. Und werde nun telefonisch bombardiert mit anrufen.

  7. Der arglistigen Täuschung nach § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) fehlt leider die Strafbarkeit des Täuschenden.
    Zudem gelingt meist der Nachweis einer mündlichen Falschinformation mangels Zeugen/Zeugnissen nicht. Die Banken wissen ganz genau, dass ihnen maximal die Anfechtung der Willenserklärung droht.

    § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
    § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
    § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
    § 142 Wirkung der Anfechtung

  8. > Wer auf ein kostenloses Konto angewiesen ist, wird genötigt seine Daten preiszugeben.
    Falsch. Einmal mehr sehe ich die Vorteile von reinen Online-Banken: Es gibt keine Berater, die meine Zeit stehlen wollen mit Beratung, die ich nicht will oder die mir irgendwelche Unterschriften abquatschen wollen. Ich habe mein Konto mitsamt Ein- und Ausgängen und fertig. Zur Eröffnung mußte ich natürlich die übliche Schufa-Klausel abnicken, andere Auskunfteien habe ich einfach aus dem Formular gestrichen und es gab nie Probleme. Laut Auskunft der Auskunfteien auch keine Anfragen, also wird die Streichung auch beachtet. Zur Einführung der DSGVO gab es lediglich den Hinweis auf die geänderte Datenschutzerklärung. (Bisher) keine Versuche mir irgendwelche zusätzlichen Zustimmungen abzuringen.

    1. Die Tatsache, ob ich Geschäfte online oder präsent abwickle, hat keinen Zusammenhang damit, ob meine Daten Bestandteil des Geschäfts sind.

      Die Geschäfte mit der Werbebranche, die die Sparkassen im Sinn haben, haben wohl eher weniger mit der Zusammenarbeit mit Auskunfteien zu tun.

  9. Sparkasse Holstein hat jetzt einen Button am Geldautomaten. Bevor das Geld kommt soll man „zustimmen“, oder halt auf „weiter“ tippen.

  10. Das Gleiche habe ich in der Zentrale der Sparkasse in Darmstadt erleben müssen – zweifach. Um zu bescheinigen, Studentin zu sein, suchte meine Freundin die nahegelegene Filiale nach vorheriger Terminvereinbarung auf. Das Entgegennehmen der Immatrikulationsbescheinigung müsse noch per Unterschrift bestätigt werden. Hier kamen dann die im Artikel erwähnten, vor ausgefüllten drei Seiten ins Spiel. Glücklicherweise ist meine Freundin äußerst sensibilisiert, wollte die Ausdrucke zunächst lesen und dann ggf. später unterschrieben nachreichen. Die Beraterin reagierte darauf sehr drängend und fordernd. Sei die Unterschrift doch zwingend für das Vertragsverhältnis erforderlich.

    Ein weiteres Mal betraf es dann mich persönlich während eines Kontoumzugs. Ich war bereits durch den ersten Vorfall gewarnt und entsprechend erregt nahm ich den Termin war. Das übliche Prozedere: Ein neues Konto muss eröffnet werden, das alte wird zu einem definierten Termin geschlossen. Das erste, was der Kundenberater ausdruckte, waren die mir schon bekannten Seiten zur Einwilligung der Datenverarbeitung. Als ich ihn sogleich darauf hinwies, diese Seiten nicht zu unterschreiben, gab er an, dass dies Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags sei. Erst als ich ihn auf die Freiwilligkeit der Einwilligung, was zudem auch deutlich in Fettdruck auf den Seiten vermerkt war, hinwies, konnte ich mein Konto eröffnen. 15 Minuten drehte sich das Gespräch um diese angeblich erforderliche Einwilligung. Innerhalb von drei Minuten war die eigentliche Kontoeröffnung abgeschlossen.

    Ich kann bis heute nicht einschätzen, ob der Berater nur unfassbar abgebrüht war oder von Vorgesetzten immens geimpft worden ist, beteuerte er doch mehrfach, nicht gewusst zu haben, dass die besagte Einwilligung freiwillig sei.

    Im Nachgang kontaktierte ich die Datenschutzbeauftragte der Sparkasse, die den Fall intern prüfte. Zwei Wochen später erhielt ich noch einmal eine Art Entschuldigung per Post. Klassische Textbausteine, widerlegbares Blabla, wie wichtig doch der Schutz von Kundendaten sei.

    1. Danke für die Schilderung deines Erlebnisses, Olaf. Du könntest auch eine Beschwerde bei der regionalen Verbraucherzentrale einlegen.

  11. „Solche Reputationsschäden kann sich keine Bank leisten.“
    So wurde auch über Microsoft und Deutsche Post geurteilt, als zum ersten Mal von Hintertüren im Betriebssystem die Rede war, als spätnachts die Einwurfkästen für Briefpost demontiert wurden.
    Aber: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.
    Sind Sparkassen eigentlich öffentlichen Rechts? Dem Interesse der Allgemeinheit verpflichtet?

  12. Hallo,
    mir wurde heute bei der Sparkasse Ulm ein ähnliches oder dasselbe Formular vorgelegt, mit der „Aufforderung“, ich müsste dieses zwecks der Datenschutz-Verordnung unterschreiben. Bzw. das wäre nötig. Ich habe abgelehnt. Im Online Banking wurde ich ebenfalls aufgefordert dies zu zu tun. Dort gab es dann nicht die Möglichkeit diverse check boxen zu deaktivieren. Es gab dann auch nur die option „ja“. Ich habe ebenfalls nichts zugesagt.

    Ich wollte das Ganze dann doch noch mal online bei der Sparkasse nachlesen und bin dann auf dieses gestoßen:
    Hier zuerst der Link zur Sparkasse Ulm.
    https://www.sparkasse-ulm.de/de/home/aktionen/datenschutzgrundverordnung.html

    Und dann in den FAQ ganz unten:

    Frage: „Was passiert, wenn ich nicht einwillige?“

    Antwort: „Ihre Geschäfts­beziehung zur Sparkasse würde auch ohne Ihre Einwilligung unverändert weiter­bestehen.

    Daten, die zur Vertrags­erfüllung, zur Erfüllung gesetz­licher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind, darf Ihre Sparkasse auch ohne Ihre Einwilligung verarbeiten. Eine kompetente, individuelle Beratung sowie viele moderne Services würden ohne Ihre Einwilligung allerdings erschwert oder wären für Sie nicht mehr verfügbar.“

    Das ist großartig, das ist so lächerlich dass es schon wieder gut ist.

    Mfg
    Hans

  13. Die Sparkasse in Ulm hat meiner Mutter heute einen vergleichbaren Wisch andrehen wollen.

    Meine Mutter unschreibt dergleichen Blödsinn aber nicht mehr ohne mich vorher zu kontaktieren.

    Mir kam das ganze schon spanisch vor, und euer Artikel hat meien Vermutung nochmal bestätigt.

  14. Hallo,
    unserer Familie wurde von der Sparkasse Ulm auch eine solche Einwilligung vorgelegt, in ähnlichem Muster wie oben beschrieben, wenn man in der Filiale ist wird man dazu aufgefordert zu unterschreiben.
    Ich habe zunächst nicht unterschrieben weil ich sehr misstrauisch war und es gab einen Termin in der Filiale. Die Beraterin argumentierte dahingehend, dass wenn ich das nicht unterschreibe werden alle Telefonnummern gelöscht und wir werden bei Missbrauch auf dem Giro-Konto oder z.B. bei Missbrauch mit Kreditkartendaten nicht mehr informiert. Auch werden die Informationen zu einem Depot (z. B. Deka-Depot) nicht mehr im Online-Banking angezeigt usw. Alles Punkte von denen in dieser Einwilligung nichts steht.
    Kann laut Datenschutzgrundverordnung einer solchen Einwilligung wiedersprochen werden und explizit die genannten Punkte zugelassen werden? Das gehört doch eigentlich zum Geschäftsverhältnis, dass man, wenn die Sparkasse Unregelmäßigkeiten auf einem Konto vermutet oder feststellt den Kontoinhaber unverzüglich informiert. Hier wird doch mit der Angst des Kunden die Unterschrift erschlichen.

    Viele Grüße
    HP

    1. Die von dir angesprochenen Punkte gehören meiner Meinung nach allesamt zum Geschäftsverhältnis, das von einer Unterschrift der Werbeeinwilligung unabhängig ist. Die Bank kann dich auch so über Probleme (etwa den Missbrauch von Kreditkartendaten) kontaktieren. Die Einwilligung an sich ist freiwillig, du musst sie also nicht unterschreiben. Bei weiteren Fragen und Beschwerden über die irreführenden Angaben der Sparkasssen-Beraterin empfehle ich die örtliche Verbraucherzentrale zu informieren.

  15. Hallo
    War heute 10 Min vor Geschäftsschluss bei der Sparkassen Filiale in Remscheid Zweigstelle Hasten um mir meine fälschlich wegen Verlust gesperrte Girokontokarte zu entsperren. In diesem Vorgang eingebunden wurde dann vor der Entsperrung erwähnt das wir da noch die aktuelle Datenschutzverordung unterschreiben müssen. Diese wurde mir dann auch als erstes Vorgelegt. Ich überflog die Seiten und würde stutzig als ich die vorangekreutzen Felder bemerkte. Ich sagte das ich keinerlei Werbung möchte und auch an Angeboten nicht Interessiert bin und fragte ob dieser Vorgang nötig ist um meine Karte entsperren zu lassen? Diese Frage wurde mit den Worten das man mich in Zukunft nicht informieren könnte wenn beispielsweise meine gesperrte Karte am Kontoauszugsdrucker eingezogen wurde. Was die „Beraterin“ nicht wusste war das ich drei Stunden vorher schon bei ihrer Kollegin war um meine wiedergefundene gesperrte Karte die ich Dummerweise in den Kontoauszugsdrucker steckte wieder zu bekommen und entsperren zu lassen. Dies war nicht möglich da ich meinen Personalausweis vergessen hatte. Diese Beraterin sagte das sie versucht habe mich Telefonisch zu erreichen aber diese Nummer wohl nicht mehr die aktuelle ist. Dies bejahte ich und sagte ihr das ich später nochmal mit dem Personalausweis vorbeikomme.
    Aufgrund dieser Aussage fragte ich die aktuelle Beraterin warum mich auch ohne aktuelle Datenschutzerklärung ihre Kollegin versucht hat mich telefonisch zu erreichen? Ihre Antwort war kurz und knapp „guter Wille“
    Die Türen der Sparkasse schlossen sich und mir wurde gesagt wenn ich die Datenschutzvereinbarung unterschrieben hätte könne sie mir noch genauere Datenschutzhinweise in schriftlicher Form mitgeben.
    Ziemlich gestresst unterschrieb ich dann mit dem Zusatz unter Vorbehalt (der wohl keine Auswirkungen) auf die Unterschrift hat. Nun wurde mir meine Karte ausgehändigt und auf Nachfragen erhielt ich dann auch noch erwähnte Datenschutzhinweise und wurde durch den Personalausgang hinaus geleitet.
    Meine Frage wäre…habe ich Möglichkeiten diese Vereinbarung vollständig rückgängig zu machen und welche Schritte sind dafür erforderlich? Lieben Gruß Robert

    1. Man kann jederzeit schriftlich widersprechen.
      Ich würde persönlich zur Bank gehen und mir auf einer Zweitschrift den Eingang bestätigen lassen.

  16. :-D

    Ich schreibe gerade eine Masterarbeit mit dem Thema Datenschutz, leider musste ich ein solches Vorgehen wie im Artikel beschrieben auch bei der Sparkasse Karlsruhe feststellen.

    Nun könnte man meinen, ich der hier ja den Backround hat fällt darauf nicht rein, denkste alles schnell, schnell mal eben hier und da… Nachdem ich mir den Wisch doch nochmal angeschaut habe, den ich da grad unterschrieben habe interviewte ich die Beraterin…

    Meine Einschätzung die Mitarbeiter haben gar keine Ahnung was sie da tun und blind blöd argumentieren. Das ist so als ob ich versuche eine Junky zu erklären wie schädlich Drogen sind und was alles passieren kann… Ich gab nach 10 min. Diskussion auf ihr das Thema weiter zu erklären…

    Fazit ich werden morgen dem Wisch wiedersprechen… Und mir bestätigen lassen…Hübsch abheften…

    Dann warte ich 1 Jahr….

    Und dann frage ich nach dem Jahr an welche personenbezogenen Daten sie über mich haben und das ich sie einsehen will!
    Nun gibt es 2 Möglichkeiten, entweder da kommt nur meine Adresse etc. oder eine hübsche Auswertung über meine Person dann sind sie fällig :-D
    Daraufhin erfolgt ein Anruf bei meiner Rechtsschutzversicherung die der Laden mir verkauft hat vor Jahren im Anschluss nur noch schnell jemand finden der meinen Schaden in Geld ausdrückt und klack Kohle in mei Täsch…

  17. Hört sich gesund an…
    Die Beraterin in meinem Fall war wohl tatsächlich am lernen. Den ständig stand jemand in ihrer Nähe der sich aber zu der Sachlage nicht äußerte. Schlimm finde ich es nur das sich die Grundprinzipien der Ausbildung/Einweisung von Mitarbeitern der Sparkasse darauf beschränkt Kunden fehlzuinformieren zu verwirren und Situationen des Kunden auszunutzen um ihnen etwas aufzudrücken das völlig unnötig und nur den Kommerziellen Interessen des Institutes gilt. Und das alles mit einem freundlichen stets in der Not helfendem Gesichtsausdruck der durch künstlich ausgebildeter Kundenfreundlichkeit für mich einfach nur falsch wirkt. Herzlichen Glückwunsch zu Ihren toll ausgebildeten Mitarbeitern kann ich da nur der Sparkasse wünschen

  18. Auch mir wurde diese Einwilligung von der Sparkasse Hersfeld-Rotenburg heute in mein elektronisches Postfach „eingeschmugelt“. Angeblich müsse ich zustimmen um das Bonusprogramm „STARS“ zukünftig weiter nutzen zu können.
    Ich finde das ebenfalls äußerst dreist und frech.

  19. Ich wurde 4 x von meiner Sparkasse angerufen und aufgefordert, unbedingt einen Termin mit meiner „Finanzberaterin“ zu machen zwecks Unterschreiben einer Datenverarbeitungserklärung.
    Es gestaltete sich sehr schwierig, den Anrufern zu vermitteln, dass ich an einem Termin absolut kein Interesse habe, aber ich sagte, dass mir die Bank gerne das Formular zuschicken kann, da es ja „dringend“ und „wichtig“ für künftige Beratungen sei. Nun denn, die 3teilige zweiseitige Erklärung kam auf dem Postweg mit bereits ausgefüllten Kästchen mit der Erklärung der Einverständis.
    Betreutes Denken funktioniert bei mir absolut nicht und ich war entsetzt, was ich da für die Sparkasse-Rhein Nahe Bad Kreuznach incl. den VERBUNDPARTNERN unterschreiben sollte. Hab alles deutlich durchgestrichen und zurückgeschickt.

  20. Mein Bericht dazu,
    auch die Sparkasse fordert ihre Kunden auf…
    So wurde auch ich anlässlich eines Schalterbesuches aufgefordert besagte Einwilligungserklärung zu unterschreiben. Die Dame unterstrich diese „angebliche“ Wichtigkeit damit, daß dergleichen ich ja bestimmt schom vom Zahnarzt her kennen würde ??. – ALARM!!-. Schon auch war der Kopf des mehrseitigen Schreiben versehen mit meinem Namen ec..
    Ich bat der Sparkassenangestellte das Schreiben bitte mitnehmen zu dürfen, weil ich dieses gerne in Ruhe durchlesen, mich gegebenfalls juristisch beraten lassen möchte was für ich kostenlos wäre. Mein Ansuchen wurde nicht !! stattgegeben und dies machte schon noch weiter stutzig. Dann bat ich dieses an Ort und Stelle studieren zu dürfen was mir „erlaubt“ wurde.
    Manches dieser Satzung war mir tatsächlich nicht klar geworden, trotz mehrmaligen lesen. Am Ende dann stand darin, daß falls ich das Schreiben nicht gegenzeichnen wolle, mir dadurch keine Nachteile entstehen würden. Dies nahm ich dann auch zum Anlaß es ohne Unterschrift zurück zu geben, mit der wahren Begründung, daß ich manche Ausführungen nicht richtig interpretieren kann . Die Dame entschuldigte sich kurz um Rücksprache zu halten und kam dann mit den Worten zurück, daß dies iO sei.
    Nach einer Woche nun, dies war erst vor 2 Tagen, wurde ich vom Geldinstitiut telefonisch kontaktiert. Es läge ein Schreiben für mich vor, welches ich zu unterschreiben hätte und ob mir dieses zugesand werden könne. Nachdem ich hinterfragte, natürlich schon ahnend um was es sich handelt,- und richtig! ,erklärte ich mich bereit persönlich vorzusprechen. Ich war ja inzwischen auf diese Seite hier im Forum gestoßen was mir die letzte Sicherheit gab mich nicht dem Willen der Bank zu beugen.
    Ich bin gespannt.
    Danke

  21. Ich war gestern bei der Sparkasse Leipzig zwecks neuer GiroKarte da die alte defekt war. Ich hatte vorher diesen Artikel gelesen und dachte ich könne nicht übers Ohr gehauen werden. Falsch gedacht. Als ich am Schalter war forderte mich die Angestellt direkt auf, auf dem elektronischen Pad die neuen DSGVO-Regeln zu unterschreiben. Sie würde mir den Wortlaut in mein elektronisches Postfach schicken. Ich sollte also ungelesen etwas unterschreiben… . Sie meinte das könne ich mir in Ruhe zu hause durchlesen, dann könne der Baum weiterleben. (Ist ein eher linkes Viertel). Ich bestand darauf, dass sie mir die Einwilligung ausdruckt damit ich sie lesen kann. Darauf zog sie die Augenbrauen hoch und fragte mich ob ich tatsächlich 5 Seiten durchlesen möchte. Das empfand ich als ganz schön frech. Sie hat mich über den Inhalt der Einwilligung nicht aufgeklärt. Also durchgelesen und ihr gesagt dass ich das nicht unterschreiben will. Sie fragte mich welche Passagen mich stören und gestrichen werden sollen (Das geht also auch?) . Ich habe keine Ahnung welche Tragweite die 5 Seiten haben. Habe ihr dann die Passagen in denen es um die Weitergabe meiner Daten geht, um Werbung etc. genannt. Sie sagte sie klickt die dann weg. Dann habe ich, dummerweise unterschrieben. Ich habe keine Ausfertigung bekommen und auch nicht kontrollieren können, ob sie die betreffenden Stellen wirklich weg geklickt hat. Warum ich unterschrieben habe weis ich nicht. Habe mich den ganzen Tag darüber geärgert. Abends nach der Arbeit habe ich mich also hingesetzt und nach Musterbriefen gesucht um der gesamten Einwilligung zu widersprechen und alle meine Daten für Direktmarketing und Profiling zu sperren. Hoffe man reagiert darauf. Das Vertrauen in die Bank hat auf jeden Fall einen gehörigen Knacks bekommen da ich jetzt alle Gespräche mit der Bank in Frage stelle(n muss). Jedenfalls schaue ich seit gestern Abend nach Direktbanken. Ich überlege mir noch mich bei der Verbraucherzentrale zu melden. So eine Praxis ist echt unter aller Sau.

  22. Bei mir war es nicht viel besser. Am Ende eines Telefonats letzte Woche wurde ich auf die Datenschutzverordnung verwiesen und ob ich einwillige. Habe dann gefragt, ob es hierbei um Werbung geht. Die Mitarbeiterin der Kreissparkasse Reutlingen meinte dann, dass es nur um eine Kontaktaufnahme per Mail handelt und nicht um Werbung und Sie mir die eingewilligten Unterlagen noch zu schicken wird.
    Ein paar Tage später öffnete ich den Brief und sah, dass ich anscheinend zu allen möglichen Analysen und Werbung per Telefon,Mail und Post eingewilligt habe.
    Ich war/bin sehr verärgert.

    Habe mittlerweile alles widerrufen. Ist auch online möglich.
    Nach Login bei Suche „Kundeneinwilligungen“ eingeben.

  23. Die Sparkasse Holstein sendet leider ein ähnliches Schreiben wie im Artikel gezeigt. Es geht mehr um Werbung als und Datenschutz… sehr schade! Bei dem letzten Telefonat mit dem Sparkassen-Berater wollte dieser mir das Ganze als absolut harmlos verkaufen. Bis heute habe ich noch nicht unterschrieben und werde dies wohl auch weiterhin nicht tun.

  24. Das gleiche habe ich besonders dreist bei der Sparkasse Odenwaldkreis erlebt.
    Das Schreiben wurde mir zugeschickt, ich habe es bewusst nicht unterschrieben, eben wegen der Weitergabe der Daten an Dritte. Dann kam das Schreiben ein zweites Mal, wieder habe ich es ignoriert. Danach wurde das Schreiben einem Familienangehörigen noch einmal mitgegeben mit den Hinweis ich müsse das unbedingt unterschreiben, das wäre „ganz normal“ wegen der DSGVO und weil man mich sonst nicht einmal mehr per Post kontaktieren dürfe (bei dem zweiten Brief ging das aber komischerweise noch ;-) ).

  25. in Schwäbisch Gmünd, Kreissparkasse erlebte ich, dass ich einen Brief bekam, mit der Bitte, ich solle mich doch telefonisch melden. Hierauf ergab sich ein Telefonat in dem mir unter anderen Themen erklärt wurde, dass ich wegen der Datenschutgrundverordnung noch etwas unterschreiben solle. Das Formular hierzu könne mir auch zugesandt werden. Ich bekam also Post von meiner Hausbank mit dem 3-Seiten-Formular Einwilligung pipapo…und sogar einen adressierten Rückumschlag.
    Als ich mir dann die Erklärungen durchlas (Analyse Zahlungsverkehr…Verbundpartner…) roch ich den Braten. Natürlich habe ich nix unterschrieben. Und nun bei meinem Recherchen hierauf gestoßen, was mich in meinem Bedenken bestätigt.

  26. Ich wurde in Paderborn (NRW) ebenfalls unter dem Deckmantel der Anpassungen an die Datenschutzgrundverordnung um eine Unterschrift gebeten. Erst in der Bestätigung im Postfach durfte ich sehen, was ich da eigentlich unterschrieben habe.
    Irgendwie will ich es nicht auf einem Widerspruch sitzen lassen. Die Leute müssen hier gewarnt. werden.

  27. Hallo,
    gestern ist mir in meiner Sparkasse in Neumarkt in der Oberpfalz ebenfalls eine unerhörte Täuschung widerfahren.

    Grund meines Besuchs dort war eine kurze Auskunft, die ich benötigte.
    Die Dame am Schalter meinte daraufhin, dass in meinen Unterlagen noch eine Einwilligung fehlen würde, die benötigt wird, um die Sicherheit des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten oder mich im Notfall anrufen zu können.
    Daraufhin präsentierte sie mir auf einem ca 10x5cm großen Display ein Feld zum unterschreiben, was ich auch tat.
    Heute las ich daheim die Bestätigungsemail dazu. Mit meiner Unterschrift habe ich eingewilligt in:

    A. Analyse der Daten zur Person
    B. Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr
    C. Informationen zu Produkten und Aktionen
    D. Datenaustausch der Sparkasse mit ihren Verbundpartnern

    Nachdem ich dies gelesen hatte, habe ich mein Einverständnis dafür sofort widerrufen.
    Ich finde diese Praxis der Mitarbeiter dennoch unerhört und bin gerade derart erschüttert und mehr als verärgert.

  28. Ich habe von der Sparkasse Birkenfeld eine Aufforderung per Post bekommen, die ich ignoriert habe. Beim Abschluß eines Annuitätendarlehens wurde ich aufgefordert die DSGVO Erklärung zu unterschreiben. Am Bildschirm wurden mir die Punkte vorgelesen und angeklickt. Dann habe ich digital auf einem Pad unterschrieben. Was ich unterschrieben habe, habe ich nicht ausgehändigt bekommen. Heute habe ich einen Werbe und Profiling Widerspruch abgegeben und um eine Kopie von dem Unterschriebenen gebeten. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich das Verhalten fragwürdig finde unter dem Verweis auf diesen Artikel.

  29. Eine kleine Ergänzung. Der Text wurde mir nicht ausgehändigt, ich konnte nicht selbst auswählen welche Daten ich weitergeben wollte. Ich habe auf einem digitalen Pad unterschrieben. Nach dem Lesen der Kommentare auf dieser Webseite habe ich eine Kopie von dem was ich unterschrieben habe in meinem Onlinepostfach bei der KSK Birkenfeld gefunden. Dort war alles angehakt, obwohl ich explizit gesagt habe, dass ich keinerlei Werbung will. Ich gehe davon aus, dass ich meine Geschäftsbeziehung mit der Sparkasse zum nächstmöglichen Zeitpunkt beende. Außerdem werde ich mich erneut bei der Sparkasse beschwerden, bei der Verbrauchezentrale und bei der Schlichtungsstelle. Das ist Täuschung.

  30. Seit kurzem ärgert mich die Sparkasse Münsterland Ost. Wenn ich mich auf der Internetseite der Spk in das Online-Banking einlogge, erschlägt mich gleich ein Werbebanner, der mich fragt ob ich Urlaub machen oder zuhause bleiben will. Habe mich bei meinem Kundenberater zunächst nur fernmündlich beschwert. Mal schauen, was dabei herauskommen wird.

    Ich will diese Direktwerbung in meinem persönlichen Online-Service-Bereich nicht und halte sie für rechtlich bedenklich. Ggf. werde ich dieser Form der Nutzung meiner Daten förmlich widersprechen.

  31. Mir wurde eben genau der selbe Zettel wie derjenige der SPK Schwendt zugesandt, als ich meine Visc-Card bei der Sparkasse Lindau-Memmingen-Mindelheim kündigen wollte – kommentarlos untergejubelt quasi. Ich schrieb folgendes zurück:

    „Guten Tag xy,
    anbei habe ich ihnen die eingescannte & unterschriebene Kündigungserklärung gepackt, die Kundeneinwilligung zum Datenschutz wird – soweit ich das verstanden habe – für den normalen Geschäftsbetrieb ja nicht benötigt. Falls doch, geben Sie mir kurz Bescheid, dann sehe ich mir das Schreiben nochmal im Detail an.“

    Die Antwort kam prompt per E-Mail:

    „…Ich benötige ebenfalls die Datenschutzgrundeinwilligung von Ihnen unterschrieben zurück. Dies hat ausschließlich mit dem täglichen „normalen“ Geschäftsbetrieb zu tun. Ansonsten kann ich Sie künftig weder anrufen, noch mit Ihnen per E-Mail in Kontakt treten oder Sie beraten, da mir bei Widerspruch alle Daten von Ihnen im System unkenntlich gemacht werden. Bitte unterschreiben Sie die Datenschutzgrundverordnung. Es bleibt alles so, wie Sie es bis jetzt gewohnt sind. Falls Ihnen dies nichts sagen sollte (Sie hatten die letzten Monate vielleicht schon Berührungspunkte sei es im Job, Arztbesuch, E-Mail-Account,…), können Sie sich gerne mit mir telefonisch in Verbindung setzen.“

    Woraufhin ich antwortete

    „Sehr geehrte Fr. xy,
    vielen Dank für Ihre prompte Rückmeldung. Bzgl. der Kundeneinwilligung zum Datenschutz: Hier würde ich Sie kurz bitten mir folgendes schriftlich zu bestätigen, nur um sicher zu sein: ‚Die Einwilligung zum Datenschutz, wie dem Kunden per Post übergeben, wird von der Sparkasse und/oder Ihren Verbundpartnern in keinem Fall zu Werbezwecken genutzt, die Unterschrift des Kunden gewährleistet ausschließlich die Kontaktaufnahme – d.h. telefonisch oder per E-Mail – im Rahmen der normalen Kontoführungsaktivitäten. Ohne diese schriftliche Einwilligung ist es der Sparkasse in Zukunft nicht mehr möglich den Kunden auf dem beschriebenen Weg zu kontaktieren‘ “

    Nun bin ich gespannt was kommt :-)

  32. Mich hat grade eine junge Mitarbeiterin der Sparkasse Köln/Bonn angerufen und wollte mit mir über die Einwilligung zur Datenschutzverordnung sprechen und ob ich 2 Minuten Zeit hätte. Allein dieser Anruf wunderte mich sehr. Ich sagte ihr, dass ich ja gar nicht ihre Identität am Telefon prüfen könne. Dann sollte ich doch bitte in der Filiale vorbei gehen und unterzeichnen.
    Nachdem ich die Beiträge hier durchgegangen bin, weiß ich, wie der Hase läuft und werde es ignorieren. Ich kann auch ganz einfach meine Bank wechseln…..

  33. Sparkasse Olsberg (Sauerland) verteilt die gleichen Dinger.

    Lediglich „Einwilligung Datenschutz“ und die Bitte zu unterschreiben.

  34. Sparkasse Offenburg dasselbe, kann nur abraten. Auch in der Vergangenheit gab es „Jahresgespräche“ o.ä. in dem über Versicherungen usw. gesprochen wurde.

  35. Die haben wohl einen KNAX!

    Mit List und Tücke hat auch die Sparkasse Pforzheim Calw versucht, mir die Einwilligung in die umfangreiche Nutzung meiner persönlichen Daten abzuluchsen.
    Mit einem Anschreiben, betitelt mit dem Betreff „Aktualisierung unserer Kundendaten“, in dem die Kundendaten auf Aktualität abgefragt werden (die haben schon alles, bis auf die geschäftliche Telefonnummer – trotzdem soll ich nochmal alles von Hand ausfüllen…), wird die zweiseitige „Einwilligung Datenschutz / Ansprache“ zum Unterschreiben mitgeschickt.
    Will heissen:
    – Mehr wissen – besser beraten
    – Analyse der Daten zur Person
    – Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr
    – Informationen zu Produkten und Aktionen (also vollumfängliche Werbezustimmung, auch telefonisch)
    Wahrscheinlich das vielen anderen auch bekannte Formular.
    Alles schon vorangekreuzt mit umfasssender Zustimmung zu allem.
    Leider hat man es versäumt, mir die darin als Anlage aufgeführte Liste „Verbundpartner aus der Sparkassen-Finanzgruppe zu den Einwilligungen“ beizulegen.
    Naja, macht nichts – ich werde das so oder so nicht unterschreiben.
    Immerhin wird auf dem Formular betont, dass die Zustimmungen freiwillig sind, und eine Nicht-Zustimmung oder ein späterer Widerrruf sich nicht auf die Geschäftsbeziehung auswirkt.
    Aber dieses Vorgehen wird sich auf die Geschäftsbeziehung auswirken!

    Das war wohl der missglückte Versuch, einen Kunden, der so oder so schon Jahre nicht in der Filiale war und sämtliche Versuche seiutens der Sparkassenfiliale, telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren, dankend abgelehnt hat, zur Unterschrift zu nötigen.
    Der Schuss ging nach hinten los! Ich spiele schon einige Zeit mit dem Gedanken, zu einer Direktbank zu wechseln. Nun werde ich das wohl in Angriff nehmen.

    Nero (der Hund von Didi und Dodo)

  36. Hallo, ich habe erst in der letzten Woche einen Anruf meiner Sparkasse erhalten. Mir wurde ganz klar gesagt, man würde mich anrufen da aufgefallen sei, dass ich die neue Datenschutzvereinbarung immer noch nicht unterschrieben habe und dies von Nöten sei. Man könne mir ansonsten meine Fragen z.B. am Schalter oder per Mail nicht mehr so einfach beantworten.
    Da ich kaum Zeit habe in die Geschäftsstelle zu gehen sende man mir die Unterlagen zu und ich könnte diese nach Unterschrift in den Briefkasten der Sparkasse einwerfen.
    Auch bei mir war alles VORANGEKREUZT und ich hatte garkeine Wahl mit einzelnen Punkten nicht einverstanden zu sein.
    Ich habe aufgrund dessen auch nichts unterschrieben oder eingeworfen. Ich werde das aber bestimmt nochmal in der Filiale oder brieflich deutlich machen, dass es so nicht gehen sollte / kann.

  37. Bonität, Einkommen, Geldanlagen, finanzielle Situation sind Waren der Sparkassen.

    Mir wurden von einer Mitarbeiterin der Sparkasse zwei Formblätter „Dateneinwilligung“ und „Einwilligungen Datenschutz/ Ansprache“ in einem Gespräch sehr überraschend mit dem Hinweis zur Unterschrift vorgelegt, dass wir das Gespräch ohne meine Unterschriften nicht fortsetzen könnten. Davon überrumpelt, habe ich zunächst unterschrieben und nach dem Durchlesen der Formblätter zuhause alles widerrufen.
    Mit Verbund- und Kooperationsunternehmen der Sparkasse wie Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz-, Sach-Versicherungen, Bausparkassen und Unternehmen, deren Geschäft sich aus ihrem Namen wie ÖBAV, NWAK gar nicht auf den ersten Blick erschließt, sollten meine Daten verknüpft und gemeinsam ausgewertet werden. Dazu würden auch von mir gehaltene Produkte, Daten zu Verträgen, meine Bonität und finanzielle Situation, mein Einkommen und meine Geldanlagen gehören. Ich finde, derartige Zustimmungen von Kunden zu verlangen, ist nicht wirklich seriös, weil sie sogar das Bankgeheimnis teilweise aufheben.
    Wenn ein Kunde der Sparkasse dem zustimmt, ist das seine persönliche Entscheidung, ich möchte sagen Dummheit. Stimmt der Sparkassenkunde aber unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu, wird er genötigt zuzustimmen, weil sonst wie vielfach geschehen angeblich keine Kommunikation mehr mit ihm möglich sei, so bewegt sich die Sparkasse auf juristischem Glatteis. Die unter diesen Voraussetzungen vom Kunden erteilte Zustimmung ist unwirksam.
    Die Tatsache, dass die Sparkassen mit solchen Methoden arbeiten, zeigt über die juristische Fragwürdigkeit eine ethische Verwerflichkeit, die nicht Vertrauen, sondern Misstrauen generiert. Ich weiß von keiner Bank, die so mit Daten von Kunden umgeht wie die Sparkassen.

  38. Dieser Fall ist nun bei mir auch eingetreten.
    Hatte einen Termin bei meiner lokalen Sparkasse, wurde von denen aus dazu angerufen & dachte, geh ich einfach mal hin.
    Meine „Beraterin“ bat mich dann, kurz noch was zu unterschreiben (In Digital), damit sie mich „weiterhin per Telefon kontaktieren kann & um auf Daten der Bausparkasse zugreifen zu können“.
    Sie hat mir nicht mal gezeigt was ich da unterschreibe, sondern einfach gebeten auf dem digitalen Touchpad zu unterschreiben. Habe ich dann blauäugig gemacht. Auf meine Nachfrage vor Ort, hieß es von ihr, ich bekomme davon eine Kopie in mein Digitales Postfach.
    Einige Tage vergingen, nichts kam. In der Zeit bin ich auch auf diesen Artikel hier gestoßen.
    Auf meine telefonische Nachfrage bei Ihr, hat Sie mir eine PDF zukommen lassen. Darin stehen allerdings nur sehr allgemeine Dinge & auch nirgends ist meine Unterschrift zu finden. (Sieht so aus wie eure Kopie im Artikel oben, allerdings nur die letzten 4 Seiten). Jetzt habe ich nochmal nachgefragt, ob da nicht was fehlt. Ich weiss nämlich, dass die 1. Seite aus eurer Kopie so aussieht wie das, was bei meinem Termin kurz auf dem Display zu sehen war, bevor ich gedrängt wurde, zu unterschreiben. Das ist echt dass allerletzte. Wenn sich meine Vermutung bestätigt, reiche ich überall Beschwerde ein & werde die Bank wechseln.

  39. An alle, muss ich die Datenschutzverord. also bestätigen? Was ist wenn ich es einfach nicht bestätige? Bleibt es einfach dann dabei? Ich habe vor Nein zu sagen!

    LG: MARIA

  40. Neulich wurde ich auch aufgefordert für eine Unterschrift vorbeizukommen, weil aufgefallen sei, dass meine Zustimmung zur EU-Datenschutzgrundverordnung fehlt.
    Habe dann per Post genau das gleiche Dokument bekommen.
    Alles ist vorangekreuzt und die Anlage mit den Verbundpartnern fehlt. Als ich gelesen habe, dass die Einwilligungen freiwillig sind, habe dich das einfach weggeräumt.
    Ich wundere mich über die Formulierung, dass etwas fehlt und nicht dass sie eine Einwilligung für Werbezwecke wollen.

  41. Meine Sparkasse hat mir einen neuen Vertrag zur Unterschrift zugesandt, mit dem ich neuen AGBs und Verwahrentgelt, also Negativzinsen, zustimmen soll. Ich habe brieflich abgelehnt und wurde mehrfach telefonisch aufgefordert, einen Beratungstermin zu vereinbaren, um mir Möglichkeiten aufzuzeigen, das Verwahrentgelt zu vermeiden. Ich weiß von Beratungen bei einer anderen Bank, dass es dabei um Aktienkäufe, Fonds und ähnliche Risikoanlagen geht, und wollte nicht beraten werden. Bei meinem nächsten Besuch in der Filiale wurde ich dennoch unter einem Vorwand ins Beratungszimmer komplimentiert und erhielt sehr freundlich die schon bekannten Vorschläge. Der Clou war, dass ganz nebenbei meine Unterschrift auf einem elektronischen Tablet verlangt wurde, weil sie zu Vergleichszwecken bei unklaren Vorgängen gebraucht werde. Zum Glück verweigerte ich diese elektronische Unterschrift, weil mir trotz des Vorzeigens einer nichtssagenden Bildschirmansicht, die ich wegen größerer Distanz kaum erkennen konnte, der Verdacht kam, dass nun meine Unterschrift unter einem neuen Vertrag erschlichen werden könnte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.