Überall in Deutschland holen Sparkassen derzeit Einwilligungen ihrer Kunden ein, um ihnen auf Basis von persönlichen Daten und Überweisungen Werbung für Bankprodukte zuzustellen. Dabei sind die Sparkassen-Mitarbeiter nicht immer ehrlich: Über ein Dutzend Sparkassen-Kunden von Schwerin bis Tuttlingen im Schwabenland berichten netzpolitik.org, mit falschen Begründungen zur Unterschrift gedrängt worden zu sein. Bankberater sagten ihnen, sie würden lediglich ihr Einverständnis geben, im Notfall oder bei ungewöhnlichen Kontobewegungen kontaktiert zu werden. Für solche Fälle ist aber keine Einwilligung nötig.
Aus neun Bundesländern haben wir ähnliche Schilderungen von Kunden gesammelt, die sich nach einem Aufruf bei uns meldeten. Darunter befinden sich kleine Institute wie die Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt, aber auch die Kreissparkasse Köln – immerhin drittgrößte deutsche Sparkasse. In allen Fällen fühlen sich die Kunden über den Zweck der Einwilligung getäuscht.
Wir berichteten bereits vor zwei Wochen über fragwürdige Methoden einer Sparkasse in Brandenburg. Mitarbeiter der Stadtsparkasse Schwedt und der Mittelthüringischen Sparkasse teilten ihren Kunden mit, dass die Bank sie künftig nur kontaktieren könnte, wenn sie dazu ihre schriftliche Einwilligung geben. Den Kunden legten die Berater mehrere ausgedruckte Seiten mit bereits vorausgefüllten Ankreuzfeldern vor. Tatsächlich handelt es sich bei dem Dokument um eben jene Einwilligung zu Werbung und Datenauswertung.
Datenschutzregeln als Vorwand
Dies widerfuhr auch einem Kunden der Sparkasse Leipzig. Im April war er wegen einer Bankangelegenheit am Schalter und wurde um seine Unterschrift unter ein Formular gebeten: „Mir wurde gesagt, ich müsste wegen neuer Datenschutzregeln zustimmen“, schreibt der Leipziger, der seinen Namen hier nicht lesen möchte, in einer E-Mail an netzpolitik.org. „Es bleibe alles wie bisher, es gehe nur darum, dass sie mich kontaktieren dürfen. Bei meiner impliziten Nachfrage wurde mir gesagt, dass dies keine Werbeanrufe erlaubt.“ Der Kunde vertraute dem Mitarbeiter und unterschrieb die Einwilligung, ohne das Formular gelesen zu haben.
Das tat er im Nachhinein, als er das Formular zugeschickt bekam. Der Leipziger fand darin völlig andere Sachverhalte wieder, als ihm der Mitarbeiter im Gespräch vermittelt hatte. Im Einwilligungsformular heißt es: „Ich möchte von der Sparkasse informiert werden über Produkte und Aktionen der Sparkasse und ihrer Verbundpartner [..] per Elektronischer Post [und] Telefon.“ Entgegen der Aussage des Mitarbeiters sind also Werbeanrufe erlaubt. Der Mann widerrief seine Einwilligung und beschwerte sich beim Datenschutzbeauftragten.
Die Sparkasse Leipzig erklärte auf Anfrage, dass ihre Mitarbeiter im Kundengespräch über die Freiwilligkeit der Einwilligung und das jederzeit gegebene Widerspruchsrecht aufklären. Zum konkreten Fall nahm sie nicht Stellung.
Verbraucherschützer sammeln Beschwerden
Handelt es sich schlicht um Einzelfälle, in denen schlecht kommuniziert wurde? Oder wissen die Mitarbeiter einfach nicht ausreichend über den Datenschutz Bescheid? „Die über 130.000 Berater der 385 deutschen Sparkassen sind angehalten und geschult, ihren Kunden die Inhalte und den Zweck der einzelnen Bausteine der Einwilligungserklärung zu erläutern“, schreibt die Sparkasse Vorderpfalz.
Das bestätigt der Dachverband der Sparkassen. Die Sparkassen hätten umfangreiche Unterlagen zum Umgang mit der Werbeeinwilligung erhalten, schreibt uns ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Man gehe davon aus, dass sich alle Mitarbeiter daran halten würden.
An der Darstellung des Sparkassenverbandes äußern Verbraucherschützer allerdings Zweifel: „Die Anzahl der in das Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gemeldeten Fälle aus dem Bundesgebiet weist in die Richtung, dass es sich bei den Werbeeinwilligungen nicht um bedauerliche Einzelfälle handelt“, sagt Kerstin Schultz vom Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale. Das Team aus Leipzig sammelt Beschwerden aus ganz Deutschland. „Wir werden daher die weiteren Entwicklungen sehr genau im Fokus behalten“, erklärt Schulz.
„Notwendiger Papierkram“
Ein Beispiel von der Kreissparkasse Tuttlingen: bei einem Bankgespräch wurde einem Kunden die Werbeeinwilligung „als notwendiger Papierkram“ zur Einhaltung der seit kurzem wirksamen Datenschutzgrundverordnung vorgelegt, schreibt er uns. Er fragte nach, ob er dadurch Werbung bekommen würde. Darüber solle er sich keine Sorgen machen, sagte ihm der Sparkassen-Mitarbeiter. Von ihm würde er keine erhalten. Die Einwilligung sei Formsache. Der Kunde unterschrieb und wurde durch unseren Artikel auf den tatsächlichen Inhalt des Schreibens aufmerksam.
Die Kreissparkasse Tuttlingen reagierte nicht auf eine Anfrage nach einer Stellungnahme. Andere Institute schon. „Wenn Kunden den Eindruck hatten, sie seien zu einer Einwilligung gedrängt worden, so muss es sich um ein Missverständnis handeln“, schreibt etwa die Sparkasse Karlsruhe. Auch ohne gegebene Werbeeinwilligung könne die Bank alle Bankgeschäfte ausführen und Kunden im Notfall kontaktieren. Das bestätigen uns auch andere Sparkassen.
Kunden fühlen sich getäuscht
Rechtlich haltbar ist die dubiose Einwilligungsfischerei ohnehin nicht. In Fällen, in denen Mitarbeiter Kunden falsche Angaben zum Inhalt der Einwilligung machen, sei die Einwilligung unwirksam, sagte Rechtsanwalt Matthias Lachenmann gegenüber netzpolitik.org. Jede Einwilligung müsse informiert erfolgen, „der Betroffene muss also wissen, in was er einwilligt“, erklärt der Anwalt. (Mehr zur rechtlichen Lage in diesem Artikel.)
Die Sparkassen wären gut beraten, dies ihren Mitarbeitern nahe zu bringen. Schließlich haben sie viel zu verlieren: Derzeit geben Verbraucher den Sparkassen beim Datenschutz einen höheren Vertrauensvorschuss als anderen Finanzinstituten. 44 Prozent der Sparkassen-Kunden haben laut einer aktuellen Studie „starkes“ oder „sehr starkes“ Vertrauen in den Datenschutz ihrer Sparkasse. Kleine Skandale wie um die Werbeeinwilligung oder leichtfertige Beratungen können dieses Vertrauen leicht zerstören.
Hallo NPO Team,
ich komme aus dem Saarland und wurde ähnlich wie in dem Artikel dazu angehalten bei einer Banksache bitte formhalber dieses Dokument zu unterzeichnen.
Nachdem ich Anfing mir das zwei seitige Dokument durchzulesen habe ich mich dazu entschlossen meine Einwilligung erst später zu geben. Für mich gab es da ja kein Problem da ich per Zufall an diesem Tag auf der Bank war und es aus meiner Sicht keine Notwendigkeit gab das direkt zu unterzeichnen.
Darauf wurde mir erklärt das ich jetzt die Zusage mit meiner Unterschrift erteilen muss sonst würde Sie, als Bank Beraterin, direkt einen Wiederruf einleiten müssen. Das fand ich etwas frech und ließ mich auf diesen Druck nicht ein. Ich bin nach eurem Artikel ganz froh das ich nicht unterschrieben hab. Das Original Dokument habe ich noch falls Ihr das benötigt. Danke für Eure Arbeit!
Tu es mal auf Picdump oder so und linke es hier :) #spannend
Um welche Sparkasse geht es? Bin auch aus dem Saarland.
Vodafone Verträge sind keinen Deut besser, eher schlimmer. Da kann man einmal die Häkchen wegmachen und kommt dann später über eine Seite, in der die wieder gesetzt sind. Man muss also mindestens 2x aufpassen, dass die auch wirklich nicht gesetzt, bzw die Ablehnung dann auch richtig gespeichert wurden. (Das ganze war vorgestern, also nicht in der grauen Vergangenheit)
Wenig Vertrauenserweckend, aber unsere hochheiligen Telekommunikationsunternehmen haben ja vermutlich einen Schutzstatus wie die SCHUFA o.Ä….
Vodafone, my old love. Die schrecken sogar vor Manipulation der Vertragslaufzeit und bei erzwungenem Recht vor Racheaktionen (verfrühtes Abschalten des gesamten Telefonanschlusses) nicht zurück. :D
Sparkassen dürfen das, die sind seit spätestens 2008 iwie von Haus aus root…
Ich selbst kann diesem Artikel, entgegen der vorgehenden Kommentatoren, nicht zustimmen. Durch meine Sparkassenberaterin wurde ich in einem persönlichen Gespräch umfassend darüber informiert, welche Themen die Einwilligung tangiert. Verwundert bin ich etwas über die Darstellung, dass nur Sparkassen hier eine Unterschrift einfordern. Mein Autohaus, mein Frisör und mein Zweit-Kreditinstitut haben mir lediglich einen Zettel vorgelegt und gemeint, dass ich diesen wegen neuer Datenschutzregeln einfach unterschreiben müsste. Daher wundert es mich sehr, dass die Sparkasse hier derart negativ dargestellt wird. Ich persönlich habe zu diesem Institut definitiv mehr vertrauen als zu anderen Banken.
Übrigens … Was macht eigentlich netzpolitik.org mit meinen Daten, die ich für einen Kommentar eingeben muss? Darüber sollte ich gem. Artikel 13 Abs. 1 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung informiert werden …
Die Datenschutzerklärung von Netzpolitik.org scheint nur für Frauen zu gelten. Es ist ausschließlich von Nutzerinnen die Rede. Für männliche Nutzer scheint es keinen Datenschutz zu geben. Ob das wirklich rechtskonform ist, halte ich für fraglich.
och komm, wegen einem generischem Femininum machst Du jetzt nicht wirklich solch eine Welle. Und ja, das Binnen I wird eigentlich groß geschrieben, aber das ist wohl eher das kleinere Übel. Du kannst ja den Text gegenlesen, korrigieren und einreichen.
DAVON lebt NP eben auch.
Auch bei mir wurde die Einwilligungseklärung ordentlich erklärt und ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen (Kölner Sparkasse). Meine bestehende fehlende Einwilligung zu Post- und Telefonwerbung wurde übernommen. Die junge Beraterin meinte, dass alle Berater eine Schulung dazu gemacht haben. Zumindest ich habe nichts zu beanstanden.
„Ich selbst kann diesem Artikel, entgegen der vorgehenden Kommentatoren, nicht zustimmen.“
Als hätten sich das alle aus den Fingern gesagt. Die Spaßkassen wurden nun jetzt dabei erwischt, und zwar auffällig viele. Unangenehm, klar, aber selbstverschuldet. Was liegt nun dir daran, das unter den Teppich zu kehren zu wollen oder zu relativieren, und danach noch mit Abmahnung drohen? Einfach keinen Scheiß machen und gut ist. Das ist doch das Image, das die Sparkassen ihren Kunden vermitteln wollen, also warum nicht danach handeln? Obacht, liebe Leser!
Und vielen Dank an NP.org für die Vorwarnung. <3
Ich habe mir die Sparkassenunterlagen angesehen. Nix zu meckern. Irgendwie sollte ein mündiger Mensch schon lesen, was er unterschreibt. Das Geheule wirkt angesichts der Praktiken der wirklichen Datenkraken aufgesetzt und überzogen.
Wenn Sie meinen. Ich werde dennoch mit Kreditangeboten und Werbung überschüttet. Eine andere Bankengruppe, liegt etwas zurück. Auf Nachfrage hieß es damals, ich könne mich nur nicht mehr an meine Einwilligung erinnern. Diese hätte ich einst zweifelsfrei erteilt – Es stünde ja so im Computer. Seltsamerweise waren fragliche Unterlagen, die zu einer Klärung hätten beitragen können, nicht mehr auffindbar. Könnte möglicherweise damit zusammenhängen, dass ich nie eine derartige Einwilligung unterschrieben habe.
Das ist sicher lästig, wenn der Briefkasten überquillt und man die E-Mails kaum noch überblickt. Nur: dann hilft ein Widerspruch! In der Zeit, wo wir hier kommentieren, ist der eingelegt. Ich finde, das Problem sind die schwarzen Schafe, die mir genau diese Möglichkeit gar nicht erst einräumen. Und das sind nicht die Banken und schon gar nicht die Sparkassen.
Ehrlich gesagt finde ich es besser, überhaupt gefragt zu werden. Meine Volksbank hat mir einfach neue Datenschutzhinweise geschickt und darin geschrieben, was sie mit meinen Daten alles anstellt. Ich bin sicher, das lesen die meisten Kunden nicht. Hier müsste ich ein eigenes Schreiben aufsetzen, um zu widersprechen.
Warum werden hier nur die Sparkassen benannt? Holen die Volksbanken, Commerzbanken und wie sie alle heißen keine Einwilligung ein? Bei Online Shops und in Apps werde ich regelrecht dazu gezwungen einzuwilligen, ansonsten komme ich nicht weiter. Ist denn das so in Ordnung? Ich glaube kaum…
Ich wurde von meiner Sparkasse vernünftig und umfangreich zu dem Thema beraten und habe die Einwilligung auch erteilt.
Man wird nicht dazu gezwungen ein zu willigen. Wenn ja, dann wäre das illegal und wenn du so etwas entdeckst, dann dokumentiere es. Du kannst es später gerichtlich Ahnden und bekommst deine Auslagen für den Rechtsstreit UND GANZ NEU: Gemäß Artikel 82 DSGVO auch eine Entschädigung für immaterielles. So wie zb bei einer Beleidigung. Die Entschädigung bei genötigte Datenweitergabe liegt bei ca 1000€. Muss übrigens auch nicht versteuert werden, da das keine Zahlung für entgangenen Lohn ist. Informiere dich diesbezüglich weiter bei dein Anwalt und/oder dein Steuerberater.
Was wohl los wäre wenn die Menschen endlich begreifen, das Fiatgeld nur Zahlen im Computer sind und einfach nichts anderes sind wie Schulden. Deshalb ja auch Schuldgeldsystem.
@simon, ich darf mal an die zwei Seiten eprimo erinnern. Das war keine Einwilligungserklärung sondern eine Festlegung, das die Kundendaten verkauft werden.
Hallo, geht’s noch??
„… sammeln Beschwerden..“?? Ist das alles?
Hey es gibt nun eine DSGVO und da muss man mit aller Härte durchgreifen!
Diesen Sparkassen gehört eine geharnischte ABMAHNUNG von den üblichen Winkeladvokaen mit hoher Geldforderung geschickt.
Was glauben die eigentlich wer die sind??
Das Problem ist dass man nachweisen muss dass man nicht aufgeklärt wurde. Und wer geht mit Zeugen zum Sparkassenschalter? Eine Bodycam wäre sicherlich nicht erlaubt und verstieße gegen das Persönlichkeitsrechts des Mitarbeiters. Aber Recht haben sie! Eine Strafe muss her. Aber so bleibt einem nur, mit den Füßen seinen unmut kund zu tun. Andere Banken suchen auch Kunden.
Hallo,
auch mir ist Ähnliches widerfahren – in einer Wüstenrot – Filiale in Hannover.
Ich wurde vor kurzem von Herrn [Name entfernt, Red.] in der Wüstenrot-Filiale in der Stephanusstr. 11, Linden-Mitte, über den Tisch gezogen.
Ich wollte in besagter Filiale mein Konto kündigen.
Wurde von H. Niedrum auch nett bedient & mit Kaffee versorgt. Wir sprachen also über die Kündigung- etwas ausführlicher, da es ein nicht ganz einfacher Fall war.
Er meinte, alles kein Problem. Ich solle nun die PDF, die er mir kurz am PC zeigte, elektronisch unterschreiben. Er schicke mir diese dann per Mail. Und ich solle ihm die wieder zurückschicken & die Kündigung bestätigen.
Zuhause sah ich dann, dass diese PDF rein gar nichts mit einer Kündigung zu tun hatte. Sondern ich hatte eine Einwilligung zur Weitergabe & Verwendung meiner Daten unterschrieben! Auch in seiner Mail schrieb er nichts von der Kündigung.
Dass er sich nur vertan hat, glaube ich nicht. Im Nachhinein habe ich mich gewundert, dass er überhaupt nicht in mein Konto geschaut hat – das war das erste, was die Kundenberatung am Telefon machte. Ausserdem zeigte er mir die PDF nur ganz kurz durch Drehen des Monitors- normalerweise wird einem sowas doch immer vollständig zum Lesen vorgelegt. Da ich mich sehr weit über den Tisch hätte beugen müssen, um diese lesen zu können, habe ich drauf verzichtet… Auch in seiner Mail schrieb er kein Wort von Kündigung.
Viele Grüße,
Bettina
Auch bei der Sparkasse Leipzig wurde ich genötigt, die DSGVO-Einwilligung zu unterschreiben. Ungelesen wohlgemerkt. Auch ohne Aufklärung über den Inhalt. Ich sollte auf einem Pad unterschreiben und sie würde mir die Erklärung in mein elektronisches Postfach schicken. Habe mir die 5 Seiten ausdrucken lassen und gelesen. Verstanden habe ich nur sehr wenig davon. Habe ihr gesagt was ich gestrichen haben will. Nachprüfen konnte ich es nicht. Hat sie auf dem Bildschirm gemacht. Unterschreiben sollte ich, sonst könne mir keine neue Girocard ausgestellt werden (War wegen einer defekten da). In meinem elektronischen Postfach ist nichts. Habe dann gleich eine Mail aufgesetzt und der gesamten Einwilligung widersprochen und meine Daten zur Weiterverarbeitung zwecks Direktmarketing und Profiling widersprochen. Und ich habe mir die Frage gestellt warum es überhaupt die Sparkasse sein muss und meine Schlüsse gezogen.
Kurz.
Ich wurde auch genötigt das Ding mal schnell zu unterschreiben(KSK).
Mitgenommen: vorangekreutzte Felder?! Alles „offentsichtlich“ Werbung?!
Mitarbeiterin war erstaunt, das Ich nicht unterschreiben wollte. (Im Notfall…)
Ich: „Das Geschäftsverhältnis ändert sich nicht, wenn ich ablehne!“
Sollte zum Sachbearbeiter. -> Abgelehnt!
Am Einwurf für Überweisungen im Vorraum bei meiner Filiale:
„Dringend. Kundeneinwilligung unterschreiben.“
Ohne Worte
LG