Ein „Recht auf Reparatur“ sollen zurzeit diskutierte Gesetzentwürfe verankern, die in acht US-Bundesstaaten auf dem Tisch liegen. Darin wird gefordert, dass die Hersteller ihre Originalersatzteile auch an Verbraucher und unabhängige Dienstleister verkaufen sowie Diagnose- und Reparaturanleitungen öffentlich zugänglich machen.
Unternehmen wie Apple stellen sich dagegen, da sie mit ihrem Monopol auf den Reparaturservice viel und langfristig verdienen. Zudem befürchten Großkonzerne, dass solche Initiativen als Blaupausen für andere Bundesstaaten – und den Rest der Welt – dienen könnten. Dabei schrecken sie nicht vor überzogener Argumentation zurück: So soll etwa ein Apple-Repräsentant behauptet haben, Nebraska würde zum Mekka für zwielichtige Akteure („mecca for bad actors“) werden, sollte der dort vorliegende Gesetzentwurf auch Mobiltelefone miteinbeziehen.
Das Recht auf Reparatur ist für jemanden, der die Philosophie hinter Free & Open Source verstanden hat, das selbstverständlichste Recht der Welt. Es in Frage zu stellen, ist nicht nur eine Sauerei, sondern ein Frevel auf vielen Ebenen.
Wer Lobbyarbeit dagegen betreibt,
a) geriert sich als Feind der Umwelt (geplante Obsoleszenz),
b) schwingt sich zum Bestimmer über den Einsatz seiner Technik auf, beschränkt die Phantasie der sie nutzenden Gesellschaft und baut Herrschaftsinstrumente für staatliche Kontrollfreaks (passiert in vielen Bereichen schon ganz krass, besonders im Mobilfunk)
c) verachtet sein Kunden (die sich mit Antifeatures, also absichtlich zu ihrer Schädigung und Gängelung eingebrachten Mängeln herumschlagen müssen),
d) verarscht seine Kunden (die Begründungen von a und c greifen, außerdem wird unnötiger und exklusiver Geldschneiderei Tür & Tor geöffnet und zudem werden halbseidene Geschäftsmodelle wie „illegales“ und teures Unlocking befördert, statt eine gesunde Kultur der Ownership über die eigene Technik zu befördern)
e) verachtet letztendlich die Aufklärung (über die rein praktischen Stolpersteine hinaus wird das Recht, sich kritisch-forscherisch mit der Umgebung auseinanderzusetzen, in Frage gestellt)
Den Verlust des Garantieanspruches zu beklagen, halte ich nicht für klug.
Die Garantie dürfte mMn ruhig an die Bedingung geknüpft sein, daß während der Garantiezeit eben nur „Berechtigte“ an den Geräten rumbasteln. Ganz einfach schon deshalb, um Streitigkeiten zu vermeiden, ob das unautorisierte Basteln nun ursächlich, verschlimmbessernd oder ohne Auswirkung war.
Beispiel: Wenn ich einen Neuwagen kaufe, lass ich genau die erste Durchsicht machen. Danach habe ich keine Lust mehr, die irrsinnigen Beträge in die autorisierten Werkstätten zu tragen, sondern lass es für ein Bruchteil dessen bei einer freien Werkstatt machen. Dafür nehme ich gern den Garantieverlust in Kauf.
Als Handwerker gebe ich dem Kunden eine Gewährleistung auf meine Arbeit. Da möchte ich auch nicht, daß jemand daran rumbastelt und ich hinterher ggf größere Schäden kostenfrei beheben soll.
Die Garantie ist also eine ganz andere Party und sollte getrennt betrachtet werden. Schon allein um den berechtigten Anliegen nicht im Weg zu sein.