Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) machte dafür den „linken Flügel“ des Koalitionspartners SPÖ verantwortlich, der rote Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil sah das Unterfangen allerdings „überhaupt nicht als gescheitert an“. In Österreich stehen am 15. Oktober vorgezogene Neuwahlen an. Die konservative ÖVP hat bereits angekündigt, alles daranzusetzen, es in der kommenden Legislatur erneut zu versuchen. DerStandard.at berichtet:
Nicht ganz so dramatisch schilderte Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) die Situation: Dass das Paket nun gescheitert sei, „kann man derzeit noch nicht sagen“. Es gebe seitens der SPÖ kein endgültiges Nein, „aber wir haben keine zeitliche Perspektive“. Die Überwachung internetbasierter Kommunikation stehe eigentlich im Regierungsprogramm, erinnerte Brandstetter, und auch die Experten im Sicherheitsrat hätten klar aufgezeigt, dass die Polizei entsprechende Möglichkeiten brauche.
Klage gegen Innenminister angekündigt
Freuen konnte sich die Grundrechtsorganisation epicenter.works, die maßgeblich an der Organisation des Widerstands gegen das Überwachungspaket beteiligt war. Zugleich kündigte die NGO eine Klage gegen Innenminister Sobotka an. Dieser hatte Gegner des Gesetzespakets wiederholt verunglimpft und die Kritik an der Überwachung als „Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher“ bezeichnet.
Das Überwachungspaket der Bundesregierung ist heute im nationalen Sicherheitsrat gescheitert. Diese beispiellose Ausweitung von Grundrechtseingriffen unter dem Vorwand, Sicherheit zu schaffen, ist damit Geschichte. Die Grundrechts-NGO epicenter.works ruft gemeinsam mit Amnesty International, Grünen und NEOS zu einem Schulterschluss für Sicherheit statt Überwachung auf. Darüber hinaus kündigt epicenter.works auch an, Klagen gegen Innenminister Sobotka einzubringen, der Kritikerinnen und Kritikern der geplanten Gesetze mehrfach öffentlich unterstellt hat, „einen Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher“ zu planen. Diese Anschuldigung richtet sich gegen Menschen, die für die Wahrung von Grundrechten eintreten, und kann nicht hingenommen werden.
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