Noch ist das Überwachungspaket in Österreich nicht beschlossen, schon meldet Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), seine Zweifel an. In einem Interview mit der Tageszeitung Die Presse stellt der Jurist die Sinnhaftigkeit des Unterfangens generell in Frage und fürchtet, „die Menschen werden irgendwann der Überwachungsmaßnahmen überdrüssig werden, weil sie sich mit Recht fragen, wieso Millionen von Bürgern Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen müssen, wenn diejenigen, die wirklich gefährlich sind, sehr häufig ohnedies durch die Maschen dieses Netzes hindurchschlüpfen“.
Teil des umfangreichen Gesetzespakets sind unter anderem Staatstrojaner, Netzsperren, erweiterte Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und Registrierungspflicht im Mobilfunk. Ob das alles „sinnvoll und notwendig“ sei, beantwortet Holzinger mit:
Über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit möchte ich nichts sagen; das wäre ein politischer Beurteilungsmaßstab. Außerdem würde die Regelung, sollte sie denn kommen, mit Sicherheit beim VfGH anhängig gemacht werden. Nur so viel: Der Verfassungsgerichtshof hat bisher in allen Verfahren über die Sammlung und Weitergabe von Daten auch vergleichsweise harmlose Eingriffe sehr akribisch geprüft und wiederholt Regelungen aufgehoben. Unser Maßstab ist dabei Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens, Anm.), der massenhaften Überwachungsmaßnahmen enge Grenzen setzt.
