Seit mehreren Jahren schon fragen einige Abgeordnete des Bundestags immer wieder bei der Bundesregierung nach, ob der US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein als eine Relaisstation für den US-Drohnenkrieg fungiert. Das wurde im Dezember 2016 seitens der Regierung zum ersten Mal bestätigt.
Erfahren haben sollen das Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes bei einem Gespräch in der Botschaft der Vereinigten Staaten, das bereits am 26. August 2016 stattfand. Einen Monat später, am 28. September 2016, wurden die Obleute des Auswärtigen Ausschusses über dieses Gespräch informiert.
Nun drängt sich die Frage auf, welche Konsequenzen daraus folgen. Aus dem Plenarprotokoll der 205. Sitzung des Bundestages am 30. November 2016 (pdf, S. 20452ff.) geht bereits hervor, wie sich die Bundesregierung zu der rechtlichen Bewertung der Rolle Ramsteins stellt: Die Einsätze, bei denen der rheinland-pfälzische Stützpunkt als Relaisstation dient, seien deswegen nicht völkerrechtswidrig, weil dies von den Vereinigten Staaten zugesichert werde.
Solche politischen Zusicherungen haben mitunter eine kurze Halbwertzeit: Der ehemalige US-Präsident Barack Obama hatte dem damaligen deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier versichert, die Drohnentötungen würden nicht aus Rheinland-Pfalz „gesteuert“. Aber vermutlich war das wieder nur eine definitorische Frage, um über das eigentliche Problem nicht sprechen zu müssen: die Verantwortung, die Deutschland beim Drohnenkrieg trägt.
Wieder keine Konsequenzen?
Nun lautet die offizielle Sprachregelung laut Bundesregierung (pdf) so: Die Vereinigten Staaten unterhalten Kommunikationswege, die der Unterstützung von Drohnen dienen. Dazu gehören auch „Fernmelde-Präsenzpunkte“, die Drohnen-Signale weiterleiten. Solche „Fernmelde-Präsenzpunkte“ befinden sich auch in Deutschland. Drohneneinsätze werden „von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelde-Relaisstationen, von denen einige auch über Ramstein laufen“. Das hätten die US-Vertreter mitgeteilt.
Das langwierige Fragen und Lavieren beginnt also von neuem: Die Bundesregierung musste zugeben, vor einer veränderten Faktenlage zu stehen, die US-amerikanischen Partner versichern, bald mehr Informationen geben zu wollen, und die Parlamentarier erwarten weiterhin Antworten, die dann hinausgeschoben werden. Dass es nicht erneut drei Jahre dauern wird, bevor irgendeine inhaltliche Festlegung der Bundesregierung zu Ramstein erfolgt, kann man nur hoffen.
Abgeordnete der Linken-Fraktion initiierten im Wege einer parlamentarischen Anfrage die erste Fragerunde, denn sie wollen gern genauer wissen, welche Folgen die neuen Informationen nach sich ziehen werden. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor, die wir veröffentlichen (pdf, jetzt auch auf den Seiten des Bundestages).
Welche konkreten Konsequenzen nach dem Gespräch in der US-Botschaft am 26. August gezogen werden, fragen die Parlamentarier, und insbesondere nach der „Fortgeltung der Nutzungsbefugnis des Stützpunktes Ramstein für das US-Militär“. Eine Antwort bleibt die Regierung schuldig, ringt sich stattdessen den knappen Satz ab:
Die Bundesregierung wird den Dialog mit den USA fortsetzen.

Foto: CC BY-SA 2.0, Linksfraktion via flickr.
Der Abgeordnete Andrej Hunko schob noch eine Nachfrage hinterher und erkundigte sich nach etwaigen neueren Erkenntnissen der Bundesregierung, die nach dem Gespräch in der Botschaft am 26. August hinzugekommen seien, wenn doch der Dialog fortgesetzt worden sei.
Die Bundesregierung antwortet darauf mit einer Auflistung ihrer bisherigen Antworten und der Bemerkung, man hätte den Bundestag umfassend informiert. „Darüber hinausgehende Kenntnisse“ könne man derzeit nicht vorweisen.
So leicht wird sich die Bundesregierung den Fragen allerdings nicht entziehen können. Denn Ramstein untersteht der rechtlichen Hoheit der Bundesregierung, und es besteht ihrerseits eine rechtliche Verpflichtung, völkerrechtswidrige Militäroperationen zu unterbinden, die andere Staaten von deutschem Boden ausführen.
Wie stellt sich die Regierung zu völkerrechtswidrigen Operationen ausländischer Staaten von deutschem Territorium?
Ob und mit welchen „Einschränkungen“ die Regierung zumindest rechtlich anerkennt, dass völkerrechtswidrige Operationen nicht geduldet werden dürfen, möchten die Linken-Parlamentarier wissen.
Es gilt weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen. Die Frage stellt sich insofern nicht.
Das ist in doppelter Hinsicht ein bloßes Rausreden: Die Linken hatten gar nicht speziell nach den Vereinigten Staaten oder Ramstein gefragt, sondern nur danach, wie sich die Regierung zu völkerrechtswidrigen Operationen ausländischer Staaten von deutschem Territorium aus stellt. Die klare Anerkennung geltenden Rechts vermeidet die Antwort, um dann wiederum mit einer schlichten „Zusicherung“ der US-Seite zu argumentieren. Unter welchen Umständen sich die Regierung nach internationalem Recht in einer Handlungspflicht sehen würde, legt sie also nicht dar.
So wird mit dem Argument der „Zusicherung“ das Töten ungeprüft als rechtmäßig hingenommen.

Ob denn aber die Bundesregierung eine Gefahr sehe, dass mit einer solchen „Duldung“ der Drohnentötungen außerhalb bewaffneter Konflikte ein Beitrag geleistet würde, diese Praktiken „als Völkergewohnheitsrecht“ anzuerkennen, fragen die Parlamentarier. Das verneint die Bundesregierung:
Die Bundesregierung sieht diese Gefahr nicht.
Das wird damit begründet, dass „gezielte Tötungen“ durch Drohnen (oder andere Waffen) nur im Einzelfalle völkerrechtlich zu bewerten seien. Dafür müsse man alle relevanten Tatsachen kennen und beurteilen. Gerade diese Tatsachen aber müsste die Regierung aktiv von den Vereinigten Staaten einholen, um eine Bewertung vornehmen zu können.
Generell betont die Bundesregierung, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen „durch das humanitäre Völkerrecht nicht verboten“ sei. Es müssten jedoch wie bei allen Waffenarten auch bei Drohnen völkerrechtliche Regeln beachtet werden, nämlich das Verbot des gezielten Angriffs auf Zivilpersonen, das Gebot der Unterscheidung zwischen „Kombattanten/Kämpfern“ und Zivilpersonen sowie das Exzessverbot.
Genau dies hätte die Bundesregierung zu prüfen, wenn der Einsatz auf ihren Territorium erfolgt. Ob und wie sie die Einhaltung des Völkerrechts sicherstellt, geht aus den Antworten nur insofern hervor, dass wiederholt auf die „Zusicherung“ der Vereinigten Staaten verwiesen wird. Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben hegt man offenbar keine, jedenfalls nicht so starke, dass man genauer nachfragen würde.

Foto mit US-Regierungslizenz, via flickr.
Entschließung des Europäischen Parlament gegen Drohnentötungen
Eine Frage der Parlamentarier bezieht sich auch auf die Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen aus dem Jahr 2014. Darin wird festgestellt, dass die Verwendung dieser Waffensysteme im Rahmen von „extraterritorial lethal operations“ (extraterritorialen tödlichen Operationen) im letzten Jahrzehnt stark zugenommen hat. Gefordert wird von den Mitgliedsstaaten nicht nur, der Praxis der „extrajudicial targeted killings“ (außergerichtlichen gezielten Tötungen) entgegenzutreten, sondern auch, solche Operationen durch Drittstaaten nicht zu begünstigen.
Die Bundesregierung möchte an diese Entschließung des EU-Parlaments wohl nicht erinnert werden, denn auch durch Wegschauen begünstigt man die tödlichen Drohneneinsätze. Der Frage, wie sie sich für die Umsetzung der Entschließung einsetzt, weicht die Bundesregierung aus. Sie sei ihr zwar bekannt, aber der…
…Begriff der „außergerichtlichen Tötung“ ist allerdings in diesem Zusammenhang irreführend, weil er voraussetzt, dass es für den Einsatz tödlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes eines vorangehendes Gerichtsverfahrens bedarf. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Statt also auf die Frage zu antworten, nämlich in welcher Weise die Entschließung umgesetzt wird, weist die Regierung nur den Begriff der „außergerichtlichen Tötung“ darin zurück.
So laviert sich die Bundesregierung um tatsächliche Antworten herum und führt die schon bekannte Hinhaltetaktik fort: gar nicht oder nur ausweichend antworten, ansonsten auf den Dialog mit der US-Seite verweisen. Das Trauerspiel, das Menschen das Leben kostet, wird nun unter dem US-Präsidenten Donald Trump fortgesetzt.
