Europäische Weltraumorganisation stellt Bilder und Videos unter Creative Commons

Gute Nachrichten für Weltraumfreunde: Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) hat angekündigt, eigenes Bild- und Videomaterial unter eine freie Creative Commons-Lizenz zu stellen. Sie folgen mit ihrer Entscheidung anderen zwischenstaatlichen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum.

Schrittweise sollen Medien unter der Commons Attribution-ShareAlike 3.0 IGO-Lizenz veröffentlich werden, welche speziell für diese Art von Organisation gedacht ist. Jegliche Dateien, die selbst von der ESA erstellt worden sind, sollen sofort frei verwendet werden können. Die Freigabe von Bildern der Partnerorganisationen soll später erfolgen.

Weiterführende Informationen können auf der Open-Access-Plattform der ESA gefunden werden.

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4 Ergänzungen

  1. Das war bisher anders? 2017? Wow. Von der amerikanischen NASA sind so ziemlich alle Inhalte komplett gemeinfrei, also noch freier als CC. Logisch, ist von Steuergeldern bezahlt, gehört also auch der Allgemeinheit. Da ist Europa noch weit hinterher.

    1. Das könnte auch damit zusammen hängen, dass es in den USA die Möglichkeit gibt, als Urheber ein Werk gemeinfrei („public domain“) zu veröffentlichen und damit seine Urheberrechte komplett abzugeben. Das geht bei uns so nicht, denn meine Urheberschaft an meinem Werk kann ich nicht abgeben. Ich kann die daraus entstehenden Urheberrechte aber durch eine Lizenz jemandem (ggf. temporär) übertragen. Die Lizenz kann so formuliert sein, dass ich dem Nutzer des Werkes „alles“ erlaube. Dennoch ist das Werk dann nicht gemeinfrei. Gemeinfrei kann es z.B. nur nach Ablauf einer bestimmten Schutzfrist werden, wie x Jahre nach dem Tod des Autors.

      1. Die schlaue Wikipedia hat natürlich den passenden Absatz dazu :)
        https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit#Entlassung_in_die_Gemeinfreiheit
        „Entlassung in die Gemeinfreiheit
        […]Nach deutschem und österreichischem Recht ist umstritten, ob ein Totalverzicht auf das Urheberrecht zugunsten der Allgemeinheit möglich ist. Die wohl herrschende Meinung schließt dies unter Berufung auf § 29 UrhG-D bzw. § 19 UrhG-Ö aus. Daher gibt es dort keine Gemeinfreiheit durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status besitzt wie ein noch nie oder nicht mehr geschütztes Werk.“

    2. Ganz so simpel ist es nicht. Werke sind gemeinfrei, wenn sie von US-Behörden selbst erstellt werden. Bei erworbenen Werken wird das Urheberrecht an die Behörden übertragen.

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