Der Europäische Gerichtshof stuft das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada teilweise als Verstoß gegen die EU-Grundrechte ein, berichtet der Standard. Das Gericht fordert Nachbesserungen, hält aber laut dpa die Übermittlung, Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten bei Beachtung des Grundrechteschutzes für zulässig.
Das Urteil kann auch Auswirkungen auf weitere Abkommen zur Überwachung und Rasterung von Reisedaten haben, so zum Beispiel auf das Abkommen der EU mit den USA oder mit Australien. Auch die EU-Fluggastdatenrichtlinie muss vermutlich auf den Prüfstand.
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