Das Berufungsgericht in Paris erklärte in der letzten Woche die französische Justiz generell für zuständig, sobald es auf Facebook zu Rechtsstreitigkeiten kommt – obwohl das Unternehmen seinen Hauptsitz in Kalifornien und eine Niederlassung in Irland hat.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks stimmen Nutzer einer Klausel zu, dass sie sich bei eventuellen Streitfällen der US-amerikanischen Gerichtbarkeit unterwerfen. Diese Klausel hat das französische Gericht jedoch nun für nichtig erklärt, da sie unfair und exzessiv sei:
15. Streitfälle
1. Du wirst jedweden Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den du uns gegenüber hast und der sich aus dieser Erklärung oder in Verbindung mit dieser bzw. mit Facebook ergibt, ausschließlich vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US-Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County klären bzw. klären lassen, und du stimmst zu, dass du dich bei einem Prozess hinsichtlich aller derartigen Ansprüche der personenbezogenen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte unterwirfst.
Anlass war die Zensur und Schließung des Kontos eines französischen Lehrers im Februar 2011. Sein Verbrechen: Er veröffentlichte das Kunstwerk Der Ursprung der Welt von Gustave Courbet auf seiner Seite zusammen mit einem Link zu einem Dokumentarfilm auf Arte. Facebook nutzt schon seit längerem „Gemeinschaftsstandards“, um sich zum privaten Sittenwächter zu ernennen und in Europa vollkommen legale Meinungsäußerungen zu zensieren. Bilder, die Genitalien oder entblößte weibliche Brustwarzen darstellen, sind verboten.
Der Lehrer klagte daraufhin gegen Facebook mit dem Vorwurf, die Firma habe seine Meinungsfreiheit verletzt und forderte 20.000 Euro Schadenersatz. Im März 2015 erklärte das Pariser Landgericht, dass nicht ein Gericht in Kalifornien sondern die französische Justiz zuständig sei. Facebook legte Widerspruch ein und verlor in der letzten Woche vor dem Berufungsgericht. Dieses Urteil wird sich nun in Frankreich auf alle US-amerikanischen Dienste mit ähnlichen Klauseln auswirken.
Le Monde gegenüber erklärte der Anwalt des Lehrers „dass dies ein Urteil ist, das Geschichte machen wird. Es wird Facebook dazu zwingen, die Klausel zu löschen und darüber hinaus alle amerikanischen Dienste, die sie benutzen.“ In den kommenden Monaten werden sich die Anhörungen wieder dem eigentlichen Inhalt der Klage zuwenden und über die Zensur und Löschungen von Facebook urteilen.
Wer definiert denn hier „männliche Brustwarzen“ und „weibliche Brustwarzen“? Sollte man nicht generell Brustwarzen streichen wenn man schon so komische Standards einführt, damit es gerecht zugeht?
Man sollte Brustwarzen generell streicheln!
Netter Workaround:
http://www.huffingtonpost.com/2015/07/07/women-fight-nipple-censorship-with-photoshop_n_7735738.html
Zensur? Das ist doch Blödsinn und juristisch nicht haltbar. Facebook ist ein privates Unternehmen und bietet lediglich eine Dienstleistung an. Niemand hat ein Anrecht darauf, bei Facebook oder anderen Plattformen seine Meinungen, Bilder etc. zu veröffentlichen. Wenn Herr Zuckerberg genug Geld hat und morgen sagt, „Facebook ist Geschichte“, dann kann auch niemand was dagegen sagen oder klagen, nur weil er jetzt seinen virtuellen Freunden nicht mehr mittels Emojis zeigen kann, wie er sich fühlt.
Zensur kann nur durch den Staat ausgeübt werden. Zeitungen wählen auch ihre Leserbriefe aus (zumindest früher mal, als man noch, Briefe schrieb), genauso Kommentarspalten von Onlinemedien.
Sie irren bei Ihrer Verallgemeinerung. Natürlich kann Herr Zuckerberg seinen Laden schließen, nur wenn er sich dieses Geschäft leistet hat er sich auch Regeln zu unterwerfen. Bisher machte er dies mit Amerikanischem Recht :-) Sonst benötigten Firma etc. keine AGB und deren Anpassung sobald Neue Regegelungen vom Gesetzgeber gefordert sind.
Wenn Sucker keine Lust mehr hat, dann betreibt die NSA den Laden halt gleich direkt weiter, bei der Abhängigkeit kann man auf den Strohmann verzichten.
Das Urteil ist natürlich zu begrüßen. Der Gerichtsstand wird immer dazu missbraucht Klagen ab zu wenden. Schade finde ich es nur , dass es so wenige vernünftige Kommentare hier gibt. Ich unterstelle mal freundlich , die Kommentatoren sind höchst engagiert und vertreten ganz häufig ihre Meinung, setzen sich immer für andere ein und schwimmen nicht im Strom der hippen Gedankenlosigkeit. Kann aber auch genau so sein wie es rüber kommt.
MrSpeaker ist für mich wieder so ein verbreiteter Typus: ,,viel Meinung und wennig Ahnung“
Naja, MrSpeaker hat nicht sooooo unrecht, Fratzebuch kann und darf auch eine Form von „Hausrecht“ anwenden!
… ist wie in einem mir bekannten Swingerclub, die Haus- bzw. Kleiderordnung schreibt eine Blickdichte Maske mit einer Prozentualen Abdeckung vor … wer sich nicht daran hält, wird auf das Fehlverhalten hingewiesen und bei einer Anzahl „N“ Verstößen, wird sogar die Mitgliedschaft entzogen!
Dort ist also „Vermummung“ Pflicht, während es in der Öffentlichkeit ein Vermummungsverbot bei gesellschaftlichen Veranstaltungen ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot ) gibt!
„Hausrecht“ gegen Meinungsfreiheit … wenn es dem „Hausherr“ Fratzebuch nicht gefällt, dann kann und darf er von seinem „Hausrecht“ Gebrauch machen, die Frage ist nur … wie er es ausübt!
Der „Hausherr“ Fratzebuch, hätte den „Missetäter“ ja darauf hinweisen können, das die Bibel das Buch der Bücher im Hause Fratzebuch sei und nicht die blasphemische Realität … und das der „Missetäter“ (Ketzer wollte ich hier mal nicht schreiben, weil wegen die Zensur) seine „Irrtümer“ (z.B. mit einer Frist) zu entfernen habe!
Was die Gerichtsbarkeit wegen der Klagerei angeht, da haben die Franzosen schon recht, weil nach europäischen Dingens (Absprachen) und Blabla, hat Fratzebuch eine rechtlich angreifbare Niederlassung in Europa und diese ist für den Franzmann bindend … hätte Fratzebuch diese nicht = Stinkefinger!
… aber 20000 Tacken sind in Europa für sowas recht heftig und da fehlt mir der Glaube, dass die französische Gerichtsbarkeit in diesem Fall Fratzebuch zur Zahlung verdonnert!
20.000 wären doch nach amerikanischer Rechtsauffassung ein Klacks.
Ein Land wo man einklagen kann, dass in der Bedienungsanleitung des Wohnmobils nicht stand, dass man während der Fahrt nicht nach hinten gehen darf und wo es für die Waffenlobby ganz okay ist, dass Kleinkinder ihre Geschwister oder Mütter erschiessen, aber (weibliche) Brustwarzen kriminell findet, verdient es nicht anders.
Wer von diesen raffgierigen Turbokapitalisten so was wie Sinnlichkeit und Kultur erwartet hat eindeutig ein Problem. Einen natürlichen, wertfreien Umgang mit Sexualität und Nacktheit gibt es bei den bekloppten Amis nicht. Total krank. ;-)