Urteil: Betriebsrat muss kommentierbarer Facebook-Seite von Unternehmen zustimmen

Foto: CC-0 William Iven

Richtet ein Unternehmen eine Facebook-Seite ein und lässt Kommentare auf dieser zu, muss der Betriebsrat zustimmen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, berichtet die taz.

In dem Fall ging es darum, dass der Blutspendedienst West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus Marketinggründen eine Facebook-Seite eingerichtet hatte. Auf dieser Seite kritisierten User bestimmte Krankenschwestern und Ärzte öffentlich. Damit steige der Überwachungsdruck auf die Mitarbeiter, sagte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt gegenüber der taz.

Betriebsräte müssen laut Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland zustimmen, wenn Maßnahmen eingerichtet werden, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Arbeitnehmer beitragen.

1 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.