Bis 2017 sollen Roaming-Gebühren im EU-Ausland gänzlich wegfallen, hatte die EU-Kommission Ende letzten Jahres verkündet. Doch nicht ohne Ausnahmen: In einem gestern vorgestellten Entwurf konkretisiert sie nun die Fair-Use-Regelungen, die eine praktikable Alltagslösung darstellen und gleichzeitig Missbrauch verhindern sollen. Entgegen dem erklärten Ziel der EU-Verordnung und den öffentlichen Äußerungen von EU-Kommissaren und EU-Parlamentariern wird es kein komplettes Aus der Aufschläge geben, die beim Telefonieren und bei der Datennutzung im EU-Ausland anfallen.
Der Entwurf sieht vor, dass für insgesamt 90 Tage pro Jahr und 30 Tage am Stück die Roaming-Gebühren wegfallen. Eine darüber hinausgehende Nutzung sollen die Mobilfunkanbieter insofern einschränken dürfen, als dass sie Zusatzkosten erheben beziehungsweise von den Nutzern verlangen können, sich nach spätestens 30 Tagen im Heimatnetz einzubuchen, also im Netz des Landes, in dem die SIM-Karte ausgestellt wurde. Wer sich als Pendler jedoch jeden Tag im Heimatnetz einloggt, soll von den Begrenzungen ausgenommen sein.
Hürden für den Digitalen Binnenmarkt
Zusätzlich soll der Verkauf von Prepaid-SIM-Karten beschränkt werden können. Die Betreiber des ausländischen Netzes hätten das Recht zu verlangen, dass erst eine gewisse Menge an Daten im Heimatnetz verbraucht wurden, bevor das „kostenlose“ Roaming freigeschaltet wird. Damit sollen Geschäftsmodelle verhindert werden, die sich auf das Wiederverkaufen von ausländischen SIM-Karten spezialisieren.
Der vielbeschworene gemeinsame europäische digitale Binnenmarkt wird damit nicht vollständig umgesetzt, selbst wenn die Verordnung den Wegfall von Roaming-Gebühren ausdrücklich „als politisches Ziel“ nennt. Wie bei den Regeln zur Netzneutralität – die Teil der selben Verordnung war – müssen die einzelnen Details erst ausgearbeitet und gegen Ende des Jahres endgültig beschlossen werden. Bereits nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament haben wir davor gewarnt, dass die „Fair-Use“-Klausel zu schwammig sei. Man konnte also befürchten, dass die nationalen Netzbetreiber noch einen Fuß in der Tür haben.
Verfrühter Jubel
Solche unpräzisen Formulierungen in Regulierungen sind immer ein Problem. Dabei hat auch nicht geholfen, dass viele Akteure immer wieder bejubelten, dass ab 2017 die Roaming-Gebühren gänzlich wegfallen sollten. Hier noch eine Zusammenstellung mancher Versprechen:
Neelie Kroes, Vorgängerin von Günter Oettinger als Kommissarin für Digitale Agenda:
„Das Ende des Roamings ist nahe.“
Ab dem zweiten Quartal 2017 werden die Roaming-Gebühren in der EU wahrscheinlich wegfallen.
Abgeordnete des Europäischen Parlamentes:
Und die EU-Kommission selbst, 16.12.2015:
[…] until June 2017 when roaming surcharges are finally abolished in the EU.
Übersetzung: […] bis Juni 2017, wenn Roaming-Gebühren in der EU endlich abgeschafft werden.
Der europaeische Binnenmarkt ist natuerlich nur zu foerdern, wenn relevante Wirtschaftsunternehmen damit Gewinne erzielen koennen. Wettbewerb zum Vorteil des Verbrauchers ist sekundaer.
Oder wie hat man die Kommission zu verstehen? Von Oettinger war natuerlich nichts anderes zu erwarten, dafuer hat er den job schliesslich bekommen.
Der Verbraucher/Konsument/User, das sind einzelne Menschen, die eigenverantwortlich handeln. Sie sind dort zu schützen, wo Betrug und Übervorteilung droht, ohne dass es leicht erkenntlich ist.
Und dennoch haben wir in der Rolle von Verbraucher/Konsument/User als einzelne die ultimative Macht, uns von dubiosen Angeboten abzuwenden, Kaufentscheidungen, nach unserer individuellen Überzeugungen und Moral zu treffen oder zu ändern.
Niemand wird zum Konsum gezwungen. Werbung hat ihre Macht verloren.
Ein wenig Bildung ist dafür wohl schon nötig, um seduktiven Angeboten nicht auf den Leim zu gehen.
Alle sinnlosen Gesetze, die für die Industrie von Vorteil sind, werden bis zum Erbrechen durchgedrückt.
Verbraucherfreundliche Gesetze werden erst großmündig angekündigt und dann relativierter.
Viele Grüße
H. J. Weber
Politiker die tun was sie versprechen? Davon erzählen alte Legenden, in der realen Welt soll so etwas noch nicht vorgekommen sein.
> Politiker die tun was sie versprechen?
Doch es gibt sie! Jene z.B., die das „Super-Grundrecht auf Sicherheit“ vorantreiben – wie versprochen.
Aber auch immer noch jene, die unser Grundgesetz gegen solche Angriffe verteidigen – aus purer Überzeugung und ohne wirtschaftliche Interessen.
95% der Vorratsdaten entstammen dem Mobilfunk. Diesen „Datenreichtum“ kann man sich doch nicht einfach so wegnehmen lassen. Wo kämen wir denn hin, wenn die Beschnüffelten in Nicht-Vorratsdaten-speicher-Länder (falls es die überhaupt noch gibt?) auswichen. Aber Kosten könnten sich durch eine SIM-Karte aus Rumänien, Ungarn, Polen oder Tschechien vielleicht sparen lassen. Das mögen Konzerne, wie Telekom, Mobilcom (das ist Vodafone) &. co. in der EU noch mal abgebogen haben.
„Zusatzkosten erheben beziehungsweise von den Nutzern verlangen können, sich nach spätestens 30 Tagen im Heimatnetz einzubuchen“
?????
Sie meinen wohl:
„Zusatzkosten erheben beziehungsweise von den Nutzern verlangen können, sich NICHT nach spätestens 30 Tagen im Heimatnetz einzubuchen“
?
ok, sorry, zuviel quergelesen. mea culpa :/
Ok, man hat uns mal wieder belogen.
Es wäre eine Überraschung gewesen, wenn eine gute Idee
nicht wieder in den Dreck gezogen wird.
Zusammen mit dieser >>Verbesserung<< sind ja
auch Verschlechterungen im gleichen Gesetzespaket
verabschiedet worden (??).
Diese Kuhhandel müssen aufhören.
Als Politiker könnte ich mein Bild im Spiegel nicht mehr ertragen.
… vielen der Wähler/nichtWähler wird es egal sein,
die können sich eh' keinen Urlaub mehr leisten,
der länger als eine Woche ist.