Der Bundestag hat heute in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes debattiert. Kern des Gesetzes der Großen Koalition ist die Schaffung der Stelle eines ständigen Bevollmächtigen des Kontrollgremiums. Wir haben den Gesetzentwurf zuletzt ausführlich analysiert, geprüft und zudem viele Stimmen eingefangen, inwiefern es sich wirklich um eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle von Geheimdiensten handelt.
In der Bundestagsdebatte schien heute durch, dass es in der Regierungskoalition Unstimmigkeiten gibt, wer sich die vermeintlichen Lorbeeren für das neue Gesetz abgreifen darf. Stefan Mayer von CDU/CSU betonte wohl deshalb extra, dass das Gesetz ein gemeinsamer Erfolg der Koalition sei.
Kontrollrechte könnten durch Stelle des Bevollmächtigten geschwächt werden
André Hahn von der Linken hingegen ließ wenig Gutes an dem geplanten Gesetz. Es werde dem Ziel einer besseren Kontrolle der Geheimdienste nicht ansatzweise gerecht. Er kritisierte auch, dass die neue Stelle des Bevollmächtigten die Kontrollrechte der Abgeordneten schwächen statt stärken könne. Zudem beende diese Stelle den rotierenden Vorsitz im Gremium, bei dem auch Oppositionsabgeordnete den Vorsitz innehaben könnten.
Uli Grötsch von der SPD betonte, dass das Gesetz auf Initiative der Sozialdemokraten entstanden sei. Man wolle die Dienste mit dem Gremium aus der Grauzone holen und ihre Arbeit „durch effiziente parlamentarische Kontrolle begleiten“. Für Grötsch heißt das allerdings nicht, dass das Gremium die Dienste an sich in Frage stellen oder kritisieren solle.
Wie unabhängig ist der Bevollmächtigte und gegenüber wem?
Hans-Christian Ströbele von den Grünen nannte das Gesetz im Hinblick auf einen Ausbau der Kontrolle „unzureichend“ und „mager“, es berücksichtige nicht die bisherige Kritik an der Funktionsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Er teilte die Befürchtungen seines Oppositionskollegen Hahn, dass der neue Bevollmächtigte nicht unabhängig von der Regierung sei. Vielmehr sei seine Unabhängigkeit und starke Position gegenüber den Abgeordneten augenfällig und seine Oberhoheit über Personalfragen im Gremium somit eine „Verschlimmbesserung“ der Situation. Laut Ströbele wäre eine Verbesserung gewesen, wenn es Sanktionen gäbe, wenn zum Beispiel das Gremium belogen würde. Auch forderte er zum wiederholten Male, dass von Sitzungen des Gremiums Tonbandaufnahmen angefertigt würden.
Gabriele Fograscher, SPD, hob hervor, dass das Gesetz Whistleblower aus den Geheimdiensten die Möglichkeit gäbe, sich nicht an ihren Vorgesetzten, sondern an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden. Hinweisgeber aus den Diensten selbst seien sehr wichtig, denn sie könnten auf interne Missstände hinweisen. Die Opposition hatte zuvor kritisiert, dass das Gremium die Namen der Hinweisgeber wieder an die Geheimdienste zurückleiten dürfe, was den Whistleblowerschutz konterkariere.
Die Geheimdienste in den Darkrooms
Armin Schuster von der CDU/CSU hingegen wünschte sich, dass die Mitarbeiter der Geheimdienste selbstbewusster agieren können sollten. Dazu brauche es Vertrauen in den Rechtsstaat. Bei dem „historischen Schritt“ (er meinte das Gesetz) gäbe es nur Gewinner. Schuster verwahrte sich außerdem dagegen, dass Oppositionsparteien und bestimmte Medienvertreter die Nachrichtendienste immer wieder in Darkrooms ziehen wollten.
So blieb die Debatte erwartbar. Was die Regierung als eine besondere und historische Stärkung der Kontrollrechte des Bundestages bezeichnete, löst in der Opposition allenfalls ein Achselzucken aus. Der Opposition geht das Gesetz nicht nur nicht weit genug, es löst sogar Skepsis aus, weil die Schaffung der Bevollmächtigtenstelle letzten Endes eine Schwächung der Abgeordneten und der Kontrollrechte der Minderheiten bedeuten könnte.
Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat ist weg, Herr Schuster, weil:
– die Trennung Polizei / Geheimdienste aufgehoben wurde
– die Weitergabe anlasslos erhobener Daten an folternde (CIA) lügende (GCHQ) =>gefährliche Institutionen erlaubt wird entgegen der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts
– der Inlandsgeheimdienst nicht den NSU aufhält, aber „Landesverrats“-Attacken gegen Journalisten und Rufmord-Attacken („russischer Agent“) gegen Verfassungs-Verteidiger führt, seine Arbeit also zur Manipulation der öffentlichen Meinung, und gerade nicht zum Schutz des Grundgesetzes erfolgt
– es keine funktionierende Kontrolle über die im Geheimen statt findenden Aktivitäten von 1000en von Mitarbeitern gibt, die alle nicht demokratisch legitimiert, aber mit der Macht ausgestattet sind, unsere Leben zu ruinieren (im smart-grid-Zeitalter ist Ausgrenzung ein Kinderspiel)
– Deutschland keinen Whistleblowerschutz hat (Telekommunikationsanbieter, externe Mitarbeiter: riskieren weiterhin im Gefängnis zu landen, wenn sie Verfassungsverstöße melden an das PKGR)
– nix sauber definiert ist: für wen / gegen wen arbeiten die Geheimdienste woran ?
– der Untersuchungsausschuss gar kein Untersuchungsausschuss ist, weil er seinen Hauptzeugen Edward Snowden nach Russland verbannt hat.
Aber das weiß Herr Schuster ja alles. Er wünscht sich offenbar die „Anti-Terror“-Maßnahmen, wie wir sie in der Türkei sehen, den „Respekt“ vor dem Verfassungsgericht, wie wir ihn in Polen sehen, die Pressefreiheit, wie wir sie in Ungarn bewundern können, und die staatlichen Übergriffe ( Server-Zerstörung beim Guardian, Folter/lebenslange Haft gegen Chelsea Manning ), wie wir sie aus den USA und GB kennen :
wo hat Herr Schuster gelernt, was ein „Rechtsstaat“ sei ???