Das Medienmagazin NDR-Zapp berichtete gestern über die Überwachung von Kanzleramt und Medien: Journalisten im Visier der Geheimdienste.
Dabei kam auch heraus, dass nach dem Spiegel auch das Handelsblatt Anzeige beim Generalbundesanwalt gestellt habe.
„Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut der Demokratie. Dazu zählt der Schutz journalistischer Quellen, die eine freie und kritische Berichterstattung erst möglich machen. Die Überwachung dieser Quellen durch einen Nachrichtendienst wäre mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit unvereinbar. Sollten Angriffe auf die Pressefreiheit stattgefunden haben, verurteilen wir dies auf das Schärfste und werden gegen die Täter und ihre Helfer strafrechtlich vorgehen.“
Vielleicht findet der Generalbundesanwalt ja dafür auch noch etwa Zeit, nachdem er schon konkrete Ermittlungen gegen unsere Quellen aufgenommen hat.
@Range: Setzt du deinen altersmüden Hintern mal bitte in Bewegung und trittst entweder zurück und räumst deinen Posten für deutlich engagiertere Kollegen oder leitest endlich die längst überfälligen Verfahren ein … man man man
Frei nach Volker Pispers: “ …. das ist alles so balla balla …“
ps: lachen blieb mir im Hals stecken
Kbs
„Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist „politischer Beamter“ (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.“
Quelle: https://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php
Da erübrigt sich eigentlich jede weitere Erklärung ..