Der Anwalt für IT-Recht Stephan Hansen-Oest veranstaltete letzten Freitag ein Webinar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission am 6. Oktober für ungültig erklärt hatte. Hansen-Oest erklärt aus einer rechtlichen Perspektive, was Safe-Harbor ist, wie der EuGH sein Urteil begründet und welche Probleme jetzt bestehen.
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Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft erteilen neuen Ideen für eine Vorratsdatenspeicherung eine deutliche Absage. In einer Stellungnahme erläutern die Anwälte, warum die geplante anlassunabhängige Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs verstößt.
Kleine Organisationen entlasten, dafür mehr Regeln für große Plattformen: Auf diese Reformidee für Europas Datenschutzgesetz können sich der Abgeordnete und der Aktivist einigen. Diskussionen um Änderungen an der DSGVO gibt es schon länger. Bis Ende des Jahres will die EU-Kommission aber ihre Digitalgesetze überprüfen – und könnte dabei auch die DSGVO aufbohren.
Mit der ePrivacy-Verordnung sähe die digitale Welt heute anders aus. Die Datenindustrie hat das Vorhaben erbittert bekämpft, doch der Lobbyerfolg könnte ihr auf die Füße fallen: An einem Tracking-Verbot führt kein Weg mehr vorbei.
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